Siehe auszugsweise hier:
Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht? - Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber
Frage:
Wir stehen seit über 4 Jahren(andere Mieter über
auf unserem Stellplatz.
Unser alter Vermieter hatte uns das erlaubt.
Deshalb haben wir nicht extra etwas schriftliches dazu.
Unser neuer VM verbietet uns das abstellen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und will uns abschleppen lassen.
Die Stellplätze sind einzig und allein für dieses Mietshaus gebaut worden.
Greift hier das Gewohnheitsrecht?
Antwort:
Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht leider (vermutlich, oder so gut wie) garnicht. Der Grund liegt darin, dass für alle vermieteten Objekte oder zusätzliche Einrichtungen wie Garage, Parkplatz, Abstellraum, Stellplatz etc. Regelungen im Mietvertrag getroffen werden.
Ist eine Einrichtung nicht Bestandteil des Mietvertrags, besteht auch kein Anspruch auf diese durch den Mieter. Hier ist den Regelungen im Mietvertrag leider strikt Folge zu leisten, da dieser eine beidseitige Willenserklärung darstellt.