Beiträge von Kolinum

    Siehe auszugsweise hier:
    Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht? - Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

    Frage:
    Wir stehen seit über 4 Jahren(andere Mieter über 8) auf unserem Stellplatz.
    Unser alter Vermieter hatte uns das erlaubt.
    Deshalb haben wir nicht extra etwas schriftliches dazu.

    Unser neuer VM verbietet uns das abstellen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und will uns abschleppen lassen.
    Die Stellplätze sind einzig und allein für dieses Mietshaus gebaut worden.
    Greift hier das Gewohnheitsrecht?

    Antwort:
    Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht leider (vermutlich, oder so gut wie) garnicht. Der Grund liegt darin, dass für alle vermieteten Objekte oder zusätzliche Einrichtungen wie Garage, Parkplatz, Abstellraum, Stellplatz etc. Regelungen im Mietvertrag getroffen werden.

    Ist eine Einrichtung nicht Bestandteil des Mietvertrags, besteht auch kein Anspruch auf diese durch den Mieter. Hier ist den Regelungen im Mietvertrag leider strikt Folge zu leisten, da dieser eine beidseitige Willenserklärung darstellt.

    Wenn der Briefkasten zur Mietsache gehört ist der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich.
    Es sei denn, in Ihrem Mietvertrag ist eine Selbstbehaltungsklausel eingeschlossen. Diese würde dann hier greifen, zumal Sie auf das Schloß "unmittelbaren Zugriff" haben.

    4 Studeten (man darf wohl annehmen, das es sich hier nicht gerade um das unterste Bildungsniveau handelt) sind nicht in der Lage primitivstes Allgemeinwissen zu interpretieren.
    Vorschuß heißt doch nicht "alles erledigt", sondern ist eine Vorauszahlung für eine spätere Abrechnung!
    Nicht mal die Abrechnungen haben Sie eingefordert und möglicherweise Geld eingebüßt. Das ist anzunehmen, weil der Vermieter dadurch kein Interesse hat. Bei Nachzahlungen hätte er sicherlich reagiert.
    Schlamperei und Oberflächligkeit muß eben bezahlt werden.

    Eine Anzeige wegen illegalen Strombezuges muß der Vermieter stellen. Er ist primär der Geschädigte.
    Gehandelt werden muß aber sofort.
    Jeden Tag laufen bei Ihnen und den anderen Nutzern die Kosten weiter. Denn zur Jahresabrechnung ist eine Regulierung unmöglich, da es keine Beweise über die Menge des gestohlenen Stromes gibt.

    1. Vermieter muß sofort Strafanzeige stellen
    2. Vermieter muß sofort Elektrofirma mit der Beseitigung des illegalen Anschlusses beauftragen.

    Der Anwalt hat Zeit. Ergibt sich dann im Rahmen der erstatteten Strafanzeige.

    § 248c - Entziehung elektrischer Energie

    (1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


    Weitere Hinweise unter: Google


    Jaa, die Antwort meiner Selbst ist die, dass wenn ich alle Heikörperventile abdrehe, ich auch keine Heizenergie für mich und meine Wohnung in Anspruch nehme, also darf/sollte auch kein Verbrauch angerechnet werden - wird aber. Und das wurmt mich und mich würden halt andere Meinungen interessieren, bevor ich zum Mieterbund oder einem Anwalt gehe oder was man sonst noch tun kann (?)...

    Der Wurm bleibt Ihnen erhalten. Der Grundkostenanteil ist immer zu zahlen, egal ob Sie alle Ventile zudrehen oder nicht.
    Nachzulesen in der Heizkostenverordnung.


    Ich habe mir schon überlegt, immer nachts bei den unteren Vermietern anzurufen, damit sie merken wie nervig diese Ruhestörung sein kann.


    Das könnte nach hinten losgehen!

    Zitat

    Unsere Verrmieter sind auf unserer Seite. Aber doch irgendwie machtlos.


    Verstehe.

    Zitat

    Nun war mein Gedanke: wenn wir die Miete mindern ( od. es androhen). Dann ist ja erstmal unser Vermieter der Geschädigte.
    Was wir ja aber nicht wollen.


    Das ist vernünftig.

    Zitat

    Kann sich unser Vermieter bei deren Vermieter das Geld unserer Mietminderung zurückholen?


    Nein, er kann von seinen Mietern kein Ordnungsgeld verlangen.

    Zitat

    Meine Hoffnung ist halt, das der untere Vermieter aktiver wird, sofern es an seinen Geldbeutel geht!


    Das ist auch der Sinn einer Mietminderung um Druck zu machen.

    Würde bei Ihren Vermietern aber garnicht gut ankommen. Das mag zwar rechtlich möglich sein, aber Recht ist nicht alles.
    Es besteht schon ein Unterschied. Ob es wegen eines Mangel am gemieteten Objekt oder wegen eines äußeren Einflusses ist, auf welchen der Vermieter keinen unmittelbaren Einfluß hat.
    Da würde ich Ihnen meine Wohlgesonnenheit entziehen.

    Da hilft nur weiter suchen

    Da sollte erst mal geprüft werden, ob die Installation einer Wechselschaltung entspricht und zweitens, ob eine solche Funktion überhaupt vorgesehen ist.

    Möglich ist auch ein fehlerhafter Anschluß.
    Unter Kleinreparatur würde ich das jedenfalls auch nicht verbuchen wollen.

    Eigentum ist ein hohes Gut(etwas pathetisch, aber wahr).
    Sie sind Mieter und kein Eigentümer. Deswegen müssen Sie die weiteren Maßnahmen dem Eigentümer überlassen.

    Wenn Sie wirklich so großes Interesse an der Bleibe haben, können Sie doch mit dem Vermieter über eine mögliche Beteiligung an den Kosten verhandeln. Aber ist reine Verhandlungssache. Rechtlich geht da nix.

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