§ 24 Beendigung des Mietvertrages
Spätestens bei Ende des Mietvertrages (letzter Tag der Mietzeit) hat der Mieter den Mietgegenstand in vertragsgemäßem sauberen Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung frei von ihm zu vertretenden Schäden zurückzugeben oder dem Vermieter Schadensersatz zu leisten. Zu Schäden zählt insbesondere auch, wenn der Mieter die Räume mit ausgefallenen Farb- und Materialwahl ausgestattet hat, so dass der Vermieter oder der Nachmieter diese nicht mit üblichem Aufwand und durchschnittlichen Kosten nach eigenem Ermessen und Geschmack gestalten können. Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen trotz Fristsetzung nicht nach, so kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch dann, wenn eine Fristsetzung entbehrlich ist.
Nach genau 4 Jahren Mietzeit werde ich nun aus der Wohnung ausziehen. Mein Vermieter fordert von mir nun eine komplett fachgerecht renovierte Wohnung (ich habe ein entsprechendes Schreiben erhalten) und das ganze in weiß, inkl. Heizungsanstriche usw.
Weiß muß nicht sein. Alles andere, je nach Zustand, schon.