ein Wasserzähler für alle Mieter

  • Hallo.

    Habe folgendes Problem. Ich habe vor einem Monat meinem Mietvertrag unterschrieben, indem steht das mein Wasserverbrauch nach Verbrauch abgerechnet wird. Nun wohne ich seit einer Woche in der neuen Wohnung und meine Vermieterin hat erzählt, dass sich nur eine Wasseruhr im Haus befindet und alle Mieter nach Wohnfläche abgerechnet werden.*
    Ist das rechtens was im Vertrag steht und wie ich abgerechnet werde?*

    Kann ich auch verlangen eine Uhr einbauen zu lassen und ab dem Zeitpunkt mein Wasser nach Verbrauch abrechnen lassen?*

    Danke Gruß hermie1990*

    Wohnung befindet sich in Sachsen

  • Erstmal würde mich interessieren, mit welchem Wortlaut genau das im Vertrag steht. Im für die Vermieterin dümmsten Fall hat sie da natürlich geschlafen und sich jetzt zur Abrechnung nach Verbrauch verpflichtet.

    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass sie deswegen zu möglicherweise völlig abnormen Kosten für Wasseruhreneinbau getrieben werden kann. Aber das ist tatsächlich jetzt nur eine Vermutung ...

    Wo keine vertrags- oder verordnungsgemäßen Verbrauchsmeßeinrichtungen vorhanden sind oder wo sie zwar vorhanden, aber defekt sind, dort wird geschätzt oder eben nach anderen Maßstäben abgerechnet. In wie weit das dann völlig korrekt ist (Anm.: die Heizkostenverordnung z.B. sieht so etwas durchaus vor) oder dann eine Kürzung dieser Nebenkosten gerechtfertigt ist, hängt sicherlich auch vom Einzelfall ab.

    Von vertraglich zugesicherten Verbrauchsablesungen, ohne dass Meßeinrichtungen dafür vorhanden sind, höre ich allerdings jetzt das erste Mal. :rolleyes:

    Was die Vermieterin tun kann ist, den vereinbarten Abrechnungsmaßstab offiziell zu ändern (so deute ich den §556a Abs. 2 BGB). Für den aktuellen Abrechnungszeitraum kann sie das aber nicht mehr.

  • Zitat

    indem steht das mein Wasserverbrauch nach Verbrauch abgerechnet wird.

    Bitte den genauen Wortlaut oder die entsprechende Seite des Vertrages einscannen und als Bild (nicht zu klein) hochladen.

    Persönliche Daten bitte unkenntliche machen.

    Zitat

    und meine Vermieterin hat erzählt, dass sich nur eine Wasseruhr im Haus befindet und alle Mieter nach Wohnfläche abgerechnet werden.*

    Das ist doch nach Verbrauch. Der Verbrauch/die Kosten des ganzen Hauses aufgeteilt nach der jeweiligen Wohnfläche.

  • Tja, da hat sich die Vermieterin selbst ins Knie geschossen. Laut sächsischer Landesbauordnung heißt es: §43 (2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben.


    Was hat der vermeintliche Schuss ins Knie, also die Vereinbarung zur verbrauchsmäßigen Abrechnung, mit genau der sächsischen Bauordnung zu tun? :confused:

    Abgesehen davon steht dort genau einen Satz später die m.W. überall bestehende Einschränkung, dass Nachrüstungen von Wasserzählern bei Unverhältnismäßigkeit nicht vorgenommen werden müssen.

  • Zitat

    dass Nachrüstungen von Wasserzählern bei Unverhältnismäßigkeit nicht vorgenommen werden müssen.

    Aber nur bei Nutzungsänderungen. Wenn das Gebäude vorher z.B. eine Fabrikhalle oder ein Krankenhaus war,

  • Aber nur bei Nutzungsänderungen. Wenn das Gebäude vorher z.B. eine Fabrikhalle oder ein Krankenhaus war,


    Hm ... weiß ich nicht ... kann sein.
    Ausdrücken wollte ich eigentlich nur, dass mir nicht bekannt ist, dass jemals irgendwo bei Bestandsbauten die "gewaltsame" Nachrüstung von Wasserzählern um wirklich jeden Preis gefordert wurde.

    Hat sicherlich auch mit Bestandsschutz zu tun. Siehe dazu exemplarisch hier (klick).

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. August 2014 um 17:11)

  • Die Bauordnung gilt doch nur für Bauten, die jetzt neu entstehen oder bei denen jetzt eine Umnutzung oder Kernsanierung ansteht. Entscheidend ist die Bauordnung aus dem Jahr in dem das Haus gebaut oder kernsaniert oder was auch immer wurde.
    Wenn das Haus 100 Jahre alt ist, stand in der damaligen Bauordnung ganz sicher noch nichts von Wasserzählern.

    Und wenn im Vertrag "nach Verbrauch" steht, dann muss auch nach Verbrauch abgerechnet werden. "Nach Verbrauch" ist weder nach Quadratmetern noch nach Anzahl der Personen.

    Und um aus dem 556a zu zitieren (hoffentlich diesmal richtig):

    Zitat

    (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.


    Das bedeutet, dass der Vermieter nur zugunsten eines "erfassten" Verbrauchs/Verursachung ändern kann. Was wieder bedeutet, dass er Wasseruhren einbauen und dann nach Verbrauch abrechnen darf, auch wenn vorher die Umlegung nach m² oder nach Personen vereinbart war. Er darf aber weder von Wasseruhren auf Abrechnung nach m2 o. Personen ändern, noch von m² zu Personen oder von Personen zu m².

  • Das bedeutet, dass der Vermieter nur zugunsten eines "erfassten" Verbrauchs/Verursachung ändern kann. Was wieder bedeutet, dass er Wasseruhren einbauen und dann nach Verbrauch abrechnen darf, auch wenn vorher die Umlegung nach m² oder nach Personen vereinbart war. Er darf aber weder von Wasseruhren auf Abrechnung nach m2 o. Personen ändern, noch von m² zu Personen oder von Personen zu m².

    :eek: Und damit dürftest Du - jetzt wo ich das so in diesen Deinen Worten lese - absolut recht haben.

    Meine diesbezügliche Aussage (und meine Deutung des Paragraphen) in #3 war somit nicht richtig!

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