Heizungsausfall

  • Hallo, bitte geben Sie mir einen Rat, seit 4 Tagen ist die Heizung defekt. Der Vermieter wurde informiert und hat sich gekümmert. Doch leider kommt nicht so schnell eine Firma und repariert die Heizung. Der Vermieter geht auch nicht mehr ans Telefon. Wir haben ein Kleinkind in der Wohnung und es ist wirklich eiskalt. Muß hier der Vermieter nicht wenigstens dafür sorgen und uns ein mobiles Heizgerät zur Verfügung stellen? Und wer übernimmt in so einem Fall die Kosten der Beschaffung und des Verbrauchs? Gibt es dazu vielleicht auch Urteile damit man sich auf etwas beziehen kann. Wir haben ja schließlich die Heizung nicht kaputt gemacht

  • Hallo,

    In so einem Fall wäre - je nach Temperatur - eine hohe Mietminderung drin, die aber anwaltlich abgesprochen sein soll. Einen weiteren Anspruch gegenüber dem Vermieter gibt es da nicht, d.h. von der eingesparten Miete könnte dann ein zusätzliches Heizgerät betrieben werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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