Beiträge von Alexander Hager

    Hallo

    Jemand hat ein Haus geerbt das allerdings recht weit von dessen Wohnort liegt.

    Eine der drei Wohungen ist bereits seit mehreren Jahren an ein älteres Paar vermietet.

    Ein weiterer soll als Ferienwohngung vermietet werden (Die Genehmingung usw dürfte da nach erster Rücksprache mit dem Bauamt und Gemeinde kein Problem machen)

    Eine weitere Wohnung ist teilweise ausgebaut aber auch schon bewohnbar muss aber noch an einigen Stellen verbessert werden (zb. größeres Bad, Böden mittelfristig ersetzen)

    Nun gibt es Überlegungen hier eine Dienstwohung (ca 80 m2) für einen Hausmeister und Verwalter der anderen (Ferien- Wohununge) und evtl zusätlich dazu eine Pflegerin für ein benachbartes Ehepaar einzurichten. Wie sind da die rechtlichen Gegebenheiten? Ist ein Minijob schon Rechtfertigung genug dafür eine Dienstwohung einzurichten oder muss es sich hier um eine richtige Versicherungspflichtige Tätigkeit handeln ....

    Wie müßte der Vertrag mit dem benachbarten Ehepaar beschaffen sein um hier eine Dienstwohnung zu schaffen?

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

    Hallo

    Bis kurz vor ihrem Tod hatte meine Mutter eine Wohnung des Hauses das ich nun zusammen mit meiner Schwester geerbt habe als Ferienwohnung vermietet.

    Da sie betagt war hatte Sie dann schließlich nur noch solche (Stam-)gäste aufgenommen die gleich mehrere Woche oder so in der Wohnung geblieben sind.... Am Ende war es dann wohl nur noch ein älteres Ehepaar das die Wohnung dann quasie als Zweitwohung genutzt hat ... bis die dann auch weggeblieben sind.

    Nun habe ich das Problem dass ich etwas weiter entfernt von der Wohnung lebe und die dann eben nicht so einfach betreiben kann. Da wären mir eben solche Feriengäste auch recht da ich dann nicht so viel organisieren und hin- und her fahren muß.

    Regulär vermieten kommt aus verschiedenen Gründen derzeit nicht in Frage - auch deshalb weil ich und meine Schwester in den nächsten 2 bis 3 Jahre wohl noch nicht entscheiden können ob wir das Haus in dem die Wohnug liegt verkaufen (müssen).

    Wo liegt also nun der juristische mietrechtiche Unterschied zwischen einer Mietswohnung und Ferienwohnung? Kann man eine Ferienwohnung zb. für drei Monate oder länger vermieten? Oder kann man die auch als Ferienwohung an jemanden dauervermieten der die dann als Zweitwohnung nutzt?

    Ab wann hat man es dann mit einem normalen Mitverhältnis zu tun welches dann dem gewöhnlichen Mieterschutz unterliegt und wann ist es noch eine Ferienwohnung die nicht unter den Mieterschutz fällt?

    Vielen Dank schon mal für die Antwort

    Hallo!

    Dieses mal keine Frage sondern mal eine Rückmeldung nach einem langen harten Prozeß.

    Wir wurden vor ca. 4,5 Jahren angeblich wegen Eigenbedarfs gekündigt wobei uns das Ganze doch sehr supekt war ...

    Der Richter der ersten Instanz hat der Gegenseite etwas entnervt dann schließlich Recht gegeben und die Kündigung bestätigt.

    In der Zwischenzweit hatten wir die Gegenseite, da sie verschiedenen Reparaturen am Haus nicht nachkommen wollte verklagt was den Streitwert natürlich hochgetrieben hat und somit das Risiko für die Gegenseite noch erhöhte .....

    Auch haben wir etwas "nachgeschaut" oder man könnte auch sagen spioniert, ob die Geschichte die da von der Gegeseite bei Gericht erzählt wurde wirklich mit der Realität übereinstimmen kann und wurden da auch recht bald fündig....

    Nach 3 Jahren kahm das ganze dann in die 2 Instanz und .... siehe da!!! Der Richter runzelte zu Anfang die Stirn und machte der Gegenseite klar dass er da einiges recht komisch findet .... Wir dohten dann u.A. mit der Klage wegen Falschaussage vor Gericht usw was das Nevenkostüm der Gegenseite in Spannung brachte.

    Kurz und gut - die Gegenseite hatte dann einfach nach gut 3 Jahren die Faxen dicke und hat uns knappe 10.000 € angeboten wenn wir freiwillig gehen .... in den 4 Jahren des Prozeßes kahm es natürlich auch zu keiner Mieterhöhung ... und da wir aufgrund geänderter persönlicher Verhältnisse ohnehin mittelfristig einen Umzug in Erwägung zogen traf sich das ganz gut und wir zogen mit knapp 10.000 von Dannen.

    Also - bitte nicht einfach jede Eigenbedarfskündigung so hinnehmen und zumindest bis in die 1. Instanz gehen wenn Zweifel bestehen. So ein langer Prozeß geht auch an die Nerven des Vermieters und kann sich finaziell durchaus lohnen - auch wenn letztlich dann evtl doch ausziehen muss (oder darf).

