Hallo zusammen,
ich stehe vor einem kleinen Rätsel.
Ich habe schon etliche Beiträge, Links und Gesetze gelesen, aber ich komme zu keinem verständlichen Ergebnis.
Vorweg:
Das Mieterhöhungen bei Bruttokaltmiete/Teilinklusivmiete zulässig sind habe ich sofern verstanden. Dafür müssen die aktuellen Neben- bzw. Betriebskosten angegeben werden, sowie die ortsübliche Vergleichsmiete.
Nun zum meinem Anliegen:
Ich wohne in Krefeld. In meinem Mietvetrag ist eine Bruttokaltmiete/Teilinklusivmiete vereinbart.
Ich zahle 363€ für Miete und Nebenkosten. Dieser Betrag ist NICHT aufgeteilt, sondern als Komplettbetrag angegeben !!!
Zusätzlich zahle ich eine Heizkostenvorauszahlung.
In meinem Mietvertrag ist keine Erhöhungsmöglichkeit bei gestiegenen Betriebskosten vereinbart.
Nun will mein Vermieter die Miete erhöhen und orientiert sich an Kappungsgrenze und Vergleichmiete etc.
Heißt:
Er errechnet anhand der qm der Vergleichsmiete aus einem nicht qualifizierten Mietspiegel die neue Kaltmiete.
-Verstanden.
Er gibt die aktuellen Neben- bzw. Betriebskosten für meine Wohnung und qm an.
- Verstanden.
Er rechntet beide Beträge zusammen. Es ergeben sich ca. 375€.
-Verstanden.
Es ergibt sich damit eine Mieterhöhung von ca. 12€.
Für mich ist alles sowiet plausibel.
ABER?
Darf er das?
Im Mietvertrag ist KEINE Aufschlüsselung von Miete und Nebenkosten enthalten.
Es könnte daher doch theoretisch auch sein, dass die Miererhöhung bereits abgegolten ist. D.h. die Miete sich z.B. aus 300€ Kaltmiete und 63€ Betriebskosten zusammensetzt und daher keine Erhöhung zulässt...
Ebenso könnte dies auch indirekt eine Erhöhung der Betriebskosten beihalten, welches laut Mietvertrag ebenfalls nicht zulässig ist.
Ich weiß, dass es nur um einen kleinen Betrag geht, aber weiß welche Fakten ich damit für die Zukunft schaffe, falls ich einfach zustimme.
Kann mir da jemand helfen? DANKEEEE