Hallo liebes Mietrecht.de - Forum,
ich benötige eure Hilfe bei folgendem Problem:
Ich bin Mieter (offiziell seit 01.03.2014) einer 50cm2 Wohnung im EG.
2010- März 2013 (mit Freundin zusammen gewohnt, Freundin war im MV)
--> Hatte mit meiner Freundin einen Untermietvertrag vom 01.03.13 bis 31.07.13. Gleichzeitig ist ein Freund von mir dazugezogen und wir haben seit März 2013 in einer WG gewohnt.
Ab 01.08.2013 habe ich und mein WG Partner dann einen neuen MV bekommen, da waren wir beide Hauptmieter (Freund ist März 2014 ausgezogen)
Ich bin alleiniger Hauptmieter ab 01.03.2014 Mein Bruder ist zum 15.04.2014 mit eingezogen und er hat einen Untermietvertrag.
Dies zur Vorgeschichte (ist wichtig für das kommende).
Grunddaten zur Wohnung:
50cm2, Erdgeschoss
Kaltmiete: 306,01€
bisherige Nebenkosten: 60,67€ + Heizung: 100,54€ = 161,21€
Monatlicher Mietzins: 467,22€
Ich habe am 12.08.2014 die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters per email erhalten.
Kurz und Knapp: 95,29€ Nachzahlung für die Nutzungsdauer: August 2013 bis Dezember 2013 = 5 Monate
Meine ExFreundin schickte mir daraufhin auch die NK Abrechnung, in der Sie noch der Hauptmieter war.
Kurz und Knapp: 125,xx€ Nachzahlung für die Nutzungsdauer: Januar 2013 bis Juli 2013 = 7 Monate
Die Nachzahlung für das Jahr 2013 beträgt also insgesamt: grob 220€
Mein Vermieter schickte mir zusätzlich am 12.08.2014 per Mail, ohne Unterschrift folgende .docx Datei:
ZitatSehr geehrter Herr XXXXXX,
auf Grundlage der Ergebnisse Betriebskostenabrechnung 2013, unter Beachtung der Besonderheiten Nutzung der Wohnung Wohngemeinschaft, habe ich eine Steigerung der Betriebskosten um 15% kalkuliert.
Somit erhöht sich Ihr monatlicher Mietzins ab 01. September 2014 auf 543,38 €.
Ihre monatliche Miete setzt sich wie folgt zusammen:
MFG
Eine Aufschlüsselung der geänderten NK (alt/neu/änderung) hat er aufgelistet (wird hier nur irgendwie nicht mit angezeigt).
Mein Problem
Ich bin mit dieser Erhöhung definitiv nicht einverstanden. Habe keine Rechtsschutz und bin nicht im Mieterbund.
Ein was habe ich schon heraus gefunden: Die NK Erhöhung ist erst auf den übernächsten Monat fällig. Sprich erst ab Oktober 2014, nicht September.
Wenn ich das mal durchkalkuliere:
Nachzahlung: grob 220€ / 12 Monate = 18,33€
Also wäre es plausibel, dass ich 20€ im Monat mehr zahle- damit wäre ich auch Einverstanden.
Meine Vermieter will aber knapp 80€ mehr im MONAT! Umkehrrechnung:
80€ x 12 Monate = 960€ | Ich habe aber keine 960€ in diesem Jahr verbraucht.
Zusätzlich muss man dazu sagen, das mein vorheriger Mitbewohner (Zeitraum: März 13-14) 3 stunden am stück duschen war (bei laufendem Wasser), Heizung auf der 5, Fenster offen, niemand da --> Urlaub. Herd angelassen, niemand zu Hause usw. (Herd hat damit nix zu tun, aber als bsp.) Mein Vermieter ist über die Handhabungsweise meines ExMitbewohners bestens informiert da er selber gesehen hat wie lange er duschen war & Co!
Ich habe meinem Vermieter per Mail geantwortet das ich nicht mit der Erhöhung einverstanden bin.
Als Antwort habe ich bekommen:
Zitat
wenn ich als Grundlage für die Erhöhung der BK-Vorauszahlung das Ergebnis Eurer WG Zeit (Ich & ExMitbewohner) genommen hätte, wäre für mich dein Unverständnis begründet.
Die Erhöhung der Vorauszahlungen errechnet sich nach dem Ergebnis -ExFreundin-Ich-! (Obwohl es hier kein Ergebnis gibt, da ich nicht im Haupt-MV stand. Lediglich 03-13 bis 07-13 im Unter-MV)
Der Erhöhung der Vorauszahlung BK brauchst Du nicht zustimmen. Schau doch einfach in Deinen Mietvertrag! Kleine Hilfe § 4!
Solltest Du noch Fragen haben, dann reden wir doch ganz einfach miteinander.
In meinem MV § 4 steht folgendes:
"Über die Vorauszahlungen wird der Vermieter jährlich abrechnen, und zwar
1. über die Kosten für Warmwasser und Heizung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen (70% Verbrauch, 30% qm Wohnfläche)
2. über die in §3 aufgeführten sonstigen Betriebskosten nach
- qm Wohnfläche
- Anzahl Wasserzähler
- nach Verbrauch (70% Verbrauch, 30% qm Wohnfläche)
Eine Überzahlung wird erstattet; eine Nachzahlung ist innerhalb der gesetzten Frist an den Vermieter zu entrichten. der Vermieter ist verpflichtet und berechtigt, die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen der jeweils letzten Abrechnung anzupassen, wobei er schon erkennbare oder voraussehbare Kostenveränderungen berücksichtigen kann."
Im Grundsatz der Wirtschaftlichkeit habe ich gelesen, das eine NK Erhöhung um 10% eine sehr hohe Erhöhung ist.
Rechne ich meine bisherigen NK von knapp 160€ / die Erhöhung von knapp 80€ komm ich auf = 2, also 50% MEHR!
Meine Frage an euch, was kann ich hier machen, was steht mir zu, ohne das ich mir zwingend einen Anwalt für Mietrecht nehmen muss.
Übrigens: eine Wohnung über uns ist frei geworden, da die Mieter einfach abgehauen sind, ich vermute der Vermieter will mit meiner Erhöhung die Kosten decken. (Nachbarin hat 700€ für 2013 wiederbekommen, und zahlt im Monat ab sofort nur knapp 20€ weniger).
Vielen dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Gleichi!