Beiträge von Kolinum
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- Kündigungsverzicht telefonisch vom Vermieter zurückgenommen und Vermieter hat den Eingang meiner Kündigung mit zum 28.02. via EMail bestätigt. Ist die Kündigung nun rechtswirksam?
- Vermieter hat Eingang des unterzeichneten Mietvertrag des Nachmieters per EMail bestätigt
- Frage: Ist mein Mietverhältnis nun jetzt beendet, unabhängig davon, was mit dem Nachmieter ist und auch in Abhängigkeit davon, dass es nur EMail-Schriftverkehr gibt?§ 568 BGB Form und Inhalt der Kündigung
(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.Das gilt auch für Freunde von E-Mails. Das ist zwar eine moderne Form von Übermittlung aber keine Schriftform im Sinne des Gesetzes. Damit ist Ihre Frage komplett beantwortet
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Rechtlich gesehen macht der Gesetzgeber dabei keine Unterschiede des Alters oder der Wohndauer wegen.
Die Frist wäre wegen der langen Wohndauer wohl 9 Monate. -
Sie sollten sofort auf dem Baumarkt sich entsprechendes Dichtungsmaterial für wenige € kaufen. Zum Anbringen desselben braucht man keinen Meisterbrief. Aber Sie brauchen nicht noch 2 Wochen warten. Denn nur sofort selbst machen schafft Abhilfe.
Zur Mietminderung kann ich nichts sagen, da die Umstände der Anmietung hier nicht bekannt sind. -
toffer2105.
Ziehmlich neu hier und gleich mal andere TE maßregeln wollen. Das ist ein Forum, wo jeder sich mit seiner Meinung beteiligen kann.
Da muß sich niemand verbiegen und schon garnicht "gutmenscheln". Sie können das gern tun. Dann ist es eben Ihre Meinung.
Erzählen Sie hier dem Fragesteller keine Fantastereien. Sie sind da völlig im Irrtum, wenn Sie Leuten wohlgefällig nach dem Munde reden.
Die Aussage des Vertrages ist eindeutig und läßt für Spekulationen keinen Raum.
Bei der Anmietung war bekannt, das auf den Grundstück ein "Bauwerk" steht und dieses bei Rückgabe zu entfernen ist.
Jetzt stellt man sich verwirrt dar und hofft darauf, das hier jemand ihren Wünschen folgt. Wenn das nicht so ist, wird das ganze Forum madig gemacht. Da ist die TE nicht die Erste und auch nicht die Letzte.Möchte der TE aber das hören, was ihm genehm ist, soll er sich vorher dazu äußern. Er würde von mir auch eine maßgeschneiderte, seinen Wunschvorstellungen entsprechende Antwort bekommen.
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Was vor Ihnen war, geht Sie nichts an! Ist das so schwer zu verstehen?
Auch Sie sollten mal lernen, das zu tun, wozu Sie sich verpflichtet haben.
Wenn der Vermieter genauso handeln würde, wären Sie schon längst auf den Bäumen. -
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Da liegt wohl einiges im Argen. Lassen Sie bitte das vor Ort professionell prüfen.
"Gebäudeversicherung Gewerbe" scheint mir schon mal ein wesentlicher Anhaltspunkt zu sein. -
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Die Ursache liegt nicht beim Verrmieter, sondern bei der von ihm beauftragten Firma.
Eine Kürzung würde ich trotzdem gutheißen. Den entstehenden Verlust den Vermieters müsste dieser bei der Abrechnungsfirma geltend machen. So wird ein Schuh draus. Schließlich hat sie den Fehler begangen und muß gerade stehen.
Aber es scheint einfacher zu sein beim Mieter in die Tasche zu langen als sich mit einer Firma anzulegen. -
"Dies lehnt der Wasserversorger aber hartnäckig ab, mit der Begründung, dass eine Korrektur der aktuellen Abrechnung nicht möglich sei, da sonst die Abrechnungen aller Mieter in der Liegenschaft geändert werden müssten."
Das leuchtet mir ein.
"Meine Frage an euch, muss ich das akzeptieren und auf mein Geld bis nächstes Jahr warten, oder kann ich den Wasserversorger zwingen die aktuelle Abrechnung neu zu erstellen?"
Sie können natürlich den Wasserversorger zwingen Ihnen Ihr Guthaben auszuzahlen, indem Sie sich anwaltlich beraten lassen und eine möglichen Gerichtsentscheid anstrengen. Kostet aber auch einige Monate Zeit und Geld.
Ich würde aber dabei Aufwand und Nutzen in meine Überlegungen einbeziehen. -
Zwischenzeitlich bekam ich einen Brief der Hausverwaltung mit Bitte um einen "Gesprächstermin in den Büroräumen", welchen ich ignorierte.Bravo! Das hätte ich genau so gemacht. Man zitiert nicht jemanden irgendwo hin. Gradmesser ist: Wer will was von wem.
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