Das ist tatsächlich möglich. Es kommt nur auf einige Voraussetzungen an. Du solltest im Zweifel einen Anwalt dazu befragen. (BGH 06.05.2009 - XII ZR 137/07). Die Räumungsklage wäre aber besser, denn mit der Einstellung der Versorgung ist der Mieter noch lange nicht draußen.
Auf jeden Fall werde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, um zu sehen wo ich mit der Rechtslage stehe. Eines ist aber fast sicher : Wasser werde ich im Versoger nicht mehr bezahlen.
Mit der Wassersperre will ich nicht unbedingt den Mieter aus dem Mietobjekt jagen , mir geht es eher meinen Verlust nicht noch zu vergrössern. Sollte der Mieter wieder die Zahlungen aufnehmen wäre ich auf jeden Fall bereit ihn im Haus zu lassen.
Uns hier glaubst du ja nicht.
Das ist ja nicht die Frage , glauben oder nicht glauben.
Mir geht's eher verschiedene Meinugen zu hören , vielleicht hatte der eine oder andere auch schon Erfahrung mit der Sache ......
Was ich bisher aus ihren Antworten gespeichert habe :
1 ich muss mir professionellen Rat einholen 2 wichtige Briefe per Gerichtsvollzieher versenden 3 Wasser abstellen möglich unter bestimmten Vorausetzungen( zu überprüfen )
MfG