Beiträge von Kolinum


    - So richtig kannst Du Thermostatventile garnicht auf Null Durchlass stellen. Sie richten sich grundsätzlich nach der sie umgebenden Temperatur.

    Wenn es über den "Frostpunkt" ist schon. Ich vermute hier eher das die Dichtung im Ventil schafhaft ist. Das müsste dann erneuert werden.

    Mal klarstellen: Rumhanseln hilft nicht weiter.

    Wenn Sie einen gemeinsamen Aufhebungsvertrag zum 12.3. abgeschlossen haben, endet an diesem Tage das Vertragsverhältnis und damit alle Rechte und Pflichten.
    Ein Auszug allein beendet noch nicht das Mietverhältnis.

    Wenn Sie uns hier mitteilen, wann genau Ihr Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen endete, ist die Frage nach den Kosten fast schon beantwortet.

    Den Aufhebungsvertrag scannen Sie mal, ohne persönliche Angaben, hier ein.

    Viel haben Sie noch nicht begriffen. Sollte man aber bei einer Studentin, bei welcher man einen durchschnittlichen Intellekt vorausgesetzt, schon sein.

    Sie hätten die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich prüfen und dann die Unstimmigkeiten benennen müssen.
    Das Sie zeitweise nicht da waren ist keine Begründung. Warum gleich Klage eingereicht wurde, kann ich nicht beurteilen.

    Es ist leider so, dass bei den meisten Anfragen hier im Forum, die Fragesteller einen nicht unerheblichen Anteil an Ihren Problemen haben.
    Das werden sich diese Leute gefallen lassen müssen. Hier ist kein verrufener Gutmenschenverein, welche den Leuten nach dem Munde redet, sondern hier kann jeder seine Meinung zum Problem darlegen. Eigentlich geht mir Ihr Problem am A..... vorbei, jedoch versuchen andere und ich hier mit Hinweisen zu helfen. Es steht Ihnen frei diese Antworten zu nutzen oder in den Papierkorb zu werfen.

    Ihnen zuliebe wird sich in seiner Meinung hier keiner verbiegen.


    Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben. Das ging jetzt soweit, dass meine Vermieterin mich angezeigt hat, hab nun eine Klageschrift vom Amtsgericht vorliegen.

    Also, junger Mann.
    Wenn man Einspruch erhebt, sollte man diesen auch mit Fakten begründen können. Eine zeitweise Nutzung ist überhaupt kein Fakt. Sie könnten, rein theoretisch, auch die Heizung während Ihrer Abwesenheit laufen lassen.
    Weiterhin prüft man auch alle Umstände, welche mit der Heizung im Zusammenhang stehen. Sind die Ventile zugedreht, dann sollten die Heizkörper kalt bleiben. Desweiteren sollten Sie sich mal mit der Heizkostenverordnung beschäftigen, da finden Sie auch hilfreiches.
    Befassen Sie sich mit der Abrechnung. Bei Unklarheiten den Vermieter befragen.
    Wenn Sie mit alledem nicht weiterkommen, können Sie immer noch googeln.
    Zu allerletzt können Sie dann Einspruch erheben, aber eben nur wenn Sie das glaubhaft mit Fakten unterlegen; sonst geht der Schuß, wie Sie es gerade erleben, nach hinten los.

    Zitat

    Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile.


    Aus dem Geschreibsel muß ich annehmen, das die Zähler an den Rohren hängen oder was. Sind denn die Heizkörper auch heiß bei abgestellten Ventilen?

    Zitat

    ................ durch mein Unwissen selbst daran Schuld bin oder ob nicht die Wohnbaugesellschaft 2012 mal auf die Idee hätte kommen sollen, die Heizungen zu prüfen (oder die Vermieterin... ?).


    Ich denke da eher an erstes. Mängel in der Wohnung sind dem Vermieter anzuzeigen. Damit ist der Vermieter von jeglicher Prüfung der Heizungskörper in Ihrer Wohnung befreit. Wo sollte das auch hinführen?

    Zitat

    Im Schreiben vom Amtsgericht ist jetzt ein Betrag von 300 € offen, kommt hier noch was dazu wenn ich einfach bezahle? Gerichtskosten? Weil davon ist nirgends die Rede, der Anwalt meiner Vermieterin meinte aber, dass ich da wenn ich bezahle noch eine extra Rechnung bekomme... ?)

    Da wären Gerichtskosten. Das könnten die 300 € sein. Da der Anwalt auch leben will, nicht könnte, sondern kommt noch eine Rechnung von diesem Herrn.

    Fazit: Erst denken, dann handeln.

    Zur fristlosen Kündigung reicht es nicht. So schnell stirbt man nicht. Meine Tante hat viele Jahre da gewohnt.
    Es war ein altes Haus ohne Unterkellerung und da war das an der Tagesordnung.
    Zur Mietminderung müssen Sie selbst googeln. Wenn Sie aber die Wohnung in Kenntnis dessen angemietet haben, geht da nix.

    Der Keller ist offensichtlich nicht oder schlecht gegen aufsteigene Feuchte isoliert. Die Nässe kommt von unten und das ist ein Zeichen schlechter Bausubstanz.
    Das könnte nur durch eine vollständige Trockenlegung erreicht werden. Das ist sehr kostspielig.
    Rate ohne viel Federlesens zum Auszug.

    Und zwar bin ich Ende August aus einer Wohnung ausgezogen, weil mein Vater plötzlich verstorben ist und ich daher wieder zu meiner Mutter gezogen bin.
    Ausziehen können Sie immer.

    Ich habe dem Vermieter schon Mitte Juli angekündigt, dass ich ausziehen werde und habe ihn gefragt ob das in Ordnung wäre. Er sagte ja, er wüsste schon jemanden als Nachmieter.
    Eine Wohnung wird immer schriftlich zum Monatsende gekündigt. Mündlich geht nicht. Was da am Ende für Kacke rauskommt haben Sie jetzt erfahren

    So, als ich dann die Wohnung übergeben habe, habe ich ihn erneut gefragt ob ich nichts mehr zahlen muss (für August habe ich nur kalt Miete bezahlt, da ich ab Mitte Juli nicht mehr da gewohnt hab). Er sagte wieder nein er habe einen Nachmieter und er kenne meine Situation, ich brauche das Geld anderweitig, ich würde sogar noch was ausgezahlt bekommen (der Mietvertrag lief vorher auf eine Familie).
    Inwieweit durch die Übergabe der Wohnung an den Vermieter eine konkludentes Handeln vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Hier wäre eine professionelle Beratung erfordferlich.
    Daraus folgt, dass Sie die Miete sowie Nebenkosten ebenfalls nur bis zum Tag der Übergabe zu zahlen haben.

    Was habe ich für Möglichkeiten?

    Suchen Sie eine Rechtsberatung auf.

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