Beanstandungen nach Auszug aus gemietetem Haus

  • Hallo,
    wir haben reichlich vier Jahre in einem gemieteten Haus mit Garten gewohnt und zu Ende Juli diesen Jahres gekündigt.
    Wie mit den (sehr pingeligen) Vermietern besprochen hatten wir vor dem Auszug Hausflur und Wohnzimmer neu tapezieren/streichen lassen (wegen überdimensionaler Abnutzung durch Katzen - Kratzspuren).
    Sonst brauchten wir nichts neu machen, da wir denen Ihre alte bunte Tapete beim Einzug übernommen haben.
    Bei der Übergabe am letzten Donnerstag hatten war alles 0okay, aber jetzt kam eine email mit Nachforderungen - sie werden 1/3 der Kaution einbehalten, bis wir alles erfüllt haben.

    Welche der Forderungen sind berechtigt?

    1. Hinter der Grunstücksgrenze (hohe Hecke) liegt noch Baumschnitt / Feuerholz und ein Kompostcontainer - soll innerhalb von zwei Wochen entsorgt werden.
    Entsorgen wollten und werden das unsere ehemaligen unmittelbaren Nachbarn, wir hatten mit Ihnen zusammen dort Feuerholz ect. gelagert.
    Müssen wir das wirklich innerhalb zwei Wochen wegschaffen, oder können wir das getrost den Nachbarn überlassen - wie gesagt, es ist nicht mehr auf dem Grundstück.

    2. Ölflecken im Geräteschuppen sollen wir entfernen - der Schuppen hat keinen Extrafußboden, sondern ist quasi über der gepflasterten Einfahrt, es stand dort ein Holzspalter und ein Rasenmäher, daher die Ölflecken - gehört das nicht zur normalen Abnutzung eines Geräteschuppens?

    3. Wir sollen nochmal den Schornsteinfeger bezahlen (kommt am 19.8.), da "uns die Zeit der Nutzung betrifft".

    4. In der Küche mußten sie die Wand hinter dem Kühlschrank streichen, da "irgendwelche Flüssigkeiten" herunter gelaufen waren. Die Kosten für Farbe und Werkzeug (ca. 40,-€) sollen wir tragen. Keine Ahnung - ich habe nicht hinter den Kühlschrank der Einbauküche geschaut beim Auszug.

    5. Reinigung der Heizung (Wartung) soll noch auf unsere Kosten geschehen.

    Wenn ihr denkt, diese Forderungen sind okay, dann streit ich mich jetzt nicht rum - was meint ihr?

    P.S. Unsere wertsteigernden Eigenleistungen wurden mit keinem Wort erwähnt: wir hatten auf unsere Kosten den Kellerfußboden (sehr schön) gefließt und Fußboden auf dem Spitzboden verlegt, so daß dieser begehbar und nutzbar wurde....

    Vielen Dank,
    Zep


  • 1. Hinter der Grunstücksgrenze (hohe Hecke) liegt noch Baumschnitt / Feuerholz und ein Kompostcontainer - soll innerhalb von zwei Wochen entsorgt werden.
    Entsorgen wollten und werden das unsere ehemaligen unmittelbaren Nachbarn, wir hatten mit Ihnen zusammen dort Feuerholz ect. gelagert.
    Müssen wir das wirklich innerhalb zwei Wochen wegschaffen, oder können wir das getrost den Nachbarn überlassen - wie gesagt, es ist nicht mehr auf dem Grundstück.

    Das gemietete Objekt ist ordnunggsgemäß am Tage der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    Zitat

    2. Ölflecken im Geräteschuppen sollen wir entfernen - der Schuppen hat keinen Extrafußboden, sondern ist quasi über der gepflasterten Einfahrt, es stand dort ein Holzspalter und ein Rasenmäher, daher die Ölflecken - gehört das nicht zur normalen Abnutzung eines Geräteschuppens?

    Das Ölflecken eine normale Abnutzung darstellen würde ich nicht teilen.

    Zitat

    3. Wir sollen nochmal den Schornsteinfeger bezahlen (kommt am 19.8.), da "uns die Zeit der Nutzung betrifft".

    Das müssen Sie nicht, wenn die Zahlung von Betriebskosten vereinbart wurde. Diese Kosten werden Ihnen bei der Jahresabrechnung anteilmäßig in Rechnung gestellt.

    Zitat

    4. In der Küche mußten sie die Wand hinter dem Kühlschrank streichen, da "irgendwelche Flüssigkeiten" herunter gelaufen waren. Die Kosten für Farbe und Werkzeug (ca. 40,-€) sollen wir tragen. Keine Ahnung - ich habe nicht hinter den Kühlschrank der Einbauküche geschaut beim Auszug.

    Unwissenheit schützt nicht vor usw......

    Zitat

    5. Reinigung der Heizung (Wartung) soll noch auf unsere Kosten geschehen.

    Kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    Wenn ihr denkt, diese Forderungen sind okay, dann streit ich mich jetzt nicht rum - was meint ihr?

    Ich denke, bis auf 3. schon mal okay.

    Zitat

    P.S. Unsere wertsteigernden Eigenleistungen wurden mit keinem Wort erwähnt: wir hatten auf unsere Kosten den Kellerfußboden (sehr schön) gefließt und Fußboden auf dem Spitzboden verlegt, so daß dieser begehbar und nutzbar wurde....

    Ansprüche an den Vermieter wegen eigenmächtiger Verbesserungen des Mietobjektes gehen immer in die Hose.

  • Wenn ihr bei der Übergabe der Wohnung ein Protokoll angefertigt habt, dann ist für euch der Drops gelutscht. Die einzige Forderung könnte Punkt 4 betreffen, weil der "Schaden" verdeckt war. Da müssten aber 20,- Euro voll ausreichend sein.

    Bei Schornsteinfeger und Heizungswartung hängt es davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist.


  • Müssen wir das wirklich innerhalb zwei Wochen wegschaffen, oder können wir das getrost den Nachbarn überlassen - wie gesagt, es ist nicht mehr auf dem Grundstück.

    wenn es auf dem Grundstück der Nachbarn ist, geht das euren Vermieter nichts mehr an.

    Ansonsten gilt das, was im Abnahmeprotokoll steht. Da kann nicht plötzlich ein neuer Mangel in der Küche entstehen.

    Zitat

    P.S. Unsere wertsteigernden Eigenleistungen wurden mit keinem Wort erwähnt

    Das ist auch völlig uninteressant.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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