Aufteilung der Wasserkostengutschrift

  • Hallo,

    folgende Sachlage: Ich war seit dem 01.08.2012 in einer WG als einer von 4 Hauptmietern wohnhaft.
    Die WG war in 2 Teile aufgeteilt, in denen je 2 von uns inkl. eigenem Strom-, Gas- und Wasserzähler gewohnt haben.
    Der Abschlag für das Wasser betrug 20€ p.P., also 40€ pro Wasserzähler.

    Ich bin zum 30.09.2014 (nach 26 Monaten) ausgezogen. Die Vermieterin hat mir nun anteilig meine Gutschrift überwiesen. Allerdings wechselten meine direkte Mitbewohner innerhalb dieser Zeit häufiger (insgesamt lebten in meinem Wohnungsteil 4 verschiedene Leute mit mir) und es gab dementsprechend immer wieder neue Verträge.

    Die aktuellste Mitbewohnerin lebte seit dem 01.04.2014 bei uns. Dementsprechend hat sie bislang auch nur 6 Monate lang die 20€ Abschlag zahlen müssen.
    Wie legt man nun die Gutschrift insgesamt um? Dass ich die Hälfte erhalte, erscheint zunächst natürlich plausibel, aber hätte ich nicht auch einen Anspruch auf das Guthaben der 20 Monate der "anderen", die mittlerweile vertraglich gar nicht mehr auftauchen? Oder kann sich der Vermieter das einfach einstecken?

    Zur Info vllt. noch: Ich weiß nicht was und ob die andere, die seit dem 01.04. bei uns war, auch eine Auszahlung erhalten hat oder nicht.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von Nukki (5. Dezember 2014 um 10:33)

  • Zitat

    Die Vermieterin hat mir nun anteilig meine Gutschrift überwiesen

    Für welchen Zeitraum?

    Zitat

    aber hätte ich nicht auch einen Anspruch auf das Guthaben der 20 Monate der "anderen", die mittlerweile vertraglich gar nicht mehr auftauchen?

    Anspruch auf das restliche Guthaben haben die Mieter, die in dem entsprechenden Zeitraum Vertragspartner waren. Warum solltest Du dir das Guthaben von den Mietern in die Tasche stecken, die ebenso Vorauszahlungen geleistet haben?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • An mich für den vollen Zeitraum der 26 Monate. Ist ja auch richtig so.

    Die Frage nach dem Anspruch ergab sich eigentlich nur aus dem Gedankengang, dass wir ja stets 4 Hauptmieter mit nur einem Gesamtvertrag waren, und eben als Ganzes auch die Abrechnung erhalten. Und den Rest dann im Innenverhältnis klären.

  • An mich für den vollen Zeitraum der 26 Monate. Ist ja auch richtig so.

    Nein, ist nicht richtig so. Über Betriebskosten muss der Vermieter jährlich abrechnen.

    Zitat

    Die Frage nach dem Anspruch ergab sich eigentlich nur aus dem Gedankengang, dass wir ja stets 4 Hauptmieter mit nur einem Gesamtvertrag waren, und eben als Ganzes auch die Abrechnung erhalten. Und den Rest dann im Innenverhältnis klären.

    Das funktioniert aber nicht, wenn es mehrere Zähler in der WG gab und hier verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.

    So verstehe ich das:

    Zitat

    Die WG war in 2 Teile aufgeteilt, in denen je 2 von uns inkl. eigenem Strom-, Gas- und Wasserzähler gewohnt haben.


    Du hattest einen eigenen Zähler und bekommst also auch nur deinen Teil zurück.

    Ansonsten stimme ich Kolinum zu: Dieses WG-Gemauschel kann ich auch gar nicht ab. Bei Kündigung einer WG zahle ich Guthaben (aus was auch immer) an exakt einen Hauptmieter aus und teile das auch so schriftlich mit. Was die Mieter damit anfangen, ist mir Wurscht.
    Nach mir die Sintflut...
    Wobei ich mittlerweile überhaupt nicht mehr an WG's vermiete. In der Regel ist das Kindergarten hoch drei.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ..., dass wir ja stets 4 Hauptmieter mit nur einem Gesamtvertrag waren, ...
    Und den Rest dann im Innenverhältnis klären.


    Eben, deshalb Privatrecht, kein Mietrecht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!