Lichtschalter defekt

  • Hallo zusammen,

    ich bin Ende Oktober eingezogen. Jetzt habe ich festgestellt, dass im Flur die Wechselschaltung für das Flurlicht (2 Lichtschalter) nicht richtig funktioniert. Das Flurlicht lässt sich nur einschalten, wenn einer der beiden Schalter in nach oben steht. Steht dieser andersherum passiert gar nichts.

    In meinem Mietvertrag ist eine Kleinreparaturklausel über 120€ enthalten.


    Frage: Fällt das unter die Kleinreparaturen? Der Mangel war offensichtlich schon beim Einzug vorhanden, ist jedoch bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen.

    Wie sollte ich mich am besten verhalten?

    Viele Grüße
    Sebastian

  • den Flur nur bei Tageslicht betreten!


    Oder mit Stirnlampe...:cool:
    Ernsthaft: Einer der beiden Wechselschalter wird wohl falsch angeschlossen sein: Ein korrespondierender Leiter vertauscht mit dem Aussenleiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. November 2014 um 01:40)

  • Da sollte erst mal geprüft werden, ob die Installation einer Wechselschaltung entspricht und zweitens, ob eine solche Funktion überhaupt vorgesehen ist.

    Möglich ist auch ein fehlerhafter Anschluß.
    Unter Kleinreparatur würde ich das jedenfalls auch nicht verbuchen wollen.

  • Da sollte erst mal geprüft werden, ob die Installation einer Wechselschaltung entspricht und zweitens, ob eine solche Funktion überhaupt vorgesehen ist.
    Möglich ist auch ein fehlerhafter Anschluß.
    Unter Kleinreparatur würde ich das jedenfalls auch nicht verbuchen wollen.


    Es kann aber ein Kontakt "angebackt" sein, also (evtl. durch einen vom Mieter verursachten Kurzschluss) kleben und sich nicht mehr öffnen...:eek:

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