Beiträge von Pepe

    Ich verstehe Sie leider nicht ganz. Er hat doch als Hauptmieter regulär das Recht unterzuvermieten oder nicht? (Einverständnis der Hausverwaltung vorausgesetzt) Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt.

    Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet. Damit ich "meine" Wohnung nach meinen eigenen Vorstellungen (im Rahmen des rechtlich möglichen) gestalten kann. Bin ich machtlos dagegen, was er mit seinem Zimmer macht bzgl. Ausziehens und Untervermietens anstellt, solange er mir nach wie vor seinen Teil für die Wohnung bezahlt?

    Hallo zusammen.
    MeinMitbewohner und ich sind beideals Hauptmieter im Vertrag eingetragen. Eins unsere drei Zimmer untervermieten wir bereit. Erlaubnis bei der Hausverwaltung ist eingeholt.

    Nun will mein zweiter Hauptmieter ausziehen und sein Zimmer auf eigene Faust untervermieten. In seiner neuen Wohnung wird er alleiniger Hauptmieter. "Um das gegen zu finanzieren" wie er selbst sagt, will er den Mietpreis seines Zimmers hoch ansetzen und den "Gewinn" einsacken. Das passt mir offensichtlicherweise gar nicht.

    Ist das rechtens, was er da vor hat?

    Hallo, liebe boarder,
    wenn aus einem Mietvertrag drei gleichberechtigter Hauptmieter einer aus dem Vertrag ausscheidet, ist es dann üblich ihm die Kaution auszuzahlen, bevor er den Unterschrift vertraglich festsetzt oder erst danach?

    Genügt eine formlose Email, in der dieser Mieter bekundet, das Mietverhältnis aufzulösen um ihn rechtlich daran zu binden oder kann er von einer solchen Aussage nach Belieben zurücktreten?

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