Gartennutzung

  • Hallo zusammen, da ich hier neu bin, hoffe ich das ich im richtigen Teil des Forums gelandet bin mit meiner Frage.

    Also ich bin Mieter in einem Haus mit insgesamt 10 Parteien. Jeder Mietet hat das Recht den Garten mit zu benutzen. Die Wohnung im Erdgeschoss hat eine ca, 20quadratmeter grosse Terasse ( von den Vormietern erbaut auf einem Kellerdach). Jetzt ziehen neue Mieter im Erdgeschoss ein und haben sich ein Stück Garten vom Gemeinschaftsgarten mit gemietet ( bezahlen dafür). Darf das der Vermieter machen? Die Mieter haben ja eh schon einen 20 quadratmetervorteil anderen Mietern gegenüber und mieten sich jetzt noch entgeldlich ein Stück vom Garten. Ist das rechtens?
    Mfg, Sebastian.

  • Ja, sicher darf er.
    Ihnen wurde lediglich ein Mitbenutzungsrecht eingeräumt. Dieses kann Ihnen auch wieder ganz oder teilweise entzogen werden.

    Nur wenn Ihnen mietvertraglich ein Gartenteil zusteht, wäre das nicht erlaubt.

  • Danke für die schnellen Antworten. Also im Moetvertrag steht, das jeder Mieter den Garten mit benutzen darf. Aber darf man sich dann trotzdem extra ein Stück zusätzlich "Erkaufen"?

  • Danke für die schnellen Antworten. Also im Moetvertrag steht, das jeder Mieter den Garten mit benutzen darf. Aber darf man sich dann trotzdem extra ein Stück zusätzlich "Erkaufen"?


    Ja, das darf man. Kein Vermieter ist verpflichtet, die Mieter gleich zu behandeln.

  • Hallo Bata81,

    ich denke auch, dass der Vermieter dies darf.

    In deinem Mietvertrag ist nämlich wahrscheinlich keine Größe des Gemeinschaftsgartens angegeben. War er vorher 200 qm groß, ist er jetzt eben nur noch 180 qm groß. Also kannst du trotzdem weiterhin den Gemeinschaftsgarten (jetzt 180 qm) nutzen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

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