Beiträge von Kolinum

    Ja, sicher darf er.
    Ihnen wurde lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt. Dieses kann Ihnen auch wieder ganz oder teilweise entzogen werden.

    Nur wenn Ihnen mietvertraglich ein Gartenteil zusteht, wäre das nicht erlaubt.


    ....hat das Haus (mit 3 Wohnungen) keine seperaten Wasser-, Strom- und Gaszähler für jede Wohnung.
    Im weiteren ist das Haus in einem fast schon Sanierungs zustand. Sprich alte Wasser-, Strom- und Heizungsleitungen (Stehen aus der Wand herraus Alt). Fassade mit großene Rissen. Alte Holzfenster usw.
    Im weiteren ist seit 5 Monaten festgestellt worden das sich das Abwasserrohr (neben dem Haus verlaufent! Haus mit Sandstein Sockel) gesetzt hat und nunmehr undicht ist.
    Kann ich hier ein wiederspruch einlegen und/oder Eine mietminderung veranlassen?

    Das haben Sie bereits vorher gewußt und damit wurde der Zustand akzeptiert. Keine Minderung!

    Ob die Mietanhebung korrekt ist, kann ich nicht beurteilen!

    Wenn die Spülmaschine mit vermietet wurde, ist der Vermieter, auch für die Instandhaltung und den damit verbundenen Kosten, zuständig.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

    Den Bildern nach zu urteilen, würde ich von einem Baumangel ausgehen.
    Eine Mietminderung beseitigt nicht den Schimmel. Um den baulichen Zustand zu verbessern, wären schon umfangreiche Maßnahmen notwendig. Eine Nutzung der Wohnung wäre nicht möglich.
    Da hilft nur fluchtartig dieses Gemäuer zu verlassen.


    Jetzt ist meine Frage, habe ich überhaupt ein Recht, zu sagen dass sie bitte etwas „Abstand“ halten möchten?
    Ich würde jedoch im Traum nicht daran denken, mich bei dem Pärchen direkt vor deren Fenster zu stellen und mich dort aufzuhalten, das ist einfach eine Frage des Respekts und Anstand?!

    Zu Respekt und Anstand habe ich die gleiche Meinung wie Sie. Leider findet sich dazu keine gesetzliche Regelung im Mietrecht.
    Das ist eher eine politische Frage.

    Betriebskosten sind alle Kosten, welche durch den Betrieb der Anlage(Haus) entstehen. Gesetzlich ist das in der Betriebskostenverordnung geregelt.
    Es ist unerheblich in welchen Umfang und Maße die einzelnen Mieter daran beteiligt sind.

    § 1(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder
    Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
    Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers
    oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
    Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht
    angesetzt werden.

    Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
    1. ...............
    2. ...............
    3. die Kosten der Entwässerung,
    hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
    entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;


    Sagen wir mal er findet schnell was und gibt mir am 1. juli bescheid, dass er Ende Juli schon auszieht. Muss er dann trotzdem bis Dezember noch Miete zahlen?

    Wenn er eher eine Wohnung findet muß er natürlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung Ihrerseits wird damit gegenstandslos.

    Mieter. Vorerst ist die Ursache der Beschädigung zu prüfen. Mieter die tollpatschiger Weise das halbe Haus zerlegen freuen nun auch keinen Vermieter, schon gar nicht wenn das alles nagelneu ist.
    Alles entscheidet sich hier an der Schadensursache und ggf. an deren Nachweisbarkeit.

    So isses! Viel Getöns um Mückenschiss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!