Mietminderung wegen Baustelle???

  • Hallo!

    Ich habe seit einigen Monaten eine Baustelle hinterm Haus (keine 50m entfernt). Meine Wohnung geht nach hinten raus (genauso wie mein Balkon), d.h. alle Fenster liegen Richtung Baustelle.
    Da hier ein neues Schulzentrum gebaut wird, ist es eine sehr große Baustelle, an der in 6 Tagen der Woche von 8-20Uhr gearbeitet wird.
    Der Vermieter kennt die Umstände, da er in der Zwischenzeit bereits hier war und wir uns auch über die Baustelle unterhalten haben.
    Wenn man die Fenster und Türen geschlossen hält, ist der Lärm zu ertragen. Allerdings ist es in den letzten Wochen so heiß gewesen, dass man Türen und Fenster öffnen musste! Jetzt habe ich seit knapp 2 Wochen durchgehend Kopfschmerzen von diesem Lärm (ich schiebs auf den Lärm, da sich die Schmerzen bessern, wenn ich 10Std gearbeitet hab). Zudem habe ich 2 Wohnungskatzen, die mittlerweile nur noch nachts auf den Balkon gehen.

    Ist in diesem Fall eine Mietminderung möglich? Auch vor dem Hintergrund, dass der Mangel ja bereits einige Zeit besteht und ich ihn bisher akzeptiert habe, um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden.

    Und wenn ja, kann mir jemand sagen, wie ich hier am besten vorhehen soll??

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe und LG

  • Theoretisch handelt es sich hier um eine eingeschränkte Wohnqualität und könnten die Miete mindern. Betroffen wäre natürlich der Vermieter und hier gilt kein Verursacherprinzip, sondern geschädigt sind Sie und dann der Vermieter.

    Heißt also: Sie bestrafen den Vermieter, welcher eigentlich nichts für das Malheur kann. Da weiß man nicht, wie dieser reagiert. Das könnte er als Kriegserklärung auffassen.
    Anders läge der Fall, wenn die Schuld eindeutig beim Vermieter liegen würde. Da sind Mietminderungen als Druckmittel für Ignoranz schon angebracht.

    Sie müssen das allein, unter Berücksichtigung Ihres Verhältnisses zum Vermieter, entscheiden.

  • Tja, ich sehe das wie mein Vorredner. Vor allem ist fraglich, was ein Mietminderung an dem Lärm ändert? Die Baustelle wird deshalb wohl kaum eingestellt werden.

  • Zusätzliche Frage, wie lange wohnst du schon in der Wohnung, war vielleicht schon bei Bezug ersichtlich, was dort mal gebaut wird? Und das mit den Wohnungskatzen solltest du besser nicht erwähnen, denn deren Befinden haben mit einer Mietminderung nichts zu tun.

  • Erstmal danke für die Antworten! :)

    Natürlich ist mir bewusst, dass es an dem Lärm nichts ändern wird.
    Allerdings wärs ne Art Entschädigung und da ich mittlerweile viel einfach akzeptiert habe, was mein Vermieter so macht (einfach um des Frieden Willens), gehts mir son bisschen gegen den Strich, dass er die Miete jetzt auch noch erhöht hat und das obwohl mir bei Vertragsabschluss (mündlich) zugesichert wurde, das in den nächsten Jahre keine Mieterhöhung beabsichtigt ist.
    Zudem hatte ich bei Wohnungsbesichtigung angefragt, ob beabsichtigt ist, dass die Freifläche vorm Balkon bebaut werden soll. Mein Vermieter meinte damals, es wäre kein Bauland ... im Endeffekt sind das alles Dinge, die meine eigenen Schuld sind, da man sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen sollte, dessen bin ich mir durchaus bewusst.
    In Zukunft werde ich nicht mehr so gutgläubig sein, aber im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer ;)

    Lange Rede kurzer Sinn ... danke für die Infos und ich werde wohl noch mal 1-2 Nächte drüber schlafen und vielleicht mal mit dem Vermieter das Gespräch suchen, ob wir uns einig werden können.
    Mir war es nur wichtig, ob ich rechtlich überhaupt einen Anspruch habe!

  • Erstmal danke für die Antworten! :)

    Natürlich ist mir bewusst, dass es an dem Lärm nichts ändern wird.
    Allerdings wärs ne Art Entschädigung und da ich mittlerweile viel einfach akzeptiert habe, was mein Vermieter so macht (einfach um des Frieden Willens), gehts mir son bisschen gegen den Strich, dass er die Miete jetzt auch noch erhöht hat und das obwohl mir bei Vertragsabschluss (mündlich) zugesichert wurde, das in den nächsten Jahre keine Mieterhöhung beabsichtigt ist.
    Zudem hatte ich bei Wohnungsbesichtigung angefragt, ob beabsichtigt ist, dass die Freifläche vorm Balkon bebaut werden soll. Mein Vermieter meinte damals, es wäre kein Bauland ... im Endeffekt sind das alles Dinge, die meine eigenen Schuld sind, da man sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen sollte, dessen bin ich mir durchaus bewusst.
    In Zukunft werde ich nicht mehr so gutgläubig sein, aber im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer ;)

    Lange Rede kurzer Sinn ... danke für die Infos und ich werde wohl noch mal 1-2 Nächte drüber schlafen und vielleicht mal mit dem Vermieter das Gespräch suchen, ob wir uns einig werden können.
    Mir war es nur wichtig, ob ich rechtlich überhaupt einen Anspruch habe!

