Beiträge von Kolinum

    "Ich sehe schon über einige andere Mängel hinweg, kein Briefkasten, Wasseruhren mit letzter Eichung 2001, über 10 Jahre alte bzw. nicht vorhandene Heizkostenverteiler wurden erst im November erneuert. Ich denke ich habe genug Geduld und Verständnis aufgebracht, irgendwo ist muss auch ein Ende sein."
    Das ist, sofern es sich um eine Wohnung handelt, schon ziemlich arg. Da haben Sie aber auch noch andere wichtige Dinge versäumt.
    Diese haben Sie bewußt in Kauf genommen und können nun keine Forderungen stellen.
    Mietkürzungen können Sie schon vornehmen, aber nur wegen der ungeeichten Wasseruhren.

    Punkt 1 und 2 und 3: Ich kann damit nichts anfangen! Da müssen Sie schon die Rechnung einscannen.

    Punkt 4: "Korrekturen bleiben vorbehalten". Diese gelten jedoch nur bis zum 31.12.2014. Also was soll's?

    Mehr ist da im Moment nicht zu helfen.
    Merken Sie sich eines: Wenn Sie eine unverständliche Rechnung bekommen fragt man zu allererst den Urheber und nicht fremde ahnungslose Leute. Glauben Sie wirklich, das hier jemand im Besitz Ihrer Abrechnung ist?


    Ich war jetzt 3 Wochen im Urlaub und als ich nach Hause gekommen bin, habe ich festgestellt, dass sich hinter meinem Bett und der Kommode Schimmel gebildet hat.

    Wenn sonst kein Schimmel vorhanden war, dann liegt es daran, das 3 Wochen nicht gelüftet wurde. Die Heizung allein beseitigt keinen Schimmel.
    Rücken Sie das Mobilar etwas weiter weg von der Wand und säubern Sie die Flecken und gut ist. Entferner erhalten Sie im Baumarkt.

    Es gibt 2 Arten von Garagenanmietung.

    1. Wenn die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, kann nur komplett gekündigt werden.
    2. Haben Sie die Garage separat mit einen eigenen Mietvertrag gemietet, können Sie diesen auch wieder separat kündigen.

    Das muß zur Erklärung genügen.

    dass ich nach der Unterzeichnung des Mietvertrages ohne weiteres noch eine Garage ergänzen kann, aber diese sich nicht mehr entfernen lässt, nachdem ich festgestellt habe, dass ich aufsetze und die Garage nicht nutzen kann.

    Nun halten Sie mal die Luft an, besser die Tasten.
    Sie wollten doch eine Garage, haben eine solche angemietet, stellen nun fest, das diese ungeeignet ist und besitzen die Frechheit den Vermieter unlauterer Machenschaften zu beschuldigen.
    Diesen Fehler haben Sie nun ganz allein zu verantworten. Teilkündigungen sind aber nur in bestimmten Fällen erlaubt.

    Zitat

    Wenn sich jemand zum ersten Mal eine Wohnung mietet, wird sicherlich nicht erstmal das Wohn-/Mietrecht studieren, um auf alles vorbereitet zu sein.


    Das wäre zwar notwendig, findet aber mein Verständnis.
    Für seinen Fehler muß man gerade stehen. Wenn es schon die Möglichkeit einer Schadensminderung gibt, sollte man sie auch nutzen.

    P.S. Wenn Sie Hilfe suchen und dann bei Nichtgefallen TE beleidigen, ist das schon ein starker Tobak.
    Solche Sorte "Hilfsbedürftige" sind hier des öfteren anzutreffen. Sie befinden sich da in gleichwertiger Gesellschaft.
    Bei solchen kann schon mal Freude über das Mißgeschick aufkommen.

    Bevor Sie beim Vermieter vorsprechen, würde ich Ihnen dringendst raten, sich mal mit dem Kalender zu beschäftigen.
    Ein roter Kopf dürfte Ihnen auch nicht gerade gut stehen.

    Widerspruch können Sie bis zu einem Jahr nach Zugang der Abrechnung einlegen. Wem, wann und wie lange Sie die Rechnung prüfen lassen, ist ohne Belang.
    Wenn Sie dann noch Ordnung in Ihre Jahreszahlen bringen, können Sie selbst Ihre Frage beantworten.


    Kann ich mir den Grundbuchauszug zeigen lassen, habe ich das Recht dazu?

    Ja, das Recht steht Ihnen zu. Sie müssen nur ein berechtigtes Interesse dem Amt kundtun.
    Da Sie bereits einen gültigen Mietvertrag besitzen, dürfte das problemlos gehen.

    Zitat

    Und mit dem Widerspruch warte ich noch besser, wie toffer2105 meint?
    Oder gar nicht reagieren, wie H Hamburg rät...?


    Beides hat was für sich. Ich würde zu H Hamburg neigen.
    Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.


    Meine Frage ist, ob wir auf dem Grund unsere Wohnung ohne Probleme kuendigen koennen.


    Natürlich können Sie ohne Probleme kündigen.

    Zitat

    Meine Frau leidet an Rheuma, und wir muessen schnell umziehen.


    Wenn Ihre Gattin seit der Möglichkeit eines schnellen Umzuges und Vermeidung doppelter Mietzahlung an Rheuma erkrankt ist, fehlt mir der Glaube an solch eine Möglichkeit.
    Eine fristlose Kündigung ist nur möglich bei Vorliegen eines amtsärztlichen Attestes über eine Unbewohnbarkeit Ihrer Wohnung.
    Wenn Ihre Gattin bereits schon länger an Rheuma leidet, werden Sie peinlich befragt, warum Sie nicht schon vor eben dieser Zeit fristgerecht gekündigt haben.
    Besser jedoch ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter. Da wäre eventuell Spielraum. Ist aber reine Verhandlungssache.

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