Wie könnte man Mietvertrag widerrufen? Mängel verschwiegen

  • Jemand mietet eine vermeintlich schicke Wohnung in einem älteren Haus. Mängel wurden im Mietvertrag nicht erwähnt. Noch vor Beginn der Mietzeit erfährt der Mieter vom Vormieter, daß die Wände verschimmelt sind und deshalb vom Vormieter mit Ornamenten überklebt wurden. Zudem sind die Fenster verfault und undicht, so daß man Handtücher hinlegen muß, damit es nicht zieht und bei Unwetter kein Wasser hereingedrückt wird. Zudem kann der im Mietpreis enthaltene, aber nicht näher beschriebene "Stellplatz" gar nicht genutzt werden, da er nur über das Grundstück eines Dritten erreicht werden kann, was dem Dritten jedoch mißfällt.
    Nach Kenntnis der Mängel will der Mieter die Wohnung nicht mehr mieten und den Mietvertrag widerrufen.
    Es handelt sich um einen vorgedruckten Standardmietvertrag eines bekannten Immobilienportales ohne Zusätze.
    Da man vom Vermieter sicher verlangen kann, diese Mängel unverzüglich abzustellen (was diesen aber finanziell überfordern dürfte - neue Fenster usw., Einkleben von Dichtstreifen dürfte nicht ausreichen), wäre dies eventuell ein Weg, aus dem Vertrag herauszukommen? Wie könnte man vorgehen? Frist zur Abstellung der Mängel setzen und bei erfolgloser Fristablauf vom Vertrag zurücktreten?
    Oder kann man hier bereits von arglistiger Täuschung sprechen? Ein "Haustürgeschäft" daraus zu machen wird sicher schwierig, da der Vermieter als Privatperson auftrat und man nicht weiß, ob er mehrere Objekte vermietet. Der Mietvertrag wurde in der Arbeitsstelle des Mieters unterschrieben, die sich an einem anderen Ort als die Mietwohnung befindet.

  • Ihr Anliegen einfach vom Mietvertrag zurücktreten geht nicht. Aus Ihren Worten entnehme ich, das Sie die Mängel nur vom Hörensagen anderer Leute kennen. Das reicht keinesfalls um den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Kündigen Sie einfach zum nächstmöglichen Termin.

  • Alles chic zurecht gelegt. Wird aber nicht funktionieren.

    Weil,

    Zitat

    1. Noch vor Beginn der Mietzeit erfährt der Mieter vom Vormieter ...

    Ist irrelevant was ein Vormieter sagt/behauptet.

    und


    Zitat

    2. Ein "Haustürgeschäft" daraus zu machen wird sicher schwierig ...


    Ganz sicher sogar. Man hat ja die Wohnung vorher persönlich gesehen.

    Zitat

    Wie könnte man vorgehen?

    Fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    Zitat

    Frist zur Abstellung der Mängel setzen ...

    Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn, nicht vorher.

    Zitat

    und bei erfolgloser Fristablauf vom Vertrag zurücktreten?

    Ein Rücktrittrecht gibt es bei Mietverträgen i. d. R. nicht.

    Bei schweren Mängel kann der Mieter bestenfalls die Miete angemessen mindern.

  • Alles chic zurecht gelegt. Wird aber nicht funktionieren.

    Sie meinen, daß der Vermieter mit der Tour, eine Schrottimmobilie zu vermieten, keinen Erfolg hat?

    Zitat


    Weil,
    Ist irrelevant was ein Vormieter sagt/behauptet.

    Ach so, man muß undichte Fenster, Schimmel und Schäden an den Einrichtungsgegenständen klaglos hinnehmen? Und man muß Mängel nicht mehr im Mietvertrag angeben? Muß für jeden Mangel jetzt ein vereidigter Sachverständiger bestellt werden oder ab wann gilt ein Mangel als Mangel?

    Zitat


    und
    Ganz sicher sogar. Man hat ja die Wohnung vorher persönlich gesehen.

    Ach so? Bei Haustürgeschäften sieht man die Ware nie? Und Sie sehen in einer halben Stunde bei schönem Wetter sämtliche Mängel voraus, die erst bei schlechtem Wetter auftreten könnten? Respekt!

    Zitat


    Fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen.

    Natürlich kann man das. Aber warum sollte man so lange die gravierenden Mängel und einen zukünftigen langwierigen Rechtstreit hinnehmen?

    Zitat


    Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn, nicht vorher.

    Dann verlängert sich die Kündigungsfrist ja entsprechend...

