Beiträge von Michi667

    Hallo
    Ich bin am 31.07. 2011 aus einer Wohnung ausgezogen, in der ich 4 Jahre mit einem Bekannten als WG, und dann noch ein halbes Jahr alleine gewohnt habe.
    Es handelte sich dabei um einen Erstbezug.
    Die Wände waren tapeziert, wir haben sie alle gestrichen, der Fussboden ( Laminat ) wurde vom Vermieter bezahlt, und von mir umsonst verlegt.
    Ein Wohnungsübergabe hat stattgefunden, ein Übergabeprotokoll wurde mir jedoch seitens des Vermieters verweigert.
    Jetzt hat er am 30.01.2012 Klage beim Gericht eingereicht.
    Er fordert für angebliche Wasserschäden am Laminat einen Betrag, der einer Neuverlegung gleichkäme,
    für gebohrte Löcher in der Küche einen Betrag,
    und ich soll eine Macke in der Haustür beim Auszug verursacht haben.
    Für alles hat er Kostenvoranschläge, von denen der für die Laminatschäden auf den 26.09. 2011, also fast 2 Mon. nach Auszug datiert ist, die anderen alle auf den 23, bzw. 25. 01.2012!!Also 5 Mon. nach dem Auszug!!

    Die Wohnung ist jedoch seit dem 1.10.2011 schon wieder vermietet!

    Hätte er mich nicht auffordern müssen die Schäden zu beseitigen, bzw. davon in Kenntnis setzen?
    Wie ist das mit den Kostenvoranschlägen und den Daten? Wenn auf dem Kostenvoranschlag ein Datum steht, wielange darf die Begutachtung dann zurückliegen?

    Was soll ich tun??

    Hallo,
    ich habe am 20.06.11 die fristlose Kündigung zum 30.06.11 wegen insgesamt 2 ausstehenden Monatsmieten bekommen.( ich konnte sie durch ausstehende Zahlungen meines Arbeitgebers nicht zahlen ).
    Glücklicherweise habe ich eine Wohnung gefunden, aber der Umzug und Renovierung war bis zum 30.06 nicht zu schaffen, da ich berufstätig bin, sogar teilweise auf Montage, und zudem keinen Führerschein besitze...
    Jetzt hat der Vermieter durch seinen Anwalt eine letzte Frist zum 16.07 gesetzt, und danach droht er mit Räumungsklage.
    Gleichzeitig verlangt er aber die komplette Miete für Juli, da ich die Wohnung nicht zum 30.06 übergeben habe.
    Darf er das? Oder habe ich dann nicht das Recht bis zum 31.07 in der Wohnung zu bleiben, da ich ja auch für den ganzen Monat zahlen soll?!
    Er kann doch nicht allen ernstes verlangen dass ich innerhalb von 10 Tagen ausziehen muss, oder?

    Muss nochmal wieder was einfügen: Der Vermieter hat nämlich wohl erwähnt, dass wenn wir uns einig sind, wir auch eher gehen könnten...eben auch in 6 Wochen...auf diese Aussage kann ich ihn doch festnageln, oder? Es war die ganze Zeit die Rede davon, dass wir beide ausziehen, aber jetzt versucht er mich wegen des zweiten Vertrages hier festzuhalten, da er noch keinen Nachmieter gefunden hat....
    Die Frage ist, kann ich diese Aussage, für die ich ja einen Zeugen hab, gegen ihn verwenden? Oder zählt nur schriftliches?

    OK, danke für die Antworten, auch wenn ich mir etwas andres erhofft hatte...
    Eine Frage hätte ich dann aber noch...
    Wenn es so ist, dass die zwei Verträge rechtlich nicht einwandfrei sind, da die Wohnung nicht zweimal vermietet werden kann, und somit die zwei Verträge als "ein Vertrag " gesehen werden, müsste ich doch auch mit ausziehen können, da die Kündigung dann ja wohl beide Verträge betrifft, oder??

    Danke für die schnelle Antwort....
    Das mit den zwei Verträgen wurde vom Vermieter so gemacht. Wir haben darüber soweit nicht nachgedacht. Erst als es jetzt zur Kündigung kam...
    wir haben also beide einen Mietvertrag über die komplette Wohnung, und den kompl. Betrag eingetragen, den wir beide zusammen zahlen.
    Wir zahlen also jeweils die Hälfte des in unserem Mietvertrag angegebenen Betrages...
    Gilt es dann auch mit der Kündigung? Ich kann also darauf bestehen die gleiche Frist zu bekomen?

    Hallo...
    Ich wohne in einer 2er WG. Mein jetziger Mitbewohner möchte gerne ausziehen und hat sich mit meinem Vermieter auf eine Kündigungsfrist von 6 Wochen geeinigt.
    Normalerweise wären es 3 Monate4, laut Vertrag....
    Ich kann mir die Wohnung alleine nicht leisten, doch der Vermieter will mich zwingen, die Kündigungsfrist einzuhalten.
    Das kann doch nicht sein, oder?
    Wir haben beide einen Mietvertrag über die komplette Wohnung und den kompletten Betrag. Ich habe gehört, daß das rechtlich überhaupt nicht einwandfrei ist, da er die Wohnung quasi somit 2x vermietet hat ?
    Was soll ich jetzt machen? kann ich darauf bestehen, auch mit einer Frist von 6 Wochen kündigen zu können?
    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...

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