Betriebskosten/Nebenkostne

  • Hallo Leute,

    Ich habe einen Untermieter bei mir einziehen lassen . Eine "Miete" wurde auch vertraglich vereinbart. Im Mietvertrag (Hauptmieter/Nebenmieter) steht, dass mit "der Miete sämtliche Betriebskosten der Wohnung abgegolten sind." Vor ein Paar Monaten kam ein Aufforderung zur Nachzahlung von Nebenkosten in Höhe von 600€. Mein Nebenmieter weigert sich, die Nachzahlung zu Hälfte zu übernehmen.
    Meine Frage ist: Kann ich von meinem Nebenmieter rechtlich verlangen, dass er sich an der Nachzahlung beteiligt?

    Grüße
    Andrej

  • Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und ihren Vermieter tangiert das Mietverhhältnis zwischen Ihnen und Ihren Untermieter nicht.
    Für Forderungen an Sie sind Sie allein in der Pflicht.

    Für Ihren Untermieter gilt das was zwischen Ihnen vereinbart ist.

    Das ist "....der Miete sämtliche Betriebskosten der Wohnung abgegolten sind."!
    Das ist doch eindeutig.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. November 2014 um 22:19)

  • Mein Nebenmieter weigert sich, die Nachzahlung zu Hälfte zu übernehmen.


    Warum sollte er auch?
    Es gibt übrigens keine "Neben"mieter, sondern nur Mieter.

  • Zitat

    Kann ich von meinem Nebenmieter rechtlich verlangen, dass er sich an der Nachzahlung beteiligt?

    Dieses Recht hast Du Dir unklugerweise selbst genommen.

  • Hallo bin neu hier und weiß leider nicht wie ich ein neues Thema einstelle.

    Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr ist das rechtens?


  • Vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr ist das rechtens?

    Eine Bearbeitungsgebühr für die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen? Nein, das darf er nicht. Sämtliche Verwaltungskosten (hierzu gehört auch die Erstellung der Betriebskostenabrechnung) sind mit der Mieter abgegolten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr ist das rechtens?

    Ich habe ja schon oft gelesen das Vermieter versuchen die Kosten für die Erstellung der Abrechnung den Mietern "aufzubürden", aber von einem prozentualen Anteil an den Gesamtkosten lese ich zum ersten mal.

    Das sind Verwaltungskosten und diese sind nach deutschem Mietrecht und bei Mietverträgen über Wohnraum nicht auf den Mieter umlegbar.

  • Hallo bin neu hier und weiß leider nicht wie ich ein neues Thema einstelle.

    Unser ehemaliger Vermieter verlangt für die nebenkostenabrechnung 18% von den gesamt nebenkosten als Bearbeitungsgebühr


    Zwischndurch mal F5 drücken.
    Eine Gebühr können nur öfftl. Institutionen verlangen, nicht aber ein Möchtegern.

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