    Danke nochmal für die Hilfe die ich in diesem Porzeß auch hier bekommen habe.

    :love:

    Das das nicht ernst gemeint war ist klar ... aber wenn ich nach Hunden frage frage ich eben nicht nach Kühen ... Das als Beispiel zum Vergleich heranzuziehen ist zwar erheiternd aber sachlich unpassend.

    In Deutschland darf man Hunde z.B. mit in einen öffentlichen Zug mitnehmen ... eine Kuh oder Ziege aber nicht.,.,

    In Spanien sieht das eben anders aus ... Da sind Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln nur in Ausnahmefällen (Blindenhund) gestattet.

    In der Wohnung darf man Hunde meist halten ... Kühe aber nicht ... Ich denke also die Frage ob man Hunde in eine Notunterbringung mitnehmen darf ist berechtigt und der Vergleich mit Kühen, Bettwanzen oder einem Poltergeist helfen da schlich kaum weiter und dienen eher zu Unterhaltung.

    .... ja ... alles logisch... aber das hat ja wohl was mit einem gesunden Menschenverstand zu tun und weniger was mit Mietrecht... Solche Ratschläge zu geben unterstellt m.E. indirekt dass der Ratsuchende reichlich unterbelichtet ist dass er da nicht selber draufkommt und deshalb erscheint mir so ein Rat eher ärgerlich als hilfreich und deshalb hier unplatziert...

    Und damit genug ... es ist nicht mein Thema...

    .... warum sollte ich meinen Anwalt Fragen? Könnte der mir nicht genauso antworten er würde nur was im Sinne des Mietrechtes im engeren Sinne helfen.... Wenn du zu meiner Frage nichts beizutragen hast dann kann mir ja evtl ein Anderer weiterhelfen .... Und du gibts ja auch Hinweise (Den Suchradus für eine Wohnung erweitern und die Ansprüche ruterschrauben) die nichts viel Mietrech zu tun haben ;)

    Auch das Sozialamt und das Jobcenter werden mir evtl keine erschöpfende Info geben ... ich habe es nämlich auch schon erlebt dass die gerne die Verantwortung abschieben und man die dann selber erst über deren Pflichten und die eigenen Rechte aufklären muss.

    "

    Die werden prüfen, welche Ansprüche Ihr habt - und dann das entsprechende veranlassen. "

    Sorry ich meinte "Rechte" und nicht "Gründe" .... Ich denke doch dass die Beörden welche die Ansprüche dann prüfen da auch gesetzlichen Reglungen unterliegen?!?! Und eben diese wollte ich hier erfragen.

    Kann man einen Mieter vor die Türe setzen wenn zustänigen Stellen keine angemessene Notunterkunft bereitstellen können?

    Vielen Dank für die Nachricht ... ich kann da jetzt nicht ins Detail gehen aber es gab da durchaus Hinweise dass der neue Vermieter da nur einen Eigenbedarf vortäuscht ... z.B. hat der die Wohnung nie persönlich gesehen in die er einziehen möchte.....

    Dass wir den Prozeß "verloren" haben ist ja auch dem Umstand geschuldet dass dieser sich dank der langen Bearbeitungszeit vor Gericht so lange gezogen hat bis schließlich kein Anspruch mehr bestand.

    Es wurde bisher nicht festgestellt ob unsere Klage damals als wir noch ein Wohnrecht hatten begründet war ....

    Wie ich obern schon schrieb ... da braucht man also nur so lange zu warten bis die Mieter letztich ausziehen oder versterben und der Fall hat sich dann erledigt?!

    Hab vielen Dank für die Antwort

    Aber wie soll ich das Dokumentieren? Mit Zeugen - oder soll ich die Vermieter per Einschreiben anschreiben?

    Muss ich auch diie Umstände reinschreiben die evlt erschwerden für die Bewerbung sind (Hausgiere usw...?).

    Ich kann aus gesundheiltichen Gründen nicht Autofahren.... muss ich mich auch auf Angebote berwerben die eigentlich persönlich nicht für mich geignet sind da die auf dem Dorf liegen oder kann ich meine Suche da auf meine bisherige Kleinstadt eingrenzen?

    Hab vielen Dank für die Ausführliche Antwort.

    Es war so dass wir gekündigt wurden ... mit langer Frist wegen Altmietvertrag. Der Mangel war schon länger Thema und dürfte eingetnlich keine Frage sein da der Zeitwert längst überschritten war. Nachdem also die Kündigung einging haben wir den Mieter auf den Betrag verklagt der eben für die Reparatur anstehen würde. Die Antwort der Gegenseite an das Gericht wurde so lange rausgeschoben bis dann die Mietzeit abgelaufen war ... und dann kam eine Widerklage wegen Räumung....

    Wir sind eine WG aus zwei Personen mit kleinem Hund und Katze....

    Wie sind denn die Rechte von gekündigten Mietern im Falle einer kurzfristigen Notunterbringung?

    Besteht ein Recht darauf gemeinsam in einer Wohnung oder so untergebracht zu werden und die Haustiere da mitzunehmen?

    Oder besteht dann eher die Gefahr dass man einzeln in Obdachlosenheimen landet und die Tiere dann ins Tierheim wandern?

    Vielen Dank

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