Beiträge von Kolinum


    § 24 Beendigung des Mietvertrages
    Spätestens bei Ende des Mietvertrages (letzter Tag der Mietzeit) hat der Mieter den Mietgegenstand in vertragsgemäßem sauberen Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung frei von ihm zu vertretenden Schäden zurückzugeben oder dem Vermieter Schadensersatz zu leisten. Zu Schäden zählt insbesondere auch, wenn der Mieter die Räume mit ausgefallenen Farb- und Materialwahl ausgestattet hat, so dass der Vermieter oder der Nachmieter diese nicht mit üblichem Aufwand und durchschnittlichen Kosten nach eigenem Ermessen und Geschmack gestalten können. Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen trotz Fristsetzung nicht nach, so kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Dies gilt auch dann, wenn eine Fristsetzung entbehrlich ist.

    Nach genau 4 Jahren Mietzeit werde ich nun aus der Wohnung ausziehen. Mein Vermieter fordert von mir nun eine komplett fachgerecht renovierte Wohnung (ich habe ein entsprechendes Schreiben erhalten) und das ganze in weiß, inkl. Heizungsanstriche usw.

    Weiß muß nicht sein. Alles andere, je nach Zustand, schon.

    Ich habe zur zeit mega Probleme mit meiner Vermieterin.


    So jung und schon 1 Million Probleme mit Ihrer Vermieterin. Ich wäre froh, wenn ich wenigstens eines davon hätte.

    Zitat

    Sie will morgen die Wohnung besichtigen und wenn ich nicht da sein sollte gibt es die zweite Abmahnung!!


    Ich würde da sein und die Dame höflich nach der gerichtlichen Durchsuchungverfügung fragen und wenn Sie keine vorweisen kann drücken Sie ihr das Bedauern aus nicht eingelassen zu werden. Die kriegt den Mund nicht wieder zu. Da kann sie gut und gern noch einige weitere Abmahnungen schreiben ohne das es Sie, aus diesem Grunde, interessieren muß.

    Zitat

    Weil laut Gericht haben wir ne gerichtliche Einigung, dass ich bis 30.11.2014 in Mende Wohnung bleibe.

    Das genügt! Fristlos geht nicht und fristgerecht geht das auch erst Ende November. Was solls?


    Eine Klatte halte ich für wenig sinnvoll....das würde voraussetzen, dass jeder wahrheitsgemäße angaben notiert, jedes mal.
    Das ist a) schwer zu kontrollieren und b) sehr bürokratisch.

    Nun, ich verstehe zwar nicht, was daran bürokratisch ist bzw. das nicht kontrollieren kann.

    Bevor man anfängt, wird der Zählerstand mit dem Eintrag im Buch verglichen und am Schluß der Stand in das Buch eingetragen. Der nächste kann das schon kontrollieren. Hat den Vorteil, das man sich nichts vorwerfen lassen muß. Bei 4-5 Machinen die Woche läuft da im Jahr schon was durch. Ich habe das schon Verständnis, das bei den Nichtnutzern irgendwann der Kragen platzt.
    Zumal Sie Ihren persönlichen Verbrauch minimierten und Ihre Nachbarn dafür mit erhöhten Kosten belastet haben.

    Hier ist die Hausverwaltung gefordert.


    1. Habe ich wirklich keine Rechte auf Besucher (wie gesagt ca. 1 Woche) und Schlüsselweitergabe an "Dritte"?

    2. Kann ich einfach rausgeschmissen werden?

    3. Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir um mich zu wehren ohne rechtlichen Mietschutz?

    Das Mietrecht ist per Gesetz festgelegt und gilt auch für Ihren Herrn Vermieter.
    Da der Vertrag in einigen Tagen endet, würde ich nichts unternehmen. Achtung bei der Wohnungsübergabe.
    Dieser saubere Herr könnte Ihnen noch irgendwas anhängen.


    Jede Partei hat für die Maschine seine eigene Steckdose (verschließbar), der wasseranschluss ist nur einmal vorhanden.
    Der Wasseranschluss hat einen eigene Zähler. Somit trägt jeder seine eigenen Stromkosten, das Wasser wird über die Wassergemeinkostenauf jede Partei aufgeteilt.

    Sie haben eine eigene verschließbare Steckdose, somit laufen die Stromkosten schon mal über Ihren Zähler.
    Desweiteren gibt es einen Wasserzähler.
    Warum wird der Zählerstand nicht geprüft bzw. der Verbrauch in einer Kladde eingetragen?

    Dann könnte der Jahresverbrauch an Wasser doch entsprechend berechnet werden.
    Dazu braucht es keine Gesetze oder Urteile.

    Zitat

    .....oder ist es nunmal das Los einer Gemeinschaft das man den gleichen Anteil am Wasser zahlt, egal ob man viel oder wenig wäscht ?

    Ein Los muß das nicht sein. Besprecheen Sie das Problem mit Ihrer Hausverwaltung. Hier wird Ihnen nicht weiter geholfen.

    Das Problem ist unter anderem in der Anzahl der Fahrräder, die auf einmal auf max. 2 beschränkt wird. Nicht nur in unserem Haushalt haben wir mehr als 2 Fahrrädern, die regelmäßig benützt werden. Obwohl, was heißt regelmäßig ?
    In der Hausordnung ist keine Anzahl darüber.

    Ich habe in solchen Häusern mein halbes Leben verbracht und kenne die Gewohnheiten der lieben Mieter, was Fahrräder betrifft.
    Wenn keine Anzahl genannt ist kann trotzdem nicht Hinz und Kunz jedes intakte als auch Schrottrad einfach im Gemeinschaftskeller abstellen. Die Hausordnung besagt, das für mehr Räder eben der eigene Kelleraum zu nutzen ist. Sie haben doch auch mehr als 2 Räder und wenn alle mehr als diese haben, wird der Platz knapp. Also ist eine Beschränkung durchaus richtig.
    Mal Hirn einschalten oder glauben Sie der Keller ist bloß für Sie da.

    Hätte man meinen Link unter #2 gelesen, so gilt das im Vertrag Vereinbarte.
    Vereinbart wurde eine Reparatur, nicht eine Neuanschaffung. Diese wäre vom Vermieter zu tragen.
    Allerdings ist die Formulierung schon schwammig.

    @Cepheus schreibt: Waschbecken u.ä. sind dann ja wohl auch Hausinventar und sind trotzdem mitvermietet.

    Dem stimme ich voll zu. Mitvermietet sind Dinge, welche mit dem Objekt fest verbunden sind, (z.B. Wanne, Dusche, Wasch-und Klobecken). Möbel in der Wohnung sind das nicht automatisch. Hier muß immer eine extra Vereinbarung gefunden werden.

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