Hallo...
Ich wohne in einer 2er WG. Mein jetziger Mitbewohner möchte gerne ausziehen und hat sich mit meinem Vermieter auf eine Kündigungsfrist von 6 Wochen geeinigt.
Normalerweise wären es 3 Monate4, laut Vertrag....
Ich kann mir die Wohnung alleine nicht leisten, doch der Vermieter will mich zwingen, die Kündigungsfrist einzuhalten.
Das kann doch nicht sein, oder?
Wir haben beide einen Mietvertrag über die komplette Wohnung und den kompletten Betrag. Ich habe gehört, daß das rechtlich überhaupt nicht einwandfrei ist, da er die Wohnung quasi somit 2x vermietet hat ?
Was soll ich jetzt machen? kann ich darauf bestehen, auch mit einer Frist von 6 Wochen kündigen zu können?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...
Kündigung bei WG
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Michi667 -
21. April 2011 um 11:00 -
Erledigt
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Hallo...
Ich wohne in einer 2er WG. Mein jetziger Mitbewohner möchte gerne ausziehen und hat sich mit meinem Vermieter auf eine Kündigungsfrist von 6 Wochen geeinigt.Wenn Sie einen Mietvertrag haben, in dem Sie und Ihr Mitmieter als gleichberechtigte Mieter genannt sind, dann können nur beide den Vertrag kündigen.
Mietrecht: die Wohngemeinschaft
Wir haben beide einen Mietvertrag über die komplette Wohnung und den kompletten Betrag. Ich habe gehört, daß das rechtlich überhaupt nicht einwandfrei ist, da er die Wohnung quasi somit 2x vermietet hat ?Das kann und darf so nicht sein. Eine Wohnung, 2 Mieter als WG mit allen Rechten und Pflichten. Das geht so in Ordnung. Wer hat sich denn diesen doppelten Vertrag ausgedacht?
Wie ein Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten einer 2er WG auszusehen hat, können Sie sich mithilfe von Google raussuchen.
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Danke für die schnelle Antwort....
Das mit den zwei Verträgen wurde vom Vermieter so gemacht. Wir haben darüber soweit nicht nachgedacht. Erst als es jetzt zur Kündigung kam...
wir haben also beide einen Mietvertrag über die komplette Wohnung, und den kompl. Betrag eingetragen, den wir beide zusammen zahlen.
Wir zahlen also jeweils die Hälfte des in unserem Mietvertrag angegebenen Betrages...
Gilt es dann auch mit der Kündigung? Ich kann also darauf bestehen die gleiche Frist zu bekomen? -
achso, nochwas...
in den Verträgen ist keine Rede von einer WG. Es ist ein ganz normaler Vertrag über eine Wohnung, den wir beide haben.... -
achso, nochwas...
in den Verträgen ist keine Rede von einer WG. Es ist ein ganz normaler Vertrag über eine Wohnung, den wir beide haben....
Eine Mietsache kann grundsätzlich nur einmal vermietet werden. In Rechtsunkenntnis hat der VM je einen MV mit jedem M abgeschlossen, welches im Resultat auch nichts anderes ist als ein MV mit den beiden Mietern. Jeder der beiden M hat alle Rechte und Pflichten zu 100%.
Nun hat der VM einen Mieter auf sein Bitten hin vorzeitig aus dem MV entlassen. Somit schuldet der verbleibende Mieter die ganze Miete und hat beim Verlassen der Mietsache Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Kaution(sabrechnung).
Auf seine gesetzliche Kündigungsfrist (bis zum 3. Werktag d.M. zum Ende des übernächsten Monats) hat das alles keinen Einfluss.PS: Wenn man beide MVs getrennt betrachten würde, so würde Dich der andere VM nichts angehen (klingt weniger schön, ist aber so).
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Dazu hätte ich auch mal eine Frage. Ich möchte dazu keinen eigenen Thread aufmachen und hoffe, dass der TE mir verzeiht, dass ich mich so einfach hier einmische.
