Fristgerecht kündigen.
Beiträge von Kolinum
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Ja, sicher darf er.
Ihnen wurde lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt. Dieses kann Ihnen auch wieder ganz oder teilweise entzogen werden.Nur wenn Ihnen mietvertraglich ein Gartenteil zusteht, wäre das nicht erlaubt.
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....hat das Haus (mit 3 Wohnungen) keine seperaten Wasser-, Strom- und Gaszähler für jede Wohnung.
Im weiteren ist das Haus in einem fast schon Sanierungs zustand. Sprich alte Wasser-, Strom- und Heizungsleitungen (Stehen aus der Wand herraus Alt). Fassade mit großene Rissen. Alte Holzfenster usw.
Im weiteren ist seit 5 Monaten festgestellt worden das sich das Abwasserrohr (neben dem Haus verlaufent! Haus mit Sandstein Sockel) gesetzt hat und nunmehr undicht ist.
Kann ich hier ein wiederspruch einlegen und/oder Eine mietminderung veranlassen?Das haben Sie bereits vorher gewußt und damit wurde der Zustand akzeptiert. Keine Minderung!
Ob die Mietanhebung korrekt ist, kann ich nicht beurteilen!
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.............und was sagt Ihr Vermieter dazu?????????????
Den würde ich mal zuerst fragen. Lieber lassen Sie uns hier herumorakeln, was der Vermieter sich wohl dabei gedacht hat. -
Zum Vertragsrecht und seinen Tücken von mir leider keine Antwort
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Geben Sie die Schlüssel bei der Hausverwaltung gegen Quittung ab.
Das Schreiben vom Vermieter sorgfältig aufbewahren. Ich gehe davon aus, das das von ihm persönlich kommt.Damit sind Sie aus dem Schneider.
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Meine Frage: Ist es die Pflicht des Vermieters mir einen solchen Plan bereitzustellen bzw. einen Fachmann einzuschalten, welcher einen solchen Plan nachträglich erstellt?Von einer solchen Pflicht ist mir nichts bekannt.
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Glückwunsch! Da haben Sie ja die richtigen Mieter. Eben Glücksache, wie bei mir.
Auch ich mußte mich mal entscheiden: Russische Familie oder Lehrer!
Raten Sie mal wem? -
Als Vermieter weiß man schon, warum man nicht gern an alleinstehende Damen vermietet.
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Antworten muß man nicht. Aber wenn Sie Ihr Problem hier öffentlich zur Diskussion stellen, dann müssen Sie auch Kritik aushalten.
Hier ist kein Gutmenschenforum! -
Einen mobilen Pool würde ich nicht dazu zählen. Übrigens klären Sie das mit Ihren Vermieter und nicht mit dem Hausmeister.
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Wenn die Spülmaschine mit vermietet wurde, ist der Vermieter, auch für die Instandhaltung und den damit verbundenen Kosten, zuständig.
§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. -
Den Bildern nach zu urteilen, würde ich von einem Baumangel ausgehen.
Eine Mietminderung beseitigt nicht den Schimmel. Um den baulichen Zustand zu verbessern, wären schon umfangreiche Maßnahmen notwendig. Eine Nutzung der Wohnung wäre nicht möglich.
Da hilft nur fluchtartig dieses Gemäuer zu verlassen. -
Jetzt ist meine Frage, habe ich überhaupt ein Recht, zu sagen dass sie bitte etwas „Abstand“ halten möchten?
Ich würde jedoch im Traum nicht daran denken, mich bei dem Pärchen direkt vor deren Fenster zu stellen und mich dort aufzuhalten, das ist einfach eine Frage des Respekts und Anstand?!Zu Respekt und Anstand habe ich die gleiche Meinung wie Sie. Leider findet sich dazu keine gesetzliche Regelung im Mietrecht.
Das ist eher eine politische Frage. -
Betriebskosten sind alle Kosten, welche durch den Betrieb der Anlage(Haus) entstehen. Gesetzlich ist das in der Betriebskostenverordnung geregelt.
Es ist unerheblich in welchen Umfang und Maße die einzelnen Mieter daran beteiligt sind.§ 1(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers
oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht
angesetzt werden.Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
1. ...............
2. ...............
3. die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; -
Also, wie so oft hier, Palaver um nichts.
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Sagen wir mal er findet schnell was und gibt mir am 1. juli bescheid, dass er Ende Juli schon auszieht. Muss er dann trotzdem bis Dezember noch Miete zahlen?Wenn er eher eine Wohnung findet muß er natürlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung Ihrerseits wird damit gegenstandslos.
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Genauso hartnäckig wie 3 Nachmieter.
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Mieter. Vorerst ist die Ursache der Beschädigung zu prüfen. Mieter die tollpatschiger Weise das halbe Haus zerlegen freuen nun auch keinen Vermieter, schon gar nicht wenn das alles nagelneu ist.
Alles entscheidet sich hier an der Schadensursache und ggf. an deren Nachweisbarkeit.So isses! Viel Getöns um Mückenschiss.
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