Beiträge von Kolinum


    Kann ich irgendwas dagegen machen, dass er ohne mein Einverständnis in meine Wohnung geht, sich dort vollständig umsieht und Gott weiss was er darin in der Zeit macht.

    Ja, Sie können ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen und Sie sollten das Schloß wechseln.
    Schließlich kann jeder seinen Saustall so einrichten, wie es ihm gefällt.


    Scheinbar hat Gabriel ihm gesagt, das Amt würde nicht zahlen und seine Frau würde sich scheiden lassen. Damit gibt es erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Mieters und einen Grund für die Verweigerung der Wohnungsübergabe.


    Das sehe ich auch so.
    Aber der Vertrag ist nun mal unterzeichnet und die Nichtaushändigung des Schlüssels ist ein Vertragsbruch.

    Das da einiges von beiden Seiten schief gelaufen ist (u.a. die Schlüsselrückgabe an den Vermieter) ist nicht strittig.

    Als Dame sei Ihnen verziehen.
    Ich selbst bin zwar kein gelernter Elektriker, aber die Installationen in meiner Eigentnumswohnung sowie Reparaturen erledige ich selbst.
    Ein gewisses Maß an Kenntnis habe ich schon.
    Der Wackelkontakt kann verschiedene Ursachen haben. Lockere Schrauben (wurden aber festgezogen), korrodierte Kontakte, als auch Drahtbruch innerhalb der Isoaltion können Ursache sein. Der Fehler muß in der Dose liegen, andernfalls würde nie Strom anliegen.
    Vielleicht versuchen Sie es mal bei einem etwas mehr versierten Menschen. Ihren Äußerungen nach ist Ihr bekannter Tischler auch mehr Hase als Wolf.
    Ich denke, das der Doseneinsatz eine Erneuerung bedarf. Hält sich finanziell in Grenzen.
    Sie rühren mich, würde das gern bei Ihnen erledigen; aber, aber!

    Bevor ich meinem Vermieter ständig auf en Füßen steht, würde ich da besser selbst Abhilfe schaffen. Den der Nutzniesser sind doch am Ende Sie selbst.

    Was soll das ganze Theater. Manche glauben hier in einem Rundumversorgungsstaat zu leben. Da wird 11 Monate lieber mit Frust gelebt.
    Einfach zu bequem mal einen Schraubendreher in die Hand zu nehmen Steckdose aufzuschrauben und die sichtbaren Schraubverbindungen mal festziehen. Durch Gebrauch können sich die Schrauben schon mal lockern, der Wackelkontakt spricht dafür. Vorher Sicherung entfernen. Selbst, wem das noch zu intelligent ist, so hat man sicher auch einen Bekannten der das macht. Für diesen Pippifax brauch man keinen Rechtsstaat und auch kein Forum.

    Ich fang nochmal an:

    Der Mietvertrag wurde ordnungsgemäß geschlossen und somit besteht für den Mieter nur die Möglichkeit einer 3- monatigen Kündigungsfrist.
    Der Mieter möchte vom Vertrag zurücktreten und bittet den Vermieter um Auflösung des Vertrages.
    Der Vermieter fordert dafür eine, sagen wir: Ablösesumme.

    Der Mieter ist nicht bereit, diese zu zahlen. Demzufolge bleibt der Mietvertrag weiterhin bestehen.

    Wenn daraufhin, der Vermieter den Schlüssel einbehält, das der Mieter die Sache nicht nutzen kann, kann er fristlos kündigen.


    Mein Vermieter stellt seit Einzug überhöhte Nebenkostenabrechnungen. Jedes Jahr erklären wir Ihnen dann was sie abrechnen dürfen und was nicht und wenn ja wie. Das kostet uns jedes Jahr viel Zeit und Mühe, daher haben wir dieses Jahr die strittigen Posten nicht beglichen, von vornherein aber mitgeteilt was wir genau aus welchem Grund erst bezahlen wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt.