    Zitat


    Ein Rücktrittrecht gibt es bei Mietverträgen i. d. R. nicht.

    Bei schweren Mängel kann der Mieter bestenfalls die Miete angemessen mindern.

    Also Sie meinen auf die harte Tour? In ein mit verschwiegenen Mängeln behaftetes Objekt einziehen, dann Miete mindern und gleichzeitig auf Behebung der Mängel klagen (was sich u.U. über Jahre hinziehen kann). Zum Schluß dann auf Schadenersatz am Mobiliar vom dann möglicherweise insolventen Vermieter verzichten? Wenn der Mieter nämlich für die verfaulten Fenster ein Urteil analog dem des LG Berlin (Urteil vom 12.03.2013; Az.: 63 S 628/12) erwirkt, sieht es für den Vermieter ganz böse aus. Mietminderung und horrende Kosten für die Mängelbeseitigung. Ob der Vermieter das wirklich will?

    Aber wie mir gerade bekannt wurde, besteht lt. gängiger Rechtssprechung bei arglistig verschwiegenem Schimmel die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung oder man kann nach §123 BGB den Mietvertrag anfechten. Inwieweit dies machbar ist, muß jetzt ggf. ein Mieterverein prüfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Rudi_ratlos (5. November 2014 um 19:50)

  • Zitat

    Ihr Anliegen einfach vom Mietvertrag zurücktreten geht nicht. Aus Ihren Worten entnehme ich, das Sie die Mängel nur vom Hörensagen anderer Leute kennen. Das reicht keinesfalls um den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Kündigen Sie einfach zum nächstmöglichen Termin.


    Was reicht denn dann aus? Muß ein Sachverständiger bestellt werden? Oder wer legt fest, ob ein Mangel tatsächlich ein Mangel ist?

  • Was reicht denn dann aus? Muß ein Sachverständiger bestellt werden? Oder wer legt fest, ob ein Mangel tatsächlich ein Mangel ist?


    Der Richter nach Beurteilung durch den Sachverständigen...

  • mir scheint, als ob du die Wohnung gar nicht besichtigt hast! Ist dem so?

    Nur weil der Vertrag auf deiner Arbeit unterschrieben wurde, liegt bestimmt kein Haustürgeschäft vor. Die gesetzlichen Regelungen zum Haustürgeschäft hat den Hintergrund, dass oft die Kunden von den Verkäufern "überfallen" werden und somit keine Gelegenheit hatten, über den Vertrag ernsthaft nachzudenken. Deshalb räumt der Gesetzgeber den Kunden einen Widerspruch ein. Da ein Mietvertrag meist nicht in ein, zwei Stunden verhandelt wird, sondern es sich schon über mind. ein, zwei Tage hinzieht, liegt hier kein Haustürgeschäft vor.

    Ansonsten kannst du schon vor Mietbeginn den Vertrag ordentlich kündigen. Ich lese jetzt auch nicht eindeutig heraus, ob du die Wohnung schon übernommen hast oder nicht. Wenn nicht, dann kannst du ihm noch keine offizielle Mängelanzeige übersenden, denn er hat ja noch Gelegenheit die Schäden zu beseitigen. Hier wäre nur ein Hinweis an den Vermieter angebracht. Falls du die Wohnung übernommen hast, wieso hast du die Mängel nicht gesehen?


  • Nur weil der Vertrag auf deiner Arbeit unterschrieben wurde, liegt bestimmt kein Haustürgeschäft vor. Die gesetzlichen Regelungen zum Haustürgeschäft hat den Hintergrund, dass oft die Kunden von den Verkäufern "überfallen" werden und somit keine Gelegenheit hatten, über den Vertrag ernsthaft nachzudenken. Deshalb räumt der Gesetzgeber den Kunden einen Widerspruch ein. Da ein Mietvertrag meist nicht in ein, zwei Stunden verhandelt wird, sondern es sich schon über mind. ein, zwei Tage hinzieht, liegt hier kein Haustürgeschäft vor.

    Genau so ist es. Man muß immer auch den Sinn einer gesetzlichen Regelung verstehen. Da haben sogenannte Rechtsverdreher schon ihre Schwierigkeiten.
    Selbst die Unterzeichnung des Mietvertrages in der Wohnung des Bewerbers sehen manche schon als Haustürgeschäft, auch wenn schon Tage vorher alles besprochen wurde und nur noch die Ausfertigung des Vertrages ansteht.
    Solche oder ähnliche Tendenzen treten auch hier im Forum auf, spätestens nach dem 12. Beitrag zum Thema.

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