Solche Krümelkacker sind bei Vermietern immer besonders gesehen.
Beiträge von Kolinum
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Ihr Mietvertrag gilt, denn es ist vereinbart worden, das keine weitern Kosten entstehen.
Was Ihr Vermieter mit seinen Vermieter vertraglich abgeschliossen hat ist nicht Ihr Bier.Aber:
Wenn Sie nicht zahlen, wird sich der Vermieter wohl über kurz oder lang einen neuen Mieter suchen, bei dem er nichts draufzahlen muß. -
Das irritiert verständlicher Weise. Man glaubt da immer, sie müssten es wissen. Vielleicht ein Fachanwalt für Kleinkinderrecht.
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Ihre Hoffnung ist leider nicht in Erfüllung gegangen.
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Nun wird's aber lustig.
Der Vertrag läuft, nach der Mindestzeit von 24 Monaten auf unbestimmte Zeit weiter.
Die Einfügung - vorbehaltlich einer Mindestmietdauer von 24 Monaten - soll eine bestimmte Mindestmietdauer vorgeben.
Da hier eine Begründung fehlt ist es logisch, was der zitierte § im BGB sagt.Da gibt es nichts rumzudeuteln.
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Tut mir leid. Ich kann von einem Kündigungsverzicht nichts erkennen, lediglich einen Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit.
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Ein befristeter Mietvertrag bedarf einer Angabe des Grundes der Befristung.
§ 575 BGB Zeitmietvertrag
...........und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Demnach ist es ein unbefristeter Vertrag.
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Vergessen Sie bitte nicht auch noch die massiven Schäden durch das Betreten Ihrer Räume in Rechnung zu stellen!
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Ich frage mich immer nach dem Sinn solcher Schönheitsreparaturen.
Ich renoviere meine Wohnung dann, wenn ich dieses als notwendig erachte. Genauso sieht es auch der BGH.
Wchtig ist, das bei Rückgabe der Wohnung die entsprechenden Renovierungsarbeiten vorgenommen werden.
Diese stehen im Mietvertrag. Ansonsten besenrein. -
Immer mal F 5 drücken
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Abwasser: 403,20€ passt nicht, haben eine Gartenwasseruhr für die Keine Abwässer gezahlt werden müssen ist aber voll abgerechnent worden.
Abwasser wird nach dem Wasserverbrauch gerechnet. Aus welchen Hahn das fließt, ist egal.ZitatWarmwasserkollektor 431,89€!!!!!!!!!!. Darf er das?
Wenn es sich hierbei um laufende Kosten handelt, ja. Das ist Ihnen aber anhand von Rechnungen nachzuweisen.
Diese können Sie beim Vermieter einsehen. -
Der Firma angerufen die sich um das Abwasser kümmert als Auskunft erhielt ich Grundgebühr sind 14.99€ und Kubik Abwasser 3.01€. Wie kommt mein Vermieter dann auf 5.68€ ?In drei Teufels Namen! Was wollen Sie den jetzt hier hören? Ist das richtig oder falsch?
Das allerprimitivste wäre den Urheber der Rechnung zu fragen. Aber bei manchen scheint auch das noch zuviel. -
Ich habe nun die Kündigung meiner Wohnung erhalten weil ich meine Miete erst zwischen 15 und 20 eines Monats zahlen kann.Das halte ich für eine Lüge. Sie können sehr wohl die Miete pünktlich zahlen.
Warum: LegenSie die Miete für den nächsten Monat beiseite.
Das ist eine Frage der Einrichtung und keineswegs einem Geldmangel geschuldet.ZitatIch weiß das ich die Miete bis zum 3 Werktag bezahlen muss aber ich bekomme immer zwischen 14 und 16 meinen Lohn.
Sie wissen das und tun es trotzdem und nun ist noch der Vermieter der böse Popanz, welcher Ihnen kulant die ganzen Jahre Aufschub gewährte.ZitatNur jetzt auf einmal pocht er darauf die Miete pünktlich zu bekommen was mir aber nicht möglich ist.
Nun pocht er so ganz plötzlich, mir nichts , dir nichts, auf pünktliche Zahlung.
Junge Frau, hier verschweigen Sie uns was. Da war doch in diesem Zusammenhang bestimmt noch was.
Sei es drum.ZitatIch kann auch keine Miete im Vorraus zahlen,Ich bin alleinerziehend(4 Kinder) und mein Lohn reicht nicht aus um eine Doppelte Miete zu tragen.
Doppelte Miete ist schwer. Versichen Sie wenigstens einiges monatlich mehr zu zahlen, bis der Rückstand aufgehoben ist.Die rechtliche Würdigung hat schon anitari eingestellt.
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Dank der sogenannten Gutmenschen!
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Und nur weil man Mietschulden hat, ist man kein schlechter Mensch und macht das sicher nicht mit Absicht.Doch, es gibt Menschen welche sich einmieten und schon vorher wissen, das sie die Miete nicht zahlen können oder auch garnicht wollen. Ich unterstelle das aber Ihnen nicht.
ZitatJEDER kann mal in eine finanzielle Notlage geraten warum auch immer.
Hier muß ich Ihnen zustimmen.
Tipp: Legen Sie immer für den folgenden Monat im voraus die Miete zur Seite. So oder so kommen Sie nicht drumrum.
Allerdings haben Sie bei Schwierigkeiten mehr Spielraum zum handeln. -
In der Regel schon. Sollte die Prüfung längere Zeit in Anspruch nehmen, dann "unter Vorbehalt" zahlen.
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Falsch:
BGB § 556
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
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