Zwei Hauptmieter - einer zieht aus und will untervermieten

  • Hallo zusammen.
    MeinMitbewohner und ich sind beideals Hauptmieter im Vertrag eingetragen. Eins unsere drei Zimmer untervermieten wir bereit. Erlaubnis bei der Hausverwaltung ist eingeholt.

    Nun will mein zweiter Hauptmieter ausziehen und sein Zimmer auf eigene Faust untervermieten. In seiner neuen Wohnung wird er alleiniger Hauptmieter. "Um das gegen zu finanzieren" wie er selbst sagt, will er den Mietpreis seines Zimmers hoch ansetzen und den "Gewinn" einsacken. Das passt mir offensichtlicherweise gar nicht.

    Ist das rechtens, was er da vor hat?

  • Da geht rechtlich nichts. Sie sind beide an den Mietvertrag gebunden. Eigenmächtigkeiten sind ausgeschlossen.
    Bei einer Änderung müsste der Vertrag gemeinsam geändert oder gekündigt werden.

  • Ich verstehe Sie leider nicht ganz. Er hat doch als Hauptmieter regulär das Recht unterzuvermieten oder nicht? (Einverständnis der Hausverwaltung vorausgesetzt) Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt.

    Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet. Damit ich "meine" Wohnung nach meinen eigenen Vorstellungen (im Rahmen des rechtlich möglichen) gestalten kann. Bin ich machtlos dagegen, was er mit seinem Zimmer macht bzgl. Ausziehens und Untervermietens anstellt, solange er mir nach wie vor seinen Teil für die Wohnung bezahlt?

  • [QUOTE=Pepe:

    "Er hat doch als Hauptmieter regulär das Recht unterzuvermieten oder nicht? (Einverständnis der Hausverwaltung vorausgesetzt)"
    - Nein, Auch Du hättest da noch ein Wörtchen mitzureden.

    "Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf"
    - Ihr beiide seid gleich rechtliche und verpflichtete Mieter.

    "und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt."
    - Er kann wohnen wo und wie der Pfeffer wächst. Das hat mit EUREM Mietverhältnis überhaupt nichts zu tun.

    "Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet."
    - Damit müsste jeder von dem Mietern UND der VM einverstanden sein.

    "Bin ich machtlos dagegen, was er mit seinem Zimmer macht bzgl."
    - Er hat mietrechlich kein eigenes Zimmer, sondern Ihr habt z.Zt. eine gemeinsame Wohnung.

    "kein eigenes Ausziehens und Untervermietens anstellt, solange er mir nach wie vor seinen Teil für die Wohnung bezahlt?"
    - Er kann nicht eigenmächtig untervermieten.

  • Zitat

    Die Frage ist nur, ob er Hauptmieter in unserem Vertrag bleiben darf und gleichzeitig eine zweite Wohnung bewohnt demnächst, in der er ebenfalls als Hauptmieter gilt.

    Natürlich darf er das.

    Zitat

    Ich möchte, dass er auszieht und auch aus dem Mietvertrag ausscheidet.

    Möglichkeit 1:

    Ihr kündigt gemeinsam den Vertrag und Du schließt mit dem VM einen alleinigen Vertrag ab. Sofern der VM das will.

    Will Dein Mitbewohner der gemeinsamen Kündigung nicht zustimmen (sie nicht unterschreiben) kannst Du ihn auf Zustimmung verklagen.

    Möglichkeit 2:

    Der Vermieter, wenn er denn will, und Du entlassen den Mitbewohner aus dem Vertrag. Auch hier müßtest Du die Zustimmung des Mitbewohners notfalls einklagen.

    Die Untervermietung ohne Zustimmung des VM kann zur Kündigung führen. Und zwar für Euch Beide.

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