Hallo
Jemand hat ein Haus geerbt das allerdings recht weit von dessen Wohnort liegt.
Eine der drei Wohungen ist bereits seit mehreren Jahren an ein älteres Paar vermietet.
Ein weiterer soll als Ferienwohngung vermietet werden (Die Genehmingung usw dürfte da nach erster Rücksprache mit dem Bauamt und Gemeinde kein Problem machen)
Eine weitere Wohnung ist teilweise ausgebaut aber auch schon bewohnbar muss aber noch an einigen Stellen verbessert werden (zb. größeres Bad, Böden mittelfristig ersetzen)
Nun gibt es Überlegungen hier eine Dienstwohung (ca 80 m2) für einen Hausmeister und Verwalter der anderen (Ferien- Wohununge) und evtl zusätlich dazu eine Pflegerin für ein benachbartes Ehepaar einzurichten. Wie sind da die rechtlichen Gegebenheiten? Ist ein Minijob schon Rechtfertigung genug dafür eine Dienstwohung einzurichten oder muss es sich hier um eine richtige Versicherungspflichtige Tätigkeit handeln ....
Wie müßte der Vertrag mit dem benachbarten Ehepaar beschaffen sein um hier eine Dienstwohnung zu schaffen?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe