Mietminderung?

  • Hallo, wir wohnen seit Mai'20 in einem Haus zur Miete mit 2 Kaminöfen 1 Pelletofen und 2 Nachtspeichern. Der Pelletofen ist im Oktober'20 erst abgenommen wurde, war also ganz neu. Nun ist seit 6 Wochen der Pelletofen kaputt. Wir haben umgehend dem Vermieter Bescheid gegeben und im Auftrag von ihm bei der zuständigen Firma angerufen, die auch das defekte Teil für den Pelletofen bestellt haben. Mittlerweile rufe ich alle 2 Tage bei der Firma an und werde mit der Antwort vertröstet dass das Ersatzteil bestellt wurde aber die Lieferung Verzögerungen hat.

    Nun meine Frage, können wir eine Mietminderung fordern?

    Wir sitzen hier mit einem 8 Wochen alten Baby. Am 15.01.2020 wurde er geboren und 2 Wochen später ging der Ofen kaputt..

    Danke schonmal für eure Antworten

    Viele Grüße

  • Hallo

    Erstmal dem Vermieter schriftlich per einschreiben die Mängel anzeigen und eine Frist von 3 Wochen zur Beseitigung der Mängel geben.

    Heizen kannst du ja über die zwei Kaminöfen und zwei Nachtspeicher Öfen, somit ist die Wohnung ja noch bewohnbar und die Mietminderung wird daher sehr gering ausfallen müssen, wehre die Wohnung eiskalt und unbewohnbar sieht die Sache anders aus.

    Und Vorsicht beim beauftragen einer Firma, das ist Vermieter Sache wenn der defekte Ofen Eigentum des Vermieters ist, der Vermieter streitet am ende alles ab und du bleibst auf den Kosten sitzen, du weist ja, wer die Musik bestellt der bezahlt!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha13 (16. März 2020 um 14:51)

  • Hallo,

    die Mietminderung richtet sich danach, ob die Tauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Es stellt sich also die Frage, inwieweit das entsprechende Zimmer ausreichend geheizt werden kann durch die anderen Heizungen. Wenn der Schnitt der Wohnung also dafür sorgt, dass das Zimmer nicht ausreichend erheizt werden kann, so ist eine Mietminderung durchaus sinnvoll. Die Mietminderung tritt übrigens Kraft gesetz ein und man muss den Vermieter keine Frist geben, es reicht die Mangelanzeige.

    Wie hoch die Mietminderung ausfällt ist dann eine Frage des Einzelfalles und lässt sich nicht pauschal sagen.

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