Können Sie machen. Ich würde ihm nicht noch eine Einschreibgebühr hinterher schmeißen.
Beiträge von Kolinum
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Wie soll Ihnen hier jemand helfen, wenn Sie nur mit absoluten Zahlen rumschmeißen. Daraus kann man nichts schließen.
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Miete ist zwar eine Bringschuld. In diesem Fall besteht jedoch objektiv keine Möglichkeit mehr, dem Gesetz Genüge zu tun.
Sie müssen dem Vermieter nicht hinterherlaufen und womöglich noch Kosten verursachen. Diesen Kosten laufen Sie dann auch noch hinterher.Miete beiseite legen, damit diese notfalls sofort greifbar ist.
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Dann würde der Passus im Mietvertrag, bezüglich der Abrechnungsweise, gegenstandslos sein und es wäre nach Fläche abzurechnen.
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Da Ihr Mietvertrag sowieso am 14. September ausläuft und eine Mieterhöhung 2 Monate vorher angekündigt werden muß, verstehe ich Ihre Aufregung nicht.
Bei der Ausfertigung eines neuen Mietvertrages kann auch die Miete völlig neu vereinbart werden.
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Doppelter Beifall von mir.
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Wenn es geht, vergleichen Sie beide Rechnungen, da finden Sie am ehesten den Unterschied heraus.
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Sie können aber auch auf eigene Kosten eine Wasseruhr einbauen lassen. Der Vermieter muß dann zwingend nach Ihren Verbrauch abrechnen.
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Lesen Sie jedes Monatsende die Zählerstande ab und führen Buch. So kommen Sie am besten dahinter, was da läuft.
Die ganze Abrechnung kann Ihnen hier niemand erklären, da sollten Sie sich mal akribisch damit befassen. Ich habe das mit 70 auch noch geschafft. -
Ich sehe in Ihrer Abrechnung, das Sie 3781 Wärmeeinheiten verbraucht haben.
Sie schreiben: Ich habe selten bis gar nicht geheizt, da ich entweder wie schon gesagt nicht zu Hause war oder auch nicht wirklich friere.
Dann waren es wohl die Aliens, welche Ihnen einen Schabernack gespielt haben.
Bitte, kommen Sie mir jetzt nicht, die Zähler sind schuld.Um diese Zahlung kommen Sie nicht drumrum. Im übrigen scheint mir die Abrechnung ok.
Sollten Sie elektronische Wärmemengenzähler haben, können Sie den Jahresverbrauch 2013 nochmals prüfen.
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Es zählt, was im Vertrag steht. Notfalls muß der Vermieter dann Wasseruhren installieren lassen.
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Sie sollten schon etwas sorgfältiger Ihre Beiträge verfassen. Dazu gehört auch Korrektur lesen und Ihnen wäre das nicht lesbare Bild aufgefallen. S wird das nix!
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Da ich gelesen habe der Vermieter könnte mir eine Haltung des Hundes nicht untersagen wenn ein Nachbar im gleichen Haus ebenfalls einen Hund hält
.....und bitte wo gelesen? -
Verstehe: Ein ehemaliger Bewohner hat Gegenstände hinterlassen und sich nie wieder gemeldet.
Wenn Sie einen Nachweis über den Erwerb haben, dann dürfte es leicht möglich sein, das vorzuweisen.Wenn Sie keinen Nachweis haben, dann haben Sie auch keinen Anspruch darauf.
Etwas anders läge der Fall bei einer kompletten Wohnungsübernahme. So sind Sie aber in eine WG gezogen und können daraus keine Sonderechte ableiten; es sei denn(siehe oben).
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Das äußere Umfeld kann man zu jeder Zeit anschauen. Etwas Sorgfalt im vorhinein ist nie verkehrt
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Ein Gespräch können Sie jederzeit führen. Ein Recht auf einen Stellplatz haben Sie nicht.
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Ich denke eher nicht. Ist auch kein Mietrecht. Ich mache Ihnen gar keine Hoffnung.
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Ihr Problem hat mit Mietrecht weniger als mit dem Insolvenzrecht zu tun. Sorry!
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