Hallo
Ich bin am 31.07. 2011 aus einer Wohnung ausgezogen, in der ich 4 Jahre mit einem Bekannten als WG, und dann noch ein halbes Jahr alleine gewohnt habe.
Es handelte sich dabei um einen Erstbezug.
Die Wände waren tapeziert, wir haben sie alle gestrichen, der Fussboden ( Laminat ) wurde vom Vermieter bezahlt, und von mir umsonst verlegt.
Ein Wohnungsübergabe hat stattgefunden, ein Übergabeprotokoll wurde mir jedoch seitens des Vermieters verweigert.
Jetzt hat er am 30.01.2012 Klage beim Gericht eingereicht.
Er fordert für angebliche Wasserschäden am Laminat einen Betrag, der einer Neuverlegung gleichkäme,
für gebohrte Löcher in der Küche einen Betrag,
und ich soll eine Macke in der Haustür beim Auszug verursacht haben.
Für alles hat er Kostenvoranschläge, von denen der für die Laminatschäden auf den 26.09. 2011, also fast 2 Mon. nach Auszug datiert ist, die anderen alle auf den 23, bzw. 25. 01.2012!!Also 5 Mon. nach dem Auszug!!
Die Wohnung ist jedoch seit dem 1.10.2011 schon wieder vermietet!
Hätte er mich nicht auffordern müssen die Schäden zu beseitigen, bzw. davon in Kenntnis setzen?
Wie ist das mit den Kostenvoranschlägen und den Daten? Wenn auf dem Kostenvoranschlag ein Datum steht, wielange darf die Begutachtung dann zurückliegen?
Was soll ich tun??