Vermieterin verweigert Kontakt

  • Hallo ihr Experten da draußen,

    ich bin zum 1.5.16 in ein Zimmer einer WG in einem großen Einfamilienhaus gezogen, mit der mündlichen bzw. E-Mail Vorab-Aussage, dass ich zum 1.10.16 wieder ausziehe. Meine Vermieterin wohnt laut Vertrag in einem anderen Ort, schläft und lebt allerdings regelmäßig in einem Zimmer im EG.
    Die erste Frage dabei wäre, ist das überhaupt erlaubt, dass sie hier wohnt trotz der anderen Adresse?

    Jetzt ist das eigentliche Problem wie folgt entstanden:
    Meine Vermieterin und ich hatten eine Meinungsverschiedenheit darüber, wie sie mit anderen Menschen (ihren Mietern) umgeht, wobei es zu keinerlei Beleidigungen kam, sie sich allerdings sehr schnell aufregt und hochschaukelt. Ende vom Lied war auf jeden Fall, dass sie sich wie ein Kleinkind verhält, mich bei WhatsApp blockt und jeden Kontakt irgendwie unterbindet.
    Das ganze spielte sich dann zwischen dem 20.6.16 und 23.6.16 ab. Meine erste Kündigung hatte ihr nicht gefallen, weil ein kleiner Formfehler dabei war.. okay das war am 20. und am 23. hatte ich ihr dann die makellose Kündigung für sie fertig gemacht und im Flur auf den Tisch gelegt, wo sie auch schon den unterschriebenen Mietvertrag haben wollte. Meine Mitbewohner sind Zeugen, dass ich sie dort an diesem Tag für sie abgelegt hatte.
    Als ich dann über das Wochenende nicht da war und am Sonntag wieder zurück war, hatte ich gehofft, die Kündigung sei unterschrieben. Allerdings musste ich dann Sonntag den 26.6.16 feststellen, dass sie statt einer Unterschrift nur wilde Benachrichtigungen über den Gebrauch von Mülltüten im Mülleimer auf die Rückseite der Kündigung gekrakelt hat und das ganze auf die Mülltonne legte, wo ich es auch wieder mit Zeugen vorfand.

    In der Zwischenzeit war sie ab ca. 28.6.16 für zwei Wochen im Urlaub und erst heute wieder im Haus und ansprechbar.
    Sie wollte nur nicht mit mir reden, hat mir keine Erklärung für ihr Verhalten geliefert und andauernd davon gesprochen, sie sei jetzt privat hier und ich solle einen Termin mit ihr machen.

    Damit kommen jetzt natürlich ein paar mehr Fragen auf:
    Ist meine Kündigung zum 1.10.16 nun wirksam oder muss ich das zum 1.11.16 nochmal neu machen?
    Meine Mitbewohnerin (seit 4 Jahren hier) sagte mir, dass sie bei einigen Vermietern einfach die Kaution einbehalten hat und das wohl auch auf mich zukommt, obwohl ich mein Zimmer in einem einwandfreien Zustand halte. Sollte ich dafür bereits jetzt den Rat eines Anwalts einholen?

    Das ganze geht mir jetzt ganz schön auf die Nerven und ich bin auch echt am Ende mit dieser Dame, außerdem möchte ich gerne wissen, ob ich hier zügig raus kann.

    Vielen Dank im Voraus
    Felix


  • Ist meine Kündigung zum 1.10.16 nun wirksam oder muss ich das zum 1.11.16 nochmal neu machen?


    Kündigen kann man nur zum Monatsletzten. Wäre, wenn Sie es denn diesen Monat noch machen, der 31.10.2016

    Zitat

    Sollte ich dafür bereits jetzt den Rat eines Anwalts einholen?


    Unnötig.

    § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

  • Hallo,

    wenn du den Zugang der Kündigung nachweisen kannst, ist die Kündigung gültig, da sie auch einseitig abgegeben werden kann.

    Was deine erste Frage soll verstehe ich so gar nicht.
    "Meine Vermieterin wohnt laut Vertrag in einem anderen Ort, schläft und lebt allerdings regelmäßig in einem Zimmer im EG.
    Die erste Frage dabei wäre, ist das überhaupt erlaubt, dass sie hier wohnt trotz der anderen Adresse?"

    Warum sollte das nicht erlaubt sein. Und selbst wenn es das nicht wäre, was würde es für dich ändern? Oder willst du sie erpressen?

    Gruß
    H H

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Also bei der Frage mit der Adresse geht es mir nicht darum sie zu erpressen, sondern darum, dass es doch etwas anderes ist, wenn sie hier wohnt und die Zimmer vermietet. Dann bin ich ja Untermieter in ihrem Haus und nicht richtiger Mieter, in diesem Fall gelten doch andere Fristen wenn ich richtig informiert bin.
    Und wenn sie sich dann in dem Haus aufhält, aber dann nicht mit sich reden lässt, weil sie ja privat dort ist wird es für mich alles ein bisschen unlogisch.

    Gruß

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Also bei der Frage mit der Adresse geht es mir nicht darum sie zu erpressen, sondern darum, dass es doch etwas anderes ist, wenn sie hier wohnt und die Zimmer vermietet. Dann bin ich ja Untermieter in ihrem Haus und nicht richtiger Mieter, in diesem Fall gelten doch andere Fristen wenn ich richtig informiert bin.
    Und wenn sie sich dann in dem Haus aufhält, aber dann nicht mit sich reden lässt, weil sie ja privat dort ist wird es für mich alles ein bisschen unlogisch.

    Gruß

    Ob ein Vermieter im selben Haus wie sein Mieter wohnt ist für das Mietverhältnis völlig irrelevant.

    Als Untermieter wird jemand bezeichnet dessen Vermieter selbst Mieter ist.

    An den gesetzlichen Bestimmungen, u. a. der Kündigungsfrist ändert das i. d. R. nichts.

    Für Mieter beträgt die Kündigungsfrist, außer es wurde vertraglich eine kürzere vereinbart, 3 Monate zum Ende, nicht Anfang des Monats. In Deinem Fall also zum 30.09. bzw. 31.10.

    Für die Wirksamkeit der Kündigung ist nur wichtig das dem Vermieter form- und fristgerecht zugegangen ist. Fristgerecht wäre das bis spätestens dem 3. Werktag im Juli wenn Du zum 30.09. kündigen willst.

    Formgerecht, in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

    Ein Formfehler kann sein wenn in der Kündigung z. B. eine andere Anschrift des Vermieters steht als im Mietvertrag.

    Die Art der Zustellung ist eigentlich unwichtig. Wichtig ist nur das man nachweisen kann das und wann sie zugegangen ist.

    Der Vermieter muß die Kündigung nicht unterschreiben/bestätigen.

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