Beiträge von Micha13

    Hallo

    Erstmal dem Vermieter schriftlich per einschreiben die Mängel anzeigen und eine Frist von 3 Wochen zur Beseitigung der Mängel geben.

    Heizen kannst du ja über die zwei Kaminöfen und zwei Nachtspeicher Öfen, somit ist die Wohnung ja noch bewohnbar und die Mietminderung wird daher sehr gering ausfallen müssen, wehre die Wohnung eiskalt und unbewohnbar sieht die Sache anders aus.

    Und Vorsicht beim beauftragen einer Firma, das ist Vermieter Sache wenn der defekte Ofen Eigentum des Vermieters ist, der Vermieter streitet am ende alles ab und du bleibst auf den Kosten sitzen, du weist ja, wer die Musik bestellt der bezahlt!!!

    Hallo

    also ich meine Mietminderung geht hier nicht, da ja die Reparatur innerhalb 16 tage erledigt ist, der Vermieter muss natürlich den ursprungszustand wiederherstellen, sollte er das nicht tun Fach Firma beauftragen und wiederherstellen lassen. Rechnung muss Vermieter übernehmen, ansonsten musst du klagen.

    Auch die Stromfresser da must du die kwh aufschreiben und dem Vermieter in Rechnung stellen.

    Und das du die Wohnung jetzt nicht mehr nutzen kannst 16 tage da sie unbewohnbar ist musst du auch dem Vermieter in Rechnung stellen.

    Du kannst es riskieren ohne klage, aber auf eigene Gefahr, bei der nässten Mietzahlung deine kosten abziehen.

    Und bedenke eins du kannst nicht für alles die Miete mindern, du hast bestimmt im Mietvertrag eine klein Reparatur Klausel mit 75€ pro Jahr Selbstbeteiligung, somit kannst du natürlich keine defekte Glühbirne als Mangel angeben.

    Und mit dem beschlagenen Fenster und Schimmel musst du auch aufpassen das kann man dir auch so auslegen das du nicht richtig lüftest.

    Deswegen rate ich immer die Mietminderung nicht zu hoch anzusetzen, weil wenn man da einen Fehler macht kann eine Fristlose Kündigung gerechtfertigt sein!!!

    Auf der sicheren Seite Werst du wenn du die Miete unter Vorbehalt bezahlst, einfach bei der Mietzahlung im Verwendungszweck unter Vorbehalt drauf schreiben, und dann klagen auf Anerkennung der Mietminderung!! Aber wer macht das schon??

    Also ich würde an deiner stelle den Vermieter schriftlich per Einschreiben die Mängel alle anzeigen Frist setzen von 3 Wochen auf Beseitigung der Mängel, und mit einer Mietminderung von 20% drohen wenn die Mängel nicht beseitigt werden, und Lärmprotokoll von 2 bis 3 zeugen unterschreiben lassen und dem Vermieter eine Kopie dem schreiben beifügen.

    Mietminderung von 20% nur von der Kaltmiete!

    Und nur Polizei rufen bringt nix, die machen nix selbstständig, du must anzeige wegen Ruhestörung stellen mit zeugen, aber das Problem was du hast ist, wie du ja sagst sind das Asis die treten dir nachher die Haustüre ein und hauen dir auf die Nase!!

    Nochmal zu besseren Verständnis, ich habe eine 1 Zimmer Wohnung mit 29 Quadratmeter wo Alles drin ist, wie Bett, Küche, Wohnzimmer, außer das Bat das ist extra, so und die Nägel haut er in meine wand auf der gegenüberliegende Seite, das ist ein 25 cm Wand und sie steht extrem unter Spannung da noch 3 Stockwerke oben drüber sind, und da schalt alles extrem.l

    Ich kann noch ein Versuch starten und zwar lade ich den Betreuer ein auf ein Kaffee und er soll sich das mal selbst anhören, ansonsten muss ich andere Maßnahmen einleiten, aber dann habe ich den mist mit dem vorführ Effekt !!

    @ Kontio

    Ja du hast ja recht, aber ich arbeite erst seit 6 Monate in Dauernachtschicht, vorher hat mich das nicht al so stark gestört weil ich arbeitslos war und auch erst um 23 Uhr ins Bett gegangen bin, und ich habe erstmal versucht mit ihm zu reden und nochmal und noch einmal er ist ja behindert, aber am ende machen die was die wollen und haben nix kapiert, das weis ich jetzt.

    @ Peter A

    Und es sind keine zwei Nägel, das geht von 18 bis 22 Uhr, der haut die Nägel in meine gegenüberliegende wand rein, und zieht die dann wider raus, und haut die dann nebendran wider rein, so geht das bis 22 Uhr im Abstand von 20 Minuten.

    Und jetzt sag noch einmal das das dich nicht stören würde, das was der macht ist schon Schikane, oder extrem Krank.!!

