Abmahnung

  • Guten Abend,

    Ich habe zur zeit mega Probleme mit meiner Vermieterin.
    Die Vorgeschichte dazu:

    Bin vor gut nem halben Jahr bei meiner Vermieterin in Untermiete eingezogen. Da sie ein großes Einfamilienhaus gemietet hat und sie die Dachwohnung nicht braucht habe ich sie dann gemietet.
    Dann habe ich ich vor gut zwei Monaten ne Kündigung bekommen und der sie mir ne Frist von einem Monat gegeben hat, die habe ich dann nicht befolgt und bin zum mieterschutzbund. Die meinten, dass die Kündigung völliger käse sei und sie nicht beachten soll. Hab ich dann auch getan!!
    Als die Frist dann vorbei war meinte die Dame, sie müsse das Haustürschloss tauschen sodass ich Freitag abends um 18 Uhr vor der Tür stand und nicht mehr in meine Wohnung gekommen bin. Das hat sich jetzt gerichtlich geregelt. Und ich wohn wieder in meinen Wohnung.


    Zu meinem Problem jetzt:
    Ich habe jetzt heute ein Schreiben bekommen, dass ich eine Abmahnung bekomme. Weil es in meiner Wohnung anscheinend "vernachlässigt" aussieht. (Bin jetzt vlt nicht der ordentlichste liegen halt mal n paar Klamotten rum aber nicht die Welt) Sie will morgen die Wohnung besichtigen und wenn ich nicht da sein sollte gibt es die zweite Abmahnung!!

    meine Vermutung ist, dass sie mich so schnell wie möglich raushaben will. Geht das durch so eine Abmahnung?wie soll ich jetzt vorgehen ?

    Weil laut Gericht haben wir ne gerichtliche Einigung, dass ich bis 30.11.2014 in Mende Wohnung bleibe.

    Freue mich über eure Ratschläge.

    Gruß

  • Ich habe zur zeit mega Probleme mit meiner Vermieterin.


    So jung und schon 1 Million Probleme mit Ihrer Vermieterin. Ich wäre froh, wenn ich wenigstens eines davon hätte.

    Zitat

    Sie will morgen die Wohnung besichtigen und wenn ich nicht da sein sollte gibt es die zweite Abmahnung!!


    Ich würde da sein und die Dame höflich nach der gerichtlichen Durchsuchungverfügung fragen und wenn Sie keine vorweisen kann drücken Sie ihr das Bedauern aus nicht eingelassen zu werden. Die kriegt den Mund nicht wieder zu. Da kann sie gut und gern noch einige weitere Abmahnungen schreiben ohne das es Sie, aus diesem Grunde, interessieren muß.

    Zitat

    Weil laut Gericht haben wir ne gerichtliche Einigung, dass ich bis 30.11.2014 in Mende Wohnung bleibe.

    Das genügt! Fristlos geht nicht und fristgerecht geht das auch erst Ende November. Was solls?

  • Zitat

    Sie will morgen die Wohnung besichtigen und wenn ich nicht da sein sollte gibt es die zweite Abmahnung!!

    1. Ist die Ankündigungszeit viel zu kurz. 2 - 3 Tage vorher sollte es mindestens sein.

    2. Ohne wichtigen Grund hat sie kein Recht auf eine Besichtigung.

    Wegen Vernachlässigung der Wohnung könnte, nach fruchtloser Abmahnung, sicher eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

    Aber dann müßte die Vernachlässigung schon zum Himmel stinken.

    Zitat

    Ich habe jetzt heute ein Schreiben bekommen, dass ich eine Abmahnung bekomme. Weil es in meiner Wohnung anscheinend "vernachlässigt" aussieht.

    Wie konnte sie das denn feststellen? Hat sie etwa einen Schlüssel und war ohne Deine Zustimmung in der Wohnung? Wenn ja sollte man ihr mal den § 123 des StGB (Hausfriedensbruch) vorlesen.

    Tausch den Schließzylinder der Wohnungstür aus. Den Originalen aber bei Auszug wieder einsetzen.

    Ansonsten ganz ruhig bleiben und sich auf die gerichtliche Einigung berufen. Und natürlich brav und pünktlich die Miete zahlen.

  • Hallo Marco-90,

    auch ich musste wie meine beiden Vorbeter leicht mit dem Kopf schütteln...
    Schliesse mich deren Meinungen an.
    Du wirst uns sicher über den Fortgang der Angelgenheit berichten.

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