Wenn ein Mieter aus dem Vertrag entlassen werden möchte, muss da der andere Mieter nicht auch zustimmen?
Ich stelle mir grade vor, mein Partner und ich würden uns trennen (*auf Holz klopft, dass das nicht passiert*). Mein Partner könnte dann einfach ausziehen, mit dem Vermieter vereinbaren, dass er raus aus der Sache ist und ich bleibe alleine in einer Wohnung, die ich mir nicht leisten kann und muss trotzdem die Kündigungsfrist einhalten? Irgendwie erscheint mir das unfair, wo doch der Vertrag gesamtschuldnerich abgeschlossen wurde. -
aber es kann doch nicht sein, dass ich gezwungen werde, die ganze Miete zu zahlen!?wenn er es einer Partei genehmigt, muss dass doch für mich auch gelten, oder?
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der-Mieter:
"Wenn ein Mieter aus dem Vertrag entlassen werden möchte, muss da der andere Mieter nicht [auch] zustimmen?
Nein."Ich stelle mir grade vor, mein Partner und ich würden uns trennen (*auf Holz klopft, dass das nicht passiert*). Mein Partner könnte dann einfach ausziehen, mit dem Vermieter vereinbaren, dass er raus aus der Sache ist"
Nicht aus der "Sache", sondern aus dem Vertrag wäre er dann."ich bleibe alleine in einer Wohnung, die ich mir nicht leisten kann"
JEDER der Mieter, die den MV unterschrieben haben, hafftet zu 100%."und muss trotzdem die Kündigungsfrist einhalten?"
Ja."Irgendwie erscheint mir das unfair, wo doch der Vertrag gesamtschuldnerich *) abgeschlossen wurde."
Verstehe schon. Vielleicht könnte im "Innenverhältnis" (Privatrecht, Google ) der eine dem anderen... - Hat jedoch mit Mietrecht ggü dem VM nix zu tun.*) daher der Name... *erleucht*
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aber es kann doch nicht sein, dass ich gezwungen werde, die ganze Miete zu zahlen!?wenn er es einer Partei genehmigt, muss dass doch für mich auch gelten, oder?
Eben nicht..., siehe mein Posting hier vor. -
OK, danke für die Antworten, auch wenn ich mir etwas andres erhofft hatte...
Eine Frage hätte ich dann aber noch...
Wenn es so ist, dass die zwei Verträge rechtlich nicht einwandfrei sind, da die Wohnung nicht zweimal vermietet werden kann, und somit die zwei Verträge als "ein Vertrag " gesehen werden, müsste ich doch auch mit ausziehen können, da die Kündigung dann ja wohl beide Verträge betrifft, oder?? -
Muss nochmal wieder was einfügen: Der Vermieter hat nämlich wohl erwähnt, dass wenn wir uns einig sind, wir auch eher gehen könnten...eben auch in 6 Wochen...auf diese Aussage kann ich ihn doch festnageln, oder? Es war die ganze Zeit die Rede davon, dass wir beide ausziehen, aber jetzt versucht er mich wegen des zweiten Vertrages hier festzuhalten, da er noch keinen Nachmieter gefunden hat....
Die Frage ist, kann ich diese Aussage, für die ich ja einen Zeugen hab, gegen ihn verwenden? Oder zählt nur schriftliches? -
Michi667:
"Wenn es so ist, dass die zwei Verträge rechtlich nicht einwandfrei sind,"
Niemand hat das gesagt."da die Wohnung nicht zweimal vermietet werden kann, und somit die zwei Verträge als "ein Vertrag " gesehen werden, müsste ich doch auch mit ausziehen können, da die Kündigung dann ja wohl beide Verträge betrifft, oder??"
Offensichtlich hast Du nichts verstanden.
Dein Mitbewohner kann nicht Deinen MV kündigen.
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