dass ich nach der Unterzeichnung des Mietvertrages ohne weiteres noch eine Garage ergänzen kann, aber diese sich nicht mehr entfernen lässt, nachdem ich festgestellt habe, dass ich aufsetze und die Garage nicht nutzen kann.
Nun halten Sie mal die Luft an, besser die Tasten.
Sie wollten doch eine Garage, haben eine solche angemietet, stellen nun fest, das diese ungeeignet ist und besitzen die Frechheit den Vermieter unlauterer Machenschaften zu beschuldigen.
Diesen Fehler haben Sie nun ganz allein zu verantworten. Teilkündigungen sind aber nur in bestimmten Fällen erlaubt.
Zitat
Wenn sich jemand zum ersten Mal eine Wohnung mietet, wird sicherlich nicht erstmal das Wohn-/Mietrecht studieren, um auf alles vorbereitet zu sein.
Das wäre zwar notwendig, findet aber mein Verständnis.
Für seinen Fehler muß man gerade stehen. Wenn es schon die Möglichkeit einer Schadensminderung gibt, sollte man sie auch nutzen.
P.S. Wenn Sie Hilfe suchen und dann bei Nichtgefallen TE beleidigen, ist das schon ein starker Tobak.
Solche Sorte "Hilfsbedürftige" sind hier des öfteren anzutreffen. Sie befinden sich da in gleichwertiger Gesellschaft.
Bei solchen kann schon mal Freude über das Mißgeschick aufkommen.