    Ähm, ach daher weht der Wind. Generell führt es eigentlich in die Irre wenn du so argumentierst wie du das hier tust. Wenn du einen Mangel hast, mache Mietminderung, wenn du es für nötig hälst, aber bitte mache es nicht deswegen, weil du meinst du hättest noch tausen sonstige Ansprüche an den Vermieter, die du offenbar schon selber für nicht besonders sattelfest hälst.
    Du brauchst dir auch keinen Rechtfertigungsgrund zu konstruieren, das Vermieter grundsätzlich immer böse und hinterhältig sind, ist doch Allgemeinwissen, und die meisten Vermieter können damit ganz gut leben:rolleyes:
    Ergo: Mach es wenn du dich im Recht siehst und meinst es hillf dir, aber sicher nicht als Retourkutsche, sprich lass deine Emotionen da raus.

  • Es ist nicht als "Retourkutsche" gedacht und das Emotionen hier nichts zusuchen haben, dessen bin ich mir durchaus bewusst ;)
    Ich meinte damit eher, dass ich nicht der Mieter bin, der wegen jeder Kleinigkeit auf die Barrikaden geht, aber wenn ich immer alles akzeptiere, nur damit der Vermieter keinen Grund hat mir blöd zu kommen, bringts ja auch nichts.
    Daher gings mir eher um ne objektive Einschätzung der Lage und ob ich überhaupt das Recht hätte, hier eine Mietminderung einzuleiten. ;)
    Ich will meinem Vermieter ja trotz allem definitiv nichts böses, daher ja auch mein Vorschlag, dass ich ihn nicht einfach vor vollendete Tatsachen stell, sondern mit ihm das Gespräch suchen werde, obs ne einvernehmliche Lösung gibt.
    Nichtsdestotrotz halt ich es für sinnvoll, sich vorab über die Rechtslage zu informieren ;)

  • Es ist nicht als "Retourkutsche" gedacht und das Emotionen hier nichts zusuchen haben, dessen bin ich mir durchaus bewusst ;)
    Ich meinte damit eher, dass ich nicht der Mieter bin, der wegen jeder Kleinigkeit auf die Barrikaden geht, aber wenn ich immer alles akzeptiere, nur damit der Vermieter keinen Grund hat mir blöd zu kommen, bringts ja auch nichts.
    Daher gings mir eher um ne objektive Einschätzung der Lage und ob ich überhaupt das Recht hätte, hier eine Mietminderung einzuleiten. ;)
    Ich will meinem Vermieter ja trotz allem definitiv nichts böses, daher ja auch mein Vorschlag, dass ich ihn nicht einfach vor vollendete Tatsachen stell, sondern mit ihm das Gespräch suchen werde, obs ne einvernehmliche Lösung gibt.
    Nichtsdestotrotz halt ich es für sinnvoll, sich vorab über die Rechtslage zu informieren ;)

    Dann würde ich in diesem Gespräch schon mal weglassen, was er dir angeblich alles versprochen hat, wahrscheinlich wird er das anders sehen, und es tut auch nichts zur Sache.

  • Ich wohne seit 1.8.2013 in der Wohnung


    Und zu dem Zeitpunkt war sicherlich schon absehbar, dass dort gebaut wird. Um ein neues Schulzentrum zu bauen dauert es mindestens 10 Jahre von den ersten Plänen bis zum ersten Spatenstich.

  • Dann würde ich in diesem Gespräch schon mal weglassen, was er dir angeblich alles versprochen hat, wahrscheinlich wird er das anders sehen, und es tut auch nichts zur Sache.

    das is absolut klar. :p

  • Und zu dem Zeitpunkt war sicherlich schon absehbar, dass dort gebaut wird. Um ein neues Schulzentrum zu bauen dauert es mindestens 10 Jahre von den ersten Plänen bis zum ersten Spatenstich.

    jetzt wirds interessant, d.h. meine Vermutung, dass ich dadurch garkeinen Anspruch habe, ist berechtigt?

  • jetzt wirds interessant, d.h. meine Vermutung, dass ich dadurch garkeinen Anspruch habe, ist berechtigt?


    Aber so was von berechtigt. Zu diesem Thema gibt es Urteile von Amtsgerichten zuhauf, was nicht heißen muss, dass dein Amtsgericht genau so entscheidet. Aber eine ungefähre Richtung kann man schon erkennen.

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