    Der Vermieter hat einen nachvollziehbare Abrechnung vorzulegen. Tut er das nicht, können Sie widersprechen. Sollte er sich aber tapfer weiterhin weigern, würde ich einen Anwalt empfehlen.

    Zitat

    ........, Extramiete für einen Stellplatz der fünf Jahre kostenfrei und mündlich so zugesichert war

    Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag verankert ist, hat der Vermieter Ihnen wahrscheinlich aus Kulanzgrpünden einen kostenlosen Stellplatz genehmigt. Eine Mieterhöhung ist das nicht.

    Zitat

    Verleumdung bei Nachbarn, unprofessionelle Beleidigungen in Einschreiben(uns fehle es an Sitte, Anstand und Moral).

    Das ist kein Mietrecht und werde dazu nichts äußern.

    Zitat

    Ist hier ein fristloser Kündigungsgrund nach BGB §§ 543,1 und 569, 2 gegeben? Das Vertrauensverhältnis ist verloren und nicht wiederherstellbar und aus meiner Sicht unzumutbar.

    Aus meiner Sicht nicht. Die Vertrauensverhältnisse fast aller Mieter zu ihren Vermietern sind mehr oder weniger gestört.
    Das muß schon was Handfestes her.

    Zitat

    Die Situation belastet uns auch psychisch sehr, da niemand weiss mit welcher Reaktion als Nächstes zu rechnen ist.Ist es hilfreich sich diese Belastung ärztlich attestieren zu lassen? Ich empfinde das Einschreiben zudem beleidigend.

    Psychische Belastungen kennt das Mietrecht nicht und ein Attest vom freundlichen Onkel Doktor nebenan ist nicht mal den Besuch bei ihm wert.

    Zitat

    Ist die ungerechtfertigte Extramiete von 25€ für einen Stellplatz eine Mieterhöhung und Sonderkündigungsgrund im Sinne des BGB § 561?

    Wie bereits erwähnt ist das keine Mieterhöhung.

    Zitat

    Gibt noch anderweitig Möglichkeiten den Vertrag zu beenden?

    Fristgerecht zu Ende Januar noch bis Montag kündigen.

    Es geht leider nicht besser.

    Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag und können Ihnen mit 3-Monatsfrist wieder kündigen.
    Daran hat sich jeder Beteiligte zu halten. Wenn Sie nicht im Guten übereinkommen, dann bleibt Ihnen nur dieser Weg.
    Sollte der Vermieter Ihnen die Schlüssel nicht aushändigen wollen, können Sie sofort fristlos kündigen.

    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

    Duch eine mögliche Weigerung den Schlüssel auszuhändigen, können Sie die Mietsache nicht nutzen und demnach fristlos kündigen.
    Das wäre für Sie die komfotabelste Lösung.

    Ich würde am Tag des Mietbeginns den Schlüssel holen und sollte er ihn Ihnen verweigern übereichen Sie ihm gleich die fristlose Kündigung.
    Damit hat er keinerlei Ansprüche mehr Ihnen gegenüber. Das dumme Gesicht würde ich gern sehen.

    1.) Dem vermieter müssen als Hausbesitzer ja solche Tatsachen bekannt sein. Kann ich ihm eine Täuschung unterstellen vor gericht und vom Mietvertrag zurücktreten ?


    Wenn Sie die Täuschung beweisen können, denke ich mal an gute Karten.
    "Wir wurden darauf hingewiesen" halte ich aber als Beweis für nicht ausrechend,

    Zitat

    2.) Kann ich Schadensersatz für den entsatndenen schaden (Gasrechnung jenseits von Gut und Böse, ade neues Auto) vom Vermieter verlangen ?


    Nein!

    Zitat

    3.) Kann ich andernfalls die Miete rückwirkend senken ?


    Ich glaube nicht. Das Ganze ist zu dünn. Kündigen Sie fristgerecht. Der Winter beginnt erst.

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