Die Heizungsanlage sei für das gesamte Haus gedacht und dimensioniert. Wenn es hilft, können wir annehmen, daß der sukzessive Einbau der Heizkörper bei Mieterwechsel erfolgt, weil die jeweiligen Altmieter den Einbau verweigern.
@ Kolinum: Würdest Du Deinen Standpunkt auch im auf hundert Wohnungen veränderten Beispiel beibehalten, also die erste umgerüstete Wohnung im ersten Jahr die Grundkosten einer für hundert Wohnungen dimensionierten Heizanlage tragen lassen?
Was glauben Sie wohl, wer die Grundkosten in einem 1-Familienhaus trägt?
Nochmal: Es kann nur derjenige anteilmäßig mit Heizkosten belegt werden, welcher auch Nutznieser ist. Für die 99 anderen Wohnungen trägt der Vermieter das Risiko; keinesfals aber Unbeteiligte.