Beiträge von rehmer

    Das ist tatsächlich möglich. Es kommt nur auf einige Voraussetzungen an. Du solltest im Zweifel einen Anwalt dazu befragen. (BGH 06.05.2009 - XII ZR 137/07). Die Räumungsklage wäre aber besser, denn mit der Einstellung der Versorgung ist der Mieter noch lange nicht draußen.

    Auf jeden Fall werde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, um zu sehen wo ich mit der Rechtslage stehe. Eines ist aber fast sicher : Wasser werde ich im Versoger nicht mehr bezahlen.

    Mit der Wassersperre will ich nicht unbedingt den Mieter aus dem Mietobjekt jagen , mir geht es eher meinen Verlust nicht noch zu vergrössern. Sollte der Mieter wieder die Zahlungen aufnehmen wäre ich auf jeden Fall bereit ihn im Haus zu lassen.

    Uns hier glaubst du ja nicht.

    Das ist ja nicht die Frage , glauben oder nicht glauben.

    Mir geht's eher verschiedene Meinugen zu hören , vielleicht hatte der eine oder andere auch schon Erfahrung mit der Sache ......

    Was ich bisher aus ihren Antworten gespeichert habe :

    1 ich muss mir professionellen Rat einholen 2 wichtige Briefe per Gerichtsvollzieher versenden 3 Wasser abstellen möglich unter bestimmten Vorausetzungen( zu überprüfen )

    MfG

    Zitat

    (BGH 06.05.2009 - XII ZR 137/07)

    nach dem Urteil könnte man heraus nehmen :

    a) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter gegenüber dem die

    Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch

    zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen (hier: Belieferung mit Heizenergie) grundsätzlich nicht mehr verpflichtet.

    Nach diesem Punkt wäre doch schon ziemlich klar das der Vermieter nicht mehr mit der Versorgung von Wasser verpflichtet ist .

    Bei dem Streit handelte es sich lediglich um ein Gewerbe , liest man aber weiter , könnte man herausnehmen dass das Urteil auch für Wohnungen angebracht wäre. Man greift ja nicht in den Bezitz des Mieters ein beim Abbrechen der Versorgung mit Wasser, so wie es auf Seite 10 u.11 beschrieben wird.


    MfG

    Hallo,

    schon mal Danke für die Antwort.

    Ich werde meinem Mieter auf jeden Fall nochmal eine Abmahnung senden , und wenn er sein Verhalten nicht ändert folgt die fristlose Kündigung. Diese werde ich ihm dann vom Gerichtsvollzieher überbringen lassen, um sicher zu stellen dass er sie erhält.

    Zitat

    Nein, sowas ist in der Regel nicht zulässig und stellt eine strafbare Nötigung dar.

    Was verstehst du mit " in der Regel " ?

    Ich möchte auf keinen Fall dem Mieter schaden , ich will eigentlich mein Schaden den ich schon trage nur begrenzen.

    Auf jeden Fall werde ich aufhören die Rechnungen für Wasser zu bezahlen wenn kein Mietverhältniss mehr besteht. Und wenn ich das im Wasserversorger klar mache , wird dieser wahrscheinlich selbst den Hahn zudrehen.

    Der Mieter kann doch nicht noch erwarten dass ich das Wasser dass ER verbraucht ewig bezahle. Der Schuldenberg würde damit nur grösser werden !!

    MfG

    Hallo,

    Als Vermieter habe ich einige Fragen , wenn mir da jemand weiter helfen könnte wäre es sehr hilfreich.

    Ich vermiete sei Februar ein kleines Haus von 125 qm, bewohnt von 4 Personnen, ein Ehepaar mit Kind, und der Vater des Mannes. Miete mit Nebenkosten: 1050 €.

    Seit Mai ( ausser Juli ) wurden die Mieten immer wieder zu spät bezahlt und dazu nicht komplet.Es besteht am heutigen Tag ein Mietrückstand von ca.1550 €.

    Den Mieter habe ich mehrmals aufgefordert , per E- Mail und SMS die Miete zeitlich und vollständig zu zahlen, ohne Erfolg. Zwei Mahnungen per Einschreiben habe ich ihm auch geschickt, der holt sie aber nicht ab.

    So weiter machen , NEIN. Deshalb werde ich ihm fristlos kündigen. Grund der Kündigung wird sein, 6 zu spät bezahlten Mieten . Frage 1 : kann ich das machen , mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen oder muss ich ihm nochmals eine Mahnung senden ?

    Sollte der Mieter nach dieser Frist die Wohnung nicht verlassen , möchte ich evtl. die Wasserversorgung einstellen um meinen Schaden zu begrenzen. Der Vertrag läuft auf meinen Namen.Ich brauche doch nicht sein Wasser zu bezahlen wenn ich sicher gehen kann, dass ich das Geld nie mehr zurückkriege. Frage 2 : ist das rechtlich ok ?

    Nächster Schritt wird dann Räumungsklage sein.

    Danke für jede Antwort.

    Mf Grüssen

    Rehmer

    Hallo,

    ich würde mit der Besitzrin genau so umgehen wie sie mit ihnen, und ihr klar zeigen dass sie die " Mehrheit" haben.

    Das Rauchen gehört eigentlich zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache , ist meine Meinug. Ihr könnt ja sagen dass ihr alle NR gewessen seid, und jetz aber raucht weil sie sie als Besitzerin zu sehr stresst !!

    Vielleicht auch mal eure Lieblingsmusik mitten in der Nacht laufen lassen.

    ........und so weiter.....aber immer probieren höfflich zu sein.

    MfG

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