Kein Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    bin letztes Jahr im Januar in eine WG gezogen. Wir wohnen nun zu zweit. Bei der Wohnungsgesellschaft, also dem Vermieter, bin ich nicht gemeldet und einen Mietvertrag habe ich auch nicht. Meine Mitbewohnerin war immer zu faul das mal zu erledigen.
    Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll, da wir nicht mehr zusammen wohnen wollen und uns beide was eigenes suchen wollen. Meine Kündigung habe ich ihr gegenüber mündlich geäußert und diese wäre eigentlich zum 01.06. wirksam. Sie hat daraufhin auch direkt die Kündigung an den Vermieter geschrieben aber vergessen den Brief auch zu unterschreiben. Daher hat sich das ganze verzögert und der Vertrag läuft erst zum 01.07. aus. Nun habe ich eine Wohnung gefunden und würde gerne zum 01.06. dort einziehen. Meine Mitbewohnerin sagte aber nun, dass wir da noch nicht raus können. Meine Frage nun: da ich keinen Mietvertrag habe und auch beim Vermieter nicht gemeldet bin (hab noch nicht mal ein Schild an der Klingel)muss ich trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Oder kann ich meiner Mitbewohnerin auch sagen, dass ich trotzdem zum 01.06. ausziehe, da ich meine Kündigung ja bereits mündlich ausgesprochen habe? Dazu muss ich allerdings zugeben, dass ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay.
    Darüber hinaus habe ich noch eine wichtige Frage: ich habe 800 Euro Kaution gezahlt, und meine Mitbewohnerin sagte, dass ich das Geld nicht sofort bei der Übergabe der Wohnung zurück bekomme, sondern der Vermieter das Geld noch eine Weile einbehalten darf. Stimmt das? Ich dachte, die Kaution würde ich sofort wieder bekommen.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Hilfe.

  • Hallo Janine87,

    "tolles" Durccheinander!

    "Bei der Wohnungsgesellschaft, also dem Vermieter, bin ich nicht gemeldet und einen Mietvertrag habe ich auch nicht."
    Also hat Du mit Deiner Mitbewohnerin mündlich einen Untermietvertrag geschlossen, wofür siew jedoch die schriftliche Zustimmung des VM benötigt hätte. Wie dem auch sei, der mdl. UMV gilt.

    "Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll,"
    Das steht Dir nicht zu.

    "Meine Kündigung habe ich ihr gegenüber mündlich geäußert und diese wäre eigentlich zum 01.06. wirksam."
    Du meinst wohl den 31.05.

    "Sie hat daraufhin auch direkt die Kündigung an den Vermieter geschrieben aber vergessen den Brief auch zu unterschreiben. Daher hat sich das ganze verzögert und der Vertrag läuft erst zum 01.07. aus.
    Meinst wohl den 30.06. - OK.

    "Nun habe ich eine Wohnung gefunden und würde gerne zum 01.06. dort einziehen."
    Das kannst Du auch. Deine (Unter-)Mietzahlungspflicht endet m.E. am 31.05.

    "Meine Mitbewohnerin sagte aber nun, dass wir da noch nicht raus können."
    "Raus" könnt Ihr immer und jederzeit, JEDOCH ihre Mietzahlungspflicht endet am 30.06.

    "Meine Frage nun: da ich keinen Mietvertrag habe und auch beim Vermieter nicht gemeldet bin (hab noch nicht mal ein Schild an der Klingel)muss ich trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?"
    Ggü. dem VM hast Du keinerlei Pflichten, da kein Vertragsverhältnis existiert.

    Oder kann ich meiner Mitbewohnerin auch sagen, dass ich trotzdem zum 01.06. ausziehe, da ich meine Kündigung ja bereits mündlich ausgesprochen habe?"
    Wenn Du Deine Kündigung bis zum 3. Werktag im März erklärt hattes, gilt si zum 31.05.

    "ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
    Welches WAS bedeutete...?

