Kündigung aufrund von Eigenbedarf

  • Hallo liebes Forum.

    folgender Sachverhalt. Mein Vater (68 Jahre alt), wohnt seit 32 Jahren in seiner Wohnung. Diese Wohnung wechselt im Februar 2015 den Vermieter und dieser hat schon zu verstehen gegeben, dass er Eigenbedarf anmelden wird. Wie sehen hier die Fristen aus und ist er so schnell rauszubekommen, auch wegen der langen Mietzeit?

    Vielen Dank im Voraus

  • Auch gibt es spezielle gesetzliche Bedingungen, die die Eigenbedarfskündigung erfüllen muss. Man sollte jedoch erstmal auf die schriftliche Kündigung warten.


    ... und vor allem auf die Begründung. Wir werden dann sicherlich von der Mama wieder lesen...

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