    Also ich habe hier lange genug Rücksicht genommen auf meinen Nachbar aber irgendwann ist mal Schluss, ich habe mit ihm mehrmals gesprochen und auch mit dem Betreuer, ohne Erfolg.

    Ich habe auch das Gefühl das das nageln auch nur aus reine Schikane gegen mich erfolgt, da mein Nachbar des Öfteren unaufgefordert sich auf meine Terrasse gesetzt hat und mit mir Bier trinken wollte ich aber abgelehnt habe und ihn aufgefordert habe meine Terrasse zu verlassen und nicht unaufgefordert meine Terrasse zu betreten hat, das ging jeden tag so, bis mir das zu bunt wurde, da ich keine ruhige Minute mehr auf meiner Terrasse hatte, vor allem war er jedes Mal besoffen und fiel über meine Terrassen Stühle und tisch, da wurde mir das zu Bund. Die verstehen irgendwie kein nein!!

    Und vom Betreuer kommt immer die Aussage, das würde der Herr ‚#### niemals tun!! Der trinkt nix !!! das macht er nicht!!

    Und ein Lärmprotokoll führe ich schon seit 3 Monate.

    Und die Polizei habe ich auch schon mall gerufen, aber die wollen wegen sowas nicht kommen und meinten ich solle mich an die Hausverwaltung wenden oder einfach ausziehen!!!! Frechheit!!

    @ Schweinchenfan

    Das ist nicht ganz korrekt, es ist generell Zimmerlautstärke einzuhalten, es darf kein Nachbar durch zu laute Musik oder sonstiges belästigt werden, bzw. eine gewisse DB. Nicht überschritten werden.

    Und weiterhin habe ich gelesen das Renovierungsarbeiten bis 18 Uhr abgeschlossen sein müssen wenn man schon länger dort wohnt, ansonsten wehre hier eine Mietminderung zulässig.

    Und Nägel in die Wand hauen überschreitet erheblich die Zimmerlautstärke, das haus ist ziemlich hellhörig man hört sogar wenn der Nachbar Telefoniert somit mangelhaft isoliert.

    Hallo Forum

    Ich habe da mal eine frage, und zwar haut mein Nachbar fast täglich von 18 bis 22 und auch nachts um 2 Uhr Nägel in die Wände seit 7 Jahre, ich habe ihm auch schon gesagt er solle das lassen und das die Renovierungsarbeiten bis 18 Uhr abgeschlossen sein müssen, darauf meinte er er dürfe bis 22 Uhr machen und tun in seiner Wohnung was er will !! ist das richtig??

    Ich muss dazu sagen der Nachbar ist Geistig behindert, er hat Tassen, Teller, Bescher, Töpfe, Pfannen, Unterhosen usw. an die Wände genagelt, der sinn der Aktion ist mir unklar!! :confused::confused:

    Ich habe auch schon mit dem Betreuer gesprochen und er meinte, das es Blödsinn wehre was ich da behaupten würde und das mein Nachbar das nicht tun würde!! Was kann ich tun??

    Wehre hier eine Mietminderung angebracht?

    Das Problem ist ich habe Dauer Nachtschicht und muss um 2 Uhr nachts zur Arbeit, somit muss ich natürlich um 19 Uhr schon zu Bett gehen, aber das nageln vom Nachbar lässt mich nicht schlafen.

    Was kann ich tun habt ihr eine Lösung?

    Gruß

    Micha

    Ja OK.

    Aber wenn doch dann die fristlose Kündigung erledigt ist, da kann ich doch noch 9 Monate in meiner Wohnung wohnen bleiben, und wenn ich dann nicht ausziehe muss der Vermieter erneut Klage einreichen, oder wie läuft das ab?

    Das andere Problem was ich sehe ist ob das Sozialamt überhaupt die kosten übernimmt wenn die Frist gerechte Kündigung im Raum steht!!


    Ich meine doch wen die miete dann immer Pünktlich gezahlt wurden wird der Vermieter bestimmt davon absehen.

    alles mal

    Nachzahlung der Miete, wenn der Vermieter bereits Räumungsklage eingereicht hat

    Wenn der Vermieter bereits bei Gericht eine Räumungsklage eingereicht hat, so kann der Rückstand dennoch bezahlt werden. Auch dann entfällt die Kündigung aufgrund der vollständigen Zahlung des Rückstandes, sofern die Zahlung innerhalb der Schonfrist von 2 Monaten nach Zustellung der Klage beim Vermieter eingeht (siehe dazu auch nachstehende Erläuterung). Die Klage wird in solchen Fällen, sofern Sie der Vermieter nicht zurücknimmt, abgewiesen. Im allgemeinen trägt der Vermieter das gesamte Prozessrisiko, d.h. er hat in einem solchen Fall die Prozeskosten alleine zu tragen. Die vom Gericht im Prozess dem Mieter gesetzen Fristen (oder auch erste Verhandlungstermine) sind in der Regel so bemessen, dass sie erst nach Ablauf der Schonfrist ablaufen. Dadurch ist im Zeitpunkt der Verhandlung oder Entscheidung des Gerichtes dann bereits die Möglichkeit des Wegfalles des Kündigungsgrundes durch Zahlung der Rückstände ausgeschlossen. Dennoch kann das Gericht, auch wenn Verhandlungstermine innerhalb der Schonfrist angesetzt sind, oder Fristen für ein schriftliche Vorverfahren ablaufen, den Mieter durch Versäumnisurteil zur Räumung verurteilen. Zahlt der Mieter dann innerhalb der (-noch laufenden -) Schonfirst, ........

