Theoretisch handelt es sich hier um eine eingeschränkte Wohnqualität und könnten die Miete mindern. Betroffen wäre natürlich der Vermieter und hier gilt kein Verursacherprinzip, sondern geschädigt sind Sie und dann der Vermieter.
Heißt also: Sie bestrafen den Vermieter, welcher eigentlich nichts für das Malheur kann. Da weiß man nicht, wie dieser reagiert. Das könnte er als Kriegserklärung auffassen.
Anders läge der Fall, wenn die Schuld eindeutig beim Vermieter liegen würde. Da sind Mietminderungen als Druckmittel für Ignoranz schon angebracht.
Sie müssen das allein, unter Berücksichtigung Ihres Verhältnisses zum Vermieter, entscheiden.