    "ich habe 800 Euro Kaution gezahlt,"
    An wen?

  • Hallo Berny,

    erst mal Danke für deine Antwort.

    Also den VM hat sie nicht benachrichtigt, das steht fest.

    Der Satz ""Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll," war wohl etwas unglücklich formuliert. Wir wollen beide definitiv ausziehen und ich habe ihr vorgeschlagen, die Wohnung dann auch endlich zu kündigen, da sie alleine nicht die Miete zahlen kann und ich ja definitiv ausziehen will.

    Mit 01.06. und 01.07. meinte ich natürlich Ende Mai und Ende Juni.

    Mit "Raus kommen" meinte ich, dass rechtlich gesehen der Mietvertrag erst ende Juni endet und wir somit auch erst dann ausziehen können, da wir ja sonst doppelte Miete zahlen müssen und das wollen wir ja nicht. Die Frage war im großen und ganzen eher, ob ich (völlig unabhängig davon, dass sie die Wohnung erst zu Ende Juni gekündigt hat)rechtlich gesehen schon Ende Mai ausziehen kann.

    Deine Antwort, dass ggü. dem VM keine Pflichten meinerseits bestehen, da kein Vertragsverhältnis existiert, bringt mich zum grübeln, da ich denke ich habe ja mit ihr einen mündlichen Vertrag geschlossen. Also habe ich auch ggü. dem Vermieter PFlichten. Oder nicht?

    Wann genau ich ihr gesagt habe, dass ich ausziehen will weiss ich leider nicht mehr so genau. Das ist ja auch alles nur mündlich erfolgt :/

    "ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
    Welches WAS bedeutete...?

    Was bedeutet, dass ich mich quasi selbst ins Bein geschossen habe, da ich ja zuerst Ende Mai ausziehen wollte und dann aber doch gesagt habe "Naja okay. Wenn der Mietvertrag erst Ende Juni endet dann bleibe ich halt auch so lange." Da ich aber nun doch schon eine Wohnung gefunden habe, hab ich gehofft, ich könnte nun doch schon Ende Mai ausziehen was meiner neuen Vermieterin natürlich auch lieb wäre.

    Die Kaution habe ich auch ein Kautions-konto eingezahlt und dafür habe ich auch eine Quittung (wenigstens eine Sache die ich wohl hoffentlich richtig gemacht habe).

    Liebe Grüße

  • Hallo Janine87,

    "Also den VM hat sie nicht benachrichtigt, das steht fest."
    "Benachrichtigen" heisst garnichts, das steht auch fest. Es interessiert ausschliesslich, WER mit WEM einen Vertrag hat.

    ""ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
    Welches WAS bedeutete...?
    Was bedeutet, dass ich mich quasi selbst ins Bein geschossen habe, da ich ja zuerst Ende Mai ausziehen wollte und dann aber doch gesagt habe "Naja okay. Wenn der Mietvertrag erst Ende Juni endet dann bleibe ich halt auch so lange.""
    OK, dann empfehle ich Dir, dass Du Dich eben auch bis 30.06. an der Mietanteilzahlung für die Noch-Wohnung beteiligst.

    "aber nun doch schon eine Wohnung gefunden habe, hab ich gehofft, ich könnte nun doch schon Ende Mai ausziehen was meiner neuen Vermieterin natürlich auch lieb wäre."
    Dann beginne den neuen MV doch eben am 01.06. Dann haste einen Monat Zeit für Umzug, renovieren, etc. Allgemein ist es ja so, dass sich beim Umzug die Zeiten überschreiten, ich hatte im vergangenen Jahr 2,5 Monate, obwohl ich in's Nachbarhaus - derselbe VM - gezogen bin. Habe es wirtschaftlich überstanden:).

    "Die Kaution habe ich auch ein Kautions-konto eingezahlt"
    Des VM? Falls ja: Der VM hat das mit seinem M abzurechnen, da er, wie gesagt, mit Dir nix zu tun hat.
    Du und Deine Bekannte habt das dann unter Euch im "Innenverhältnis" abzurechnen. Den VM interessiert es juristisch nicht, woher Geld für Miete, Nebenkosten, Kaution kommt. Es zählt aussschliesslich der Ver(sch)wendungszewck.;)

  • Hallo nochmal, Danke nochmal an Berny für deine Antworten. Habe nun eigentlich alles geklärt mit Kündigung usw.
    Allerdings habe ich noch eine klitzekleine Frage: Da ich ja nur einen mündlichen Mietvertrag habe und sie mir beim Einzug gesagt hat ich zahle 420 euro warm darf sie mir bei Auszug keine Nebenkostennachzahlungen für Heizung, Strom usw. und für eventuell anfallende Renovierungsarbeiten in Rechnung stellen (das hab ich aus dem BGB). Allerdings konnte ich nicht herausfinden, wie es mit der Rückzahlung der Kaution aussieht. Ich werde nun zum 31.05. ausziehen und bestehe eigentlich darauf, dass meine Mitbewohnerin (oder in dem Sinne "Vermieterin") die Kaution umgehend zurückzahlt, da sie sagte die Kaution wird nur einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung. Habe ich eurer Meinung nach rechtlich gesehen ein Recht darauf meine Kaution sofort einzufordern? Was haltet ihr davon?

    Danke im Voraus

  • Hallo Janine87,

    "Da ich ja nur einen mündlichen Mietvertrag habe und sie mir beim Einzug gesagt hat ich zahle 420 euro warm darf sie mir bei Auszug keine Nebenkostennachzahlungen für Heizung, Strom usw."
    Richtig. Im allgemeinem Sprachgebrauch steht "warm" für alle Nebenkosten.

    "für eventuell anfallende Renovierungsarbeiten in Rechnung stellen"
    Doch, schon, sofern Du Deine Mietsache aussergewöhnlich abgenutzt hast und Du sie auch so zurückgibst. Und irgendwelche mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich wird es wohl nicht geben(?).

    Allerdings konnte ich nicht herausfinden, wie es mit der Rückzahlung der Kaution aussieht. Ich werde nun zum 31.05. ausziehen und bestehe eigentlich darauf, dass meine Mitbewohnerin (oder in dem Sinne "Vermieterin") die Kaution umgehend zurückzahlt,"
    Richtig, muss sie, wenn nicht wegen Renvierung/Instandsetzung noch Forderungen bestehen sollten.

    "da sie sagte die Kaution wird nur einbehalten wegen der Nebenkostenabrechnung."
    Geht nicht, Du hast ja "all inclusive", also gibt es nix abzurechnen.

    Habe ich eurer Meinung nach [rechtlich gesehen] ein Recht darauf meine Kaution sofort einzufordern?
    Yes.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (27. April 2011 um 20:34)

  • Danke mal wieder für deine Antwort :)
    Also außergewöhnlich abgenutzt habe ich nichts. Habe lediglich eine Lampe von ihr kaputt gemacht, die sie aber selbstverständlich ersetzt bekommt.
    Hauptsache ist, dass ich die Kaution schnellstmöglich zurück erhalte und sie nicht sagen kann, dass ich darauf noch Monate warten muss, bis die Abrechnung für Strom usw kommt und ich dafür etwas nachzahlen muss evt.

    Also, so wie es aussieht muss ich mir keine Sorgen mehr machen :) ein gutes Gefühl.

  • Hallo, ich mal wieder ^^

    Zwar bin ich ja eh zum 31.05. aus der Wohnung raus allerdings habe ich noch eine allgemeine Frage. Und zwar seit einigen Monaten tropft die Küche unserer Wohnung. Die Küche gehört meiner Mitbewohnerin und ich zahle dafür sogar monatlich eine Abnutzungsmiete (oder so ähnlich). Jedenfalls habe ich sie schon gefühlte 1000 mal darauf hingewiesen das Spülbecken zu reparieren, da jeden Tag ein Eimer, der darunter steht, voll bis oben hin mit Wasser ist. Da ich an den Wochenenden meist nicht daheim bin und Sonntags heim komme ist dann meist der Eimer übergelaufen und die komplette Küche ist nass. Vor allem unter der Einbauküche dürfte bis heute ein riesen Wasserschaden entstanden sein.
    Diesbezüglich hat sie mir schon versichert, dass ich mir absolut keine Sorgen machen muss, dass ich dafür zahlen müsste. Die Sache ist soweit auch geklärt.

    Bis heute hat sie den Mangel nicht beseitigt. Vor ein paar Wochen habe ich dann festgestellt, dass auf dem gesamten unteren Küchenblock kleine weiße/gelbe "Flocken" liegen, von denen ich annahm dass es sich um eine Art Schimmel handelt. Jeden Tag wische ich sie weg und am nächsten Tag sind sie wieder da. Darauf habe ich sie auch sofort hingewiesen worauf sie antwortete, dass sie sich darum kümmert. Bis heute ist natürlich nichts passiert.

    Heute ist mir dann aufgefallen, dass diese "Flocken" kein Schimmel sind, sondern kleine "Tiere". Denn bei genauer Betrachtung ist mir aufgefallen, dass sie sich bewegen.

    Nun zu meiner Frage: Wäre diese Situation ein gerechtfertigter Grund für mich fristlos zu kündigen? Ich habe nicht vor fristlos zu kündigen, da mir mein Auszugstermin perfekt passt. Aber mich interessiert trotzdem, ob es ein Grund wäre.

  • Hallo Janine87,

    "Also, so wie es aussieht muss ich mir keine Sorgen mehr machen ein gutes Gefühl."
    Ich wünsche es Dir.

    "seit einigen Monaten tropft die Küche unserer Wohnung.
    Jedenfalls habe ich sie schon gefühlte 1000 mal darauf hingewiesen das Spülbecken zu reparieren, da jeden Tag ein Eimer, der darunter steht, voll bis oben hin mit Wasser ist.
    Da ich an den Wochenenden meist nicht daheim bin und Sonntags heim komme ist dann meist der Eimer übergelaufen und die komplette Küche ist nass. Vor allem unter der Einbauküche dürfte bis heute ein riesen Wasserschaden entstanden sein.
    Diesbezüglich hat sie mir schon versichert, dass ich mir absolut keine Sorgen machen muss, dass ich dafür zahlen müsste. Die Sache ist soweit auch geklärt."
    Meinst Du...

    "Bis heute hat sie den Mangel nicht beseitigt. Vor ein paar Wochen habe ich dann festgestellt, dass auf dem gesamten unteren Küchenblock kleine weiße/gelbe "Flocken" liegen, von denen ich annahm dass es sich um eine Art Schimmel handelt. Jeden Tag wische ich sie weg und am nächsten Tag sind sie wieder da. Darauf habe ich sie auch sofort hingewiesen worauf sie antwortete, dass sie sich darum kümmert. Bis heute ist natürlich nichts passiert.
    Heute ist mir dann aufgefallen, dass diese "Flocken" kein Schimmel sind, sondern kleine "Tiere". Denn bei genauer Betrachtung ist mir aufgefallen, dass sie sich bewegen."
    Klingt garnicht gut.

    "Nun zu meiner Frage: Wäre diese Situation ein gerechtfertigter Grund für mich fristlos zu kündigen?"
    Nein.
    Ich würde zusehen, dass ich für den Fall der Fälle belegen kann, dass ich diese Mängel mehrmals gerügt habe und sie mir Behebung zugesagt hatte. Fotos würde ich machen.
    Falls der Vermieterin Deine Existenz bekannt ist, würde ich zusammen mit ihr mal eine Besichtigung machen.
    Ich habe das Gefühl, dass es bei Deinem Verlassen Probleme geben wird.

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