    Zitat mit Quellenverlinkung erstellt und Text gekürzt

    Ja OK.

    Was ich nicht verstehe ist das wen das Sozialamt den Rückstand übernimmt komplett, das dann die Kündigung der Mietwohnung unwirksam ist, einerseits wird gesagt bei Mietrückstand ist die Kündigung nicht aufzuheben bei Bezahlung des Rückstands, andererseits ist die Kündigung unwirksam??

    Das habe ich gefunden dazu.

    Nachzahlung der Miete, wenn der Vermieter bereits Räumungsklage eingereicht hat

    Wenn der Vermieter bereits bei Gericht eine Räumungsklage eingereicht hat, so kann der Rückstand dennoch bezahlt werden. Auch dann entfällt die Kündigung aufgrund der vollständigen Zahlung des Rückstandes, sofern die Zahlung innerhalb der Schonfrist von 2 Monaten nach Zustellung der Klage beim Vermieter eingeht. Die Klage wird in solchen Fällen, sofern Sie der Vermieter nicht zurücknimmt, abgewiesen.

    Also wen doch die Klage abgewiesen wird geht das Mietverhältnis doch weiter, oder sehe ich hier was falsch??? Also ich muss dann nicht raus aus meiner Wohnung.

    Zitat mit Quellenverlinkung erstellt

    OK. Das mit dem JC muss ich über das SG. Klären, mir hat aber auf jeden fall noch meine Miete zugestanden.

    Und was mir noch aufgefallen ist das die Kündigung der Wohnung nicht auf meinen Namen läuft und das die gekündigte Wohnung im 1 OG. rechts nicht meine Wohnung ist ich wohne nämlich EG. Mitte links, zwar ist meine Anschrift richtig aber die Kündigung ist inhaltlich falsch, jetzt meine frage, ist die Kündigung überhaupt Gültig? Oder kann ich diese ignorieren?


    Hier mall ein Beispiel

    Sehr geehrter Herr Falscher Name, wir kündigen die Wohnung 1 OG Rechts fristlos zum……..

    Ich wurde mit dem falschen Namen angesprochen und die falsche Wohnung wurde Gekündigt ich wohne nämlich EG. Mitte Links.

    Somit ist meine Frage, ist die Kündigung überhaupt wirksam??

    Also ich habe heute morgen mit dem Jobcenter telefoniert, die behaupten das mir nix mehr zugestanden hätte weil ich in Arbeit war ich hätte ja nix richtig nachgewiesen!!! Und das ich nur 500€ monatlich verdient hätte könnte ich meiner Oma erzählen!! Und ich hätte eine Einladung zum Termin bekommen und ich sei dort nicht erschienen somit dürfte das JC alle Leistungen einstellen!! Habe ich nie bekommen.

    Vom JC habe ich monatlich 620€ bekommen inklusive miete, und meine Abrechnung vom Arbeitgeber habe ich dem JC jeden Monat zugeschickt, somit hätte mir noch ca.320€ monatlich zugestanden vom JC, ich muss wohl hier Klage beim SG. Einlegen, aber das kann Monate oder Jahre dauern bist das SG. Entscheidet solange wartet kein Vermieter!

    Wie kann ich hier jetzt noch heil aus der Sache rauskommen? Habt ihr eine Idee?

    Hallo

    Erst mall vielen Dank, also das heißt wen ich den Rückstand bezahle kann der Vermieter mir trotzdem kündigen

    fristgerecht, ich bewohne die Wohnung schon 17 Jahre wie lange ist den die Kündigungszeit bei 17 Jahre?

    Ich habe auch gelesen das der Vermieter abmahnen muss bevor er Kündigt ist das richtig? Weil ich habe nie eine Abmahnung bekommen, weil wehre mir bekannt gewesen im Januar das das Jobcenter nix zahlt hätte ich was unternommen, aber das der Vermieter mir keine Abmahnung geschickt hat wuste ich von nix.

    Der Vermieter kam jetzt im Dezember mit einer Zahlungsaufforderung von 3000€ und zeitgleich Kamm die fristlose Kündigung alles ohne Abmahnung!!!

    Ist das Rechtens??

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