Okay, aber es ist logistisch halt unmöglich, dass ich heute ausziehe... Wie macht man das dann?
Nun, wenn das nicht möglich ist, musst Du warten, dass er "mich schlägt, bis meine Mutter mich nicht mehr erkennt"
Okay, aber es ist logistisch halt unmöglich, dass ich heute ausziehe... Wie macht man das dann?
Nun, wenn das nicht möglich ist, musst Du warten, dass er "mich schlägt, bis meine Mutter mich nicht mehr erkennt"
Die Versicherung ist da wohl im Recht. Sie haftet mit der Mietkautionsversicherung für alles, was eine Folge des Mietverhältnisses ist, also Schäden in der Wohnung