Ich verstehe Sie leider nicht ganz. Er hat doch als Hauptmieter regulär das Recht unterzuvermieten oder nicht? (Einverständnis der Hausverwaltung vorausgesetzt) Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt.
Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet. Damit ich "meine" Wohnung nach meinen eigenen Vorstellungen (im Rahmen des rechtlich möglichen) gestalten kann. Bin ich machtlos dagegen, was er mit seinem Zimmer macht bzgl. Ausziehens und Untervermietens anstellt, solange er mir nach wie vor seinen Teil für die Wohnung bezahlt?