Sie sollten hier mal reinstellen, wie Ihr Mietvertrag gestaltet war. Bei WG ist das meist chaotisch. Erst dann können Sie eine vernüftige Antwort, zumindest von mir, erwarten.
Beiträge von Kolinum
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Merke: Raudie = Rowdy
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Freund allein reicht wohl nicht. Eingetragene Lebenspartnerschaft und sonstig neumodisches Zeug eher schon.
Möglicherweise bliebe eine Untervermietung. Bedarf aber auch der Genehmigung des Vermieters.
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Hallo, ist hier eigentlich Mietrecht-Forum oder Vermieterrecht-Forum?
Nein keines von beiden. Jeder kann hier Fragen zum Mietrecht stellen und werden von Laien so gut wie möglich beantwortet.
Es ist ein Forum für Mietrecht und dazu gehören Mieter genauso wie Vermieter. Möglicherweise gibt es auch für Mieter oder Vermieter spezielle Forums. Dann sollten Sie ein für Sie Passendes aussuchen.Das bedeutet aber auch, das nicht jede Antwort wie gewünscht aussfällt. Auch wenn Sie das schlecht vertragen; sie werden damit leben müssen. Die Teilnehmer hier werden sich deswegen nicht verbiegen und Ihnen aus Gefälligkeit oder sozialer Barmherzigkeit was in die Tasche lügen.
So herum gesehen sind Sie hier im falschen Forum.
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Noch bevor ich etwas dazu sagen konnte ( 2 etage) kam der Vermieter heraus und meckerte herum von wegen Rausschmeissen und so. Dem Freund meines Sohnes wurden dann noch hausverbot erteilt.Meckern darf er natürlich. Das Hausverbot verbuchen Sie unter Lachnummer oder Volksbelustigung.
Zitat
Eine Stunde später klingelte der Vermieter und erzählte mir das er zwei Herzinfarkte hatte und wegen dem Stress ( 2 X 2 minuten ). Er wolle sich nun ein Attest holen um uns aus der Wohnung zu bekommen.Der Besitz eines Attestes besagt garnichts. Nur ein Amtsarzt(nur dieser) kann so ein Attest ausstellen, welches beim Gericht anerkannt wird.
ZitatIch habe ihm gesagt das ich nicht kampflos ausziehen werde ...
Beifall! -
"Der / Die Mieter treten alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse zur Miete unwiderruflich an den / die Vermieter ab".
Ich habe große Zweifel ob der Rechtmässigkeit dieser Vereinbarung.
Mich stört die Formulierung "alle staatlichen und sonstigen Zuschüsse". Würde auch bedeuten, Zuschüsse wie Blindengeld oder sonstige, welche Ihnen ausdrücklich persönlich zustehen.
Darauf hat der Vermieter keinen Anspruch. Solange wie der Mieter seine vereinbarte Miete pünktlich überweist, besteht keinerlei Anspruch auf weitere Leistungen gegenüber dem Vermieter. -
Dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen. Über die Kosten wird Sie Ihr Anwalt beraten.
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Wir führen seit jeher eine sehr bescheidene und gerechte Mietminderung durch. Die HV ignoriert die Situation und unsere zahlreichen Briefe und Mahnungen, und pflegt jeden Monat uns eine Mahnung zu schicken wegen der unvollständigen Miete.
Hier liegt die Ursache!Da bleibt Ihnen nur sich zusammenzusetzen und reinen Tisch zu machen.
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Da die beiden scheinbar nichts zu verlieren haben, kannst du dann auf Räumung klagen und die Wohnung zwangsräumen lassen........was auch wieder kostet. Wenn da nix zu holen bleibt das wieder an Ihnen hängen.
Empfehle auch einen Fachmann.Nun wissen Sie weingstens, warum man nicht blauäugig eine Wohnung aus der Insolvenzmasse kauft.
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Zur Kenntnisnahme: Es wurden aber auch schon Revolutionen verloren. Die Ihrige wird höchstwarscheinlich auch scheitern.
Fristlose Entlassung, Gericht, und einen Titel, welchen Sie nicht loswerden. -
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Sie können die Recnung nur vor Ort nach deren Rechtmässigkeit prüfen lassen (Leerstand Nachbarwohung).
Ansonsten müssen Sie zahlen, was verbraucht wurde. Auch für Ihren Duschfan.
Erh -
Kündigen Sie iHren Freund, aber mit einer Frist von 3 Monaten, 2 sind zu wenig.
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Gesetzt den Fall, dass die Platten tatsächlich Asbest enthalten und ich da lustig dran rumgeschmirgelt habe:- Inwiefern besteht eine Informations- oder vielleicht Sorgfalts- oder gar Schutzpflicht meiner Vermieterin mir gegenüber?
Also hätte sie über die eventuelle Asbesthaltigkeit Bescheid wissen und mich aufklären müssen?- Muss die Vermieterin asbesthaltige Teile der Wohnung fachmännisch entfernen lassen?
1953 galt Asbest noch als gesund. Sie brauchen wegen dem bissl Schmirgelei Ihr Lebensversicherung nicht erhöhen. Das schadet Ihnen garnix.
Über eine Informationspflicht des Vermieters ist mir nichts bekannt.
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Sie können natürlich unsere zwei gleichlautenden Meinungen ignorieren; wir werden Sie nicht daran hindern können.
Tun Sie, was Sie für richtig halten. -
Vergessen Sie das! Niemand hat was zu verschenken. Denen geht es nur darum Adressen einzusammeln.
Das sollten Sie aber bereits wissen. Ich würde auch als armer Schlucker sowas nicht machen. Schon aus den Bedingungen geht hervor, das ein 500 € Gutschein ausgelost wird.
Ob Sie dabei sind, mit Sicherheit nicht. Also sparen Sie sich die Müh. -
Wichtig ist, das Ihnen geholfen werden konnte.
Wer hier lange dabei ist, erlebt schon so manches. -
Es ist eben einfacher andere suchen zu lassen. Schließlich haben wir hier die Antworten auch nicht in der Hosentasche.
Da erlaube ich mir schon einen Hinweis. -
Ich wollte Ihre Aussage nur noch etwas verdeutlichen. Auch hier im Forum glaubt mancher es professionellen Rechtverdrehern nachahmen zu müssen.
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