Nebenkostenabrechnung 2013, extrem

  • Guten Tag,

    am 30.12.2014 flatterte die Abrechnung rein und ich staunte nicht schlecht.

    1. Laut Mietvertrag Zahle ich 54,99€ für die Betriebskosten im Monat, also 659,88€/Jahr. Vereinbarte Vorauszahlung laut Abrechnung: 164,97€.

    2. Nach einem Vergleich mit der Abrechnung vom letzten Jahr fielen mir 2(3) Positionen auf, die extrem waren: Hausmüll + Wasser/Abwasser. Anscheinend wurden beide mit einem falschen Umlageschlüssel berechnet. Z.b.

    Müll 2012: 10206€ ->1362m²
    Müll 2013: 10090€ -> 316m²

    Wasser/Abwasser 2012: 2640€ -> 316m²
    Wasser/Abwasser 2012: 13460€ -> 316m²

    Alles klar? :D

    3. Heizkostenvorrauszahlung laut Mietvertrag sind 32,24€/Monat, also 386,88€/Jahr. Abrechnung sagt: 322,40€.

    4. Auf der Abrechnung steht ein Absatz von wegen "Korrekturen bleiben vorbehalten" dies das. Ist das legal? Schicken die eine komplett falsche Rechnung, nur um die Frist einzuhalten? Laut dem Artikel:

    Zitat

    Laut BGH müsse der Vermieter spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkosten mit seinen Mietern abrechnen. Innerhalb dieser Frist könne er die Betriebskostenabrechnung auch noch korrigieren.

    Die ges. Abrechnung beläuft sich übrigens (also die falsche) auf 3280€. Selbst wenn ich richtige liege mit den Punkten oben, wäre sie IMMERNOCH irgendwo bei 550€. Laut Betriebskostenspiegel vom Mieterverein liegt der Schnitt bei 1,85€/m². Mit einer korrigierten Abrechnung wäre ich bei 3,53€/m².


    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    MfG

    Einmal editiert, zuletzt von Ratatata (6. Januar 2015 um 22:11)

  • Punkt 1 und 2 und 3: Ich kann damit nichts anfangen! Da müssen Sie schon die Rechnung einscannen.

    Punkt 4: "Korrekturen bleiben vorbehalten". Diese gelten jedoch nur bis zum 31.12.2014. Also was soll's?

    Mehr ist da im Moment nicht zu helfen.
    Merken Sie sich eines: Wenn Sie eine unverständliche Rechnung bekommen fragt man zu allererst den Urheber und nicht fremde ahnungslose Leute. Glauben Sie wirklich, das hier jemand im Besitz Ihrer Abrechnung ist?

  • 1. Laut Mietvertrag Zahle ich 54,99€ für die Betriebskosten im Monat, also 659,88€/Jahr. Vereinbarte Vorauszahlung laut Abrechnung: 164,97€.

    Alles klar? :D


    Nee, nix ist klar.
    Befrage doch erst mal den Absender.

  • Zitat

    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    Wenn Du die Abrechnung einscannst und als Bild hoch lädst könnte es möglich sein. Namen und Adressen bitte unkenntlich machen.

    Deine Ausführungen sind leider alles andere als klar.

    Zitat

    Laut Betriebskostenspiegel vom Mieterverein liegt der Schnitt bei 1,85€/m².

    Da hast Du mit Sicherheit eine ziemlich veraltete Seite erwischt.

    Inzwischen sind es 2,20 - 3,00 € im Schnitt. Was bedeutet das es durchaus auch mehr sein kann.

  • Das ist ja haarsträubend, dies komische Abrechnung.

    Ich würde das Ding als inhaltlich und rechnerisch falsch zurückweisen und eine korrekte Abrechnung verlangen.

    Ist die überhaupt an Dich gerichtet? Mir sieht das eher nach einer Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer aus.

    Zum Link des Mietervereins:

    1,85 € aber ohne Heiz- und Warmwasserkosten

  • Das ist ja haarsträubend, dies komische Abrechnung.

    Ich würde das Ding als inhaltlich und rechnerisch falsch zurückweisen und eine korrekte Abrechnung verlangen.

    Ist die überhaupt an Dich gerichtet? Mir sieht das eher nach einer Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümer aus.

    Zum Link des Mietervereins:

    1,85 € aber ohne Heiz- und Warmwasserkosten

    Ja, mit einer korrigierten Rechnung, so wie ich mir das vorstelle, kommen die 1,85€ sogar ziemlich genau hin.

    Die Abrechnung ist durchaus an mich gerichtet. Rechnerisch ist sie natürlich falsch. Formell scheint die ja in Ordnung zu sein, sprich: ich muss innerhalb von 30 Tagen zahlen. Ein Widerspruch entbindet wohl nicht von der Zahlungspflicht?

    MfG

  • Übrigens: die eingescannte Abrechnung wurde NICHT von meinem aktuellen Vermieter erstellt, sondern von dem davor.

    Also Abrechnung (der Scan) von: ***** "Vorperiode", Seite mit dem ganzen Text ist dann vom aktuellen Vermieter.

    MfG

  • Sie ist nicht nur rechnerisch falsch, sondern auch inhaltlich.

    Ich ziehe nur mal den Posten Grundsteuer raus.

    Da steht Gesamt 448 - was 448? Euro, Birnen, Äppel?

    Es steht keine Gesamtwohnfläche, keine Gesamtkosten, jedenfalls nicht ersichtlich, in der Abrechnung, nicht deine Wohnfläche, nicht wirklich die Kosten für die Wohnung ... etc. etc.

    Das was da unter unter neue monatl. Vorauszahlung steht sollen vermutlich die Kosten für den Abrechnungszeitraum sein.

    Keine Gesamtsumme der Vorauszahlungen etc. etc.

    Und bitte ca. 1500 € für Wasser und Abwasser? Das reicht nach meinem Wasserpreis für etwa 300 m³, der Jahresverbrauch von 8 - 10 Personen

    Müll 1207 € ? Ich glaube so viel habe ich 10 Jahren zusammen nicht gezahlt.

    Lege gegen die komplette Abrechnung wegen Form- und Rechenfehlern ein.

    Und zahle keinen Cent bevor Dir eine korrekte Abrechnung vorliegt.

  • Sie ist nicht nur rechnerisch falsch, sondern auch inhaltlich.
    Ich ziehe nur mal den Posten Grundsteuer raus.
    Da steht Gesamt 448 - was 448? Euro, Birnen, Äppel?
    Es steht keine Gesamtwohnfläche, keine Gesamtkosten, jedenfalls nicht ersichtlich, in der Abrechnung, nicht deine Wohnfläche, nicht wirklich die Kosten für die Wohnung ... etc. etc.


    Bei der oberen Abrechnung steht "Alle Geldbeträge in EUR", jedoch (auch) ich vermisse Aufteilungsschlüssel, hier kann man nur raten, bspw. über Prozente, was jedoch nicht Empfängeraufgabe sein kann.

  • Übrigens: die eingescannte Abrechnung wurde NICHT von meinem aktuellen Vermieter erstellt, sondern von dem davor.

    Also Abrechnung (der Scan) von: ***** "Vorperiode", Seite mit dem ganzen Text ist dann vom aktuellen Vermieter.

    MfG

    Na toll:mad:

    Da reißt man sich den A.. auf um zu helfen und dann das.

    Nimm den Kram und scher dich zu einem Anwalt oder dem so hoch gelobten Mieterbund.

  • Na toll:mad:

    Da reißt man sich den A.. auf um zu helfen und dann das.

    Nimm den Kram und scher dich zu einem Anwalt oder dem so hoch gelobten Mieterbund.

    Huh? Macht dass einen Unterschied? Der Brief kommt ja von meinem aktuellen Vermieter, also

    1. Blatt (mit Text von wegen Zahlung bis und allem...): aktueller Vermieter
    2. Abrechnung selbst: alter Vermieter

    MfG

  • Natürlich macht das eine Unterschied.

    Die Abrechnung muß nicht anhand von Beispielen erläutert werden, sondern eindeutig und nachvollziehbar sein.

    Und das Posten für Posten.

    Am Ende muß für den Mieter erkennbar sein wie hoch die Kosten insgesamt für das Objekt, seine Wohnung, seinen Anteil sind/waren und was er zu zahlen hat oder zurück bekommt.


    Da alles ist aus der Abrechnung nicht erkennbar. Von wem auch immer die kommt.

  • Natürlich macht das eine Unterschied.

    Die Abrechnung muß nicht anhand von Beispielen erläutert werden, sondern eindeutig und nachvollziehbar sein.

    Und das Posten für Posten.

    Am Ende muß für den Mieter erkennbar sein wie hoch die Kosten insgesamt für das Objekt, seine Wohnung, seinen Anteil sind/waren und was er zu zahlen hat oder zurück bekommt.


    Da alles ist aus der Abrechnung nicht erkennbar. Von wem auch immer die kommt.

    Nunja, das einzige, was nicht nachvollziehbar ist, sind die falschen Werte für meine Vorauszahlungen. Die restlichen Werte sind zwar falsch, aber nachvollziehbar waren sie dennoch. Konnte schließlich alles nachrechnen, zwecks Überprüfung.

    Das Problem bei den falsch berechneten Positionen ist, dass einfach falsche m² benutzt worden sind. Es wurde konsequent bei jeder Position mit 316,971m² gerechnet.

    https://dl.dropboxusercontent.com/u/885543/neben…rechnungalt.jpg

    Bei dieser Abrechnung vom letzten Jahr, wurde mal mit 316,971m² (Haus), mal mit 1362,01m² (Wirtschaftseinheit) gerechnet.


    Fraglich ist auch: laut dem Artikel ist der NEUE Vermieter für die Erstellung der Abrechnung verantwortlich. Die Abrechnung selbst ist in meinem Fall ja allerdings vom alten, bis auf das Blatt mit dem Text (bis wann Zahlen etc. etc.).

    Sprich: neuer Vermieter muss Rechnungen etc. vom alten holen und anhand dessen die Abrechnung erstellen. Ist hier ja nicht geschehen.

    MfG

  • Wenn Sie zu schlapp zum kämpfen für Ihr Recht sind, dann zahlen Sie halt.
    Hinweise haben Sie hier genug erhalten, handeln müssen Sie selbst!

    Schließe mich an und meinen Mund

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