Muss Vermieter Spülmaschine ersetzen?

  • Hallo,

    meine Freundin und ich bewohne seit 4 Monaten eine Wohnung mit EBK die wir mitmieten uns also nicht gehört. Nachdem wir die Spülmaschine seit 2 Monaten benutzen, scheint sie nun den geist aufgegeben zu haben. Als ich nun das Wasserzulaufsventil für die maschine unter dem waschbecken überprüft habe, fiel mir auf dass es dort tropft (was es vorher nicht getan hat).

    Wir haben eine Kleinrepaturklauser bis 80€ im Einzelfall im Mietvertrag. Im Mietvertrag wird erwähnt, dass wir die EBK mitmieten, jedoch wird nicht explizit jedes Teil (also auch nicht die Spülmaschine) aufgeführt.

    Wie geh ich nun vor? Ist der Vermieter für jegliche Reperatur verantwortlich? Oder nur für Reparaturen die Spülmaschine betreffend (das heisst für Schaden an der Wasserleitung wäre ich bis 80€ zum zahlen verantwortlich?)? Ist der Vermieter überhaubt verpflichtet die Spülmaschine zu ersetzen (falls sie kaputt sein sollte)? Oder könnte er sie einfach abholen und den Platz freilassen, da sie ja nicht extra aufgelistet wurde im Mietvertrag.

    Danke im Vorraus

  • Für eine mitvermietete Küche ist, genau so wie der Rest der Wohnung, der Vermieter für die Instandhaltung zuständig.
    Inwieweit hier die Kleinreparaturklausel maßgebend ist, kann man, mangels Kostenangabe, nicht beantworten.

  • Fischerbit:

    "Nachdem wir die Spülmaschine seit 2 Monaten benutzen, scheint sie nun den geist aufgegeben zu haben."
    - Bitte genau beschreiben.

    "Als ich nun das Wasserzulaufsventil für die maschine unter dem waschbecken überprüft habe, fiel mir auf dass es dort tropft (was es vorher nicht getan hat)."
    - Verstehe den Zusammenhang nicht. Ist am Wandventil nicht der elektrisch gesteuerte Wassereinlauf angeschlossen?

    "Wir haben eine Kleinrepaturklauser bis 80€ im Einzelfall im Mietvertrag. Im Mietvertrag wird erwähnt, dass wir die EBK mitmieten, jedoch wird nicht explizit jedes Teil (also auch nicht die Spülmaschine) aufgeführt."
    - Das macht nichts. Unterliegt die Schadenstelle denn Eurem ständigen manuellen Zugriff, wie bspw. Türgriffe, Fenstergriffe, Herdschalter?

    "Ist der Vermieter überhaubt verpflichtet die Spülmaschine zu ersetzen (falls sie kaputt sein sollte)?"
    - Zu ersetzen nicht, sondern sie gem. § 535 BGB i.O. zu halten.

    "könnte er sie einfach abholen und den Platz freilassen, da sie ja nicht extra aufgelistet wurde im Mietvertrag."
    - Nöö, sie ist doch Teil der mitgemieteten Kücheneinrichtung, oder?

  • Hallo,

    da die Küche mitgemietet ist, ist die Wartung und Instandhaltung mit der Miete abgegolten und Vermietersache.

    Und es ist ja zweifelsfrei nachweisbar, dass die Küche mit Spülmaschine ausgestattet war, denn sonst würde die ja dort jetzt nicht eingebaut sein, wenn der Mieter das nicht gemacht hat.

    Den Vermieter darüber informieren und um Austausch und oder Reparatur bitten!

    Gruß

    BHShuber

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