Eigentlich alles klar. Sie haben die Mietsache pfleglich zu behandeln. Dazu gehört auch das säubern.
Beiträge von Kolinum
-
-
Mindern Sie um 15%. Vielleicht hilft das Ihren Vermieter auf die Sprünge.
-
Alle entstandenen Kosten des gesamten Jahres 2013 werden addiert und anschließend entsprechend des Nutzungszeitraumes (bei Ihnen 1 Monat) verteilt. Das ist so korrekt.
-
Abmahnen schon; sollte aber schon Hand und Fuß haben
-
Sie können Miete mindern, aber nicht zu 100% zurückbehalten.
Das könnte noch Ärger geben.Ihr Argument "Ich habe über 2 Monate nicht in meiner Wohnung gewohnt, da ich mich so stark geekelt habe und ich auch starken würgereiz bekommen habe durch den starken Kellerasselbefall" taugt garnichts.
Wenn das Ungeziefer entfernt wurde haben Sie rechtlich keinen Grund die Wohnung nicht mehr zu nutzen.
Ekel und Würgereiz bekomme ich auch manchmal in meinen Haus.
Rate Ihnen also schnellstens ab der Ungezieferentfernung die ausstehende Miete zu zahlen. -
Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ihren Vermieter tangiert das Mietverhhältnis zwischen Ihnen und Ihren Untermieter nicht.
Für Forderungen an Sie sind Sie allein in der Pflicht.Für Ihren Untermieter gilt das was zwischen Ihnen vereinbart ist.
Das ist "....der Miete sämtliche Betriebskosten der Wohnung abgegolten sind."!
Das ist doch eindeutig. -
Und hier bilden Sie sich weiter zum Mahnbescheid. Ich habe da nichts hinzuzufügen.
-
Hier finden Sie alles zu Ihren Problem
-
Eine Mietminderung könnte gegeben sein. Aber selbst googeln.
-
Ich versteh nur Bahnhof.
Kolinum: Demnach handelt es sich nicht um eine bindende Aufzählung der Betriebskosten & ich muss mein Wasser selbst zahlen ?
Wenn Sie Wasserkosten direkt an den Versorger zahlen, dann tut das nicht der Vermieter.
Andernfalls läuft das über den Vermieter. Ich bin am Ende! -
"dass sich dies nicht um eine detallierte Auflistung der einzelnen Posten handelt, sondern nur um eine allgemeine Aufzählung, was denn Betriebskosten sein können."
Der Vermieter war so freundlich und hat Ihnen die Betriebskosten im Detail nochmals aufgezählt.
Das bedeutet aber nicht, Das Sie die Betriebskosten zahlen und die Wasserkosten nochmals.
Die sind da schon drin!Gecheckt?
-
Menschen sind das Schönste was es auf der Welt gibt. Solch hahnebüchener Unsinn ist für mich Neuland.
Das mit der Fliegenplage auf dem Bauernhof hatten wir auch schon. -
Beweispflicht würde wiederum heißen, das solche Reparaturen unbedingt durchgeführt worden sein müssen.
Das widerspricht dem "in der Regel". Wenn also bereits nach 3 Jahren, aus welchen Gründen auch immer, eine Reparatur durchgeführt wird brauchen man nichts beweisen, aber bei 6 Jahren schon.
Von der Unmöglichkeit einer "Beweisführung" garnicht zu reden.
Machen Sie eine Vorwegabnahme und klären Sie einvernehmlich was zu tun ist. -
-
Nur weil der Vertrag auf deiner Arbeit unterschrieben wurde, liegt bestimmt kein Haustürgeschäft vor. Die gesetzlichen Regelungen zum Haustürgeschäft hat den Hintergrund, dass oft die Kunden von den Verkäufern "überfallen" werden und somit keine Gelegenheit hatten, über den Vertrag ernsthaft nachzudenken. Deshalb räumt der Gesetzgeber den Kunden einen Widerspruch ein. Da ein Mietvertrag meist nicht in ein, zwei Stunden verhandelt wird, sondern es sich schon über mind. ein, zwei Tage hinzieht, liegt hier kein Haustürgeschäft vor.Genau so ist es. Man muß immer auch den Sinn einer gesetzlichen Regelung verstehen. Da haben sogenannte Rechtsverdreher schon ihre Schwierigkeiten.
Selbst die Unterzeichnung des Mietvertrages in der Wohnung des Bewerbers sehen manche schon als Haustürgeschäft, auch wenn schon Tage vorher alles besprochen wurde und nur noch die Ausfertigung des Vertrages ansteht.
Solche oder ähnliche Tendenzen treten auch hier im Forum auf, spätestens nach dem 12. Beitrag zum Thema. -
Was ist z.B. mit möglichen Forderungen des Eigentümers oder der Hausverwaltung, die nicht im Namen und Auftrag des Vermieters gestellt werden?
Diese brauche Sie nicht zu beachten. Für Sie ist allein der Vermieter maßgebend.
Da ist es völlig Wurst, wo der Vermieter angestellt ist. -
Ihr Anliegen einfach vom Mietvertrag zurücktreten geht nicht. Aus Ihren Worten entnehme ich, das Sie die Mängel nur vom Hörensagen anderer Leute kennen. Das reicht keinesfalls um den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Kündigen Sie einfach zum nächstmöglichen Termin.
-
Befragen Sie einen Anwalt. Hier ist ein Forum von Laien und für Laien. Kostenlose Rechtsberatung umfänglicher Art ist bei mir nicht drin.
-
Da gibt es keine Besonderheiten. Da gilt gleiches Recht für alle.
-
Von mir dazu keinen beitrag........., sehe nur noch lauter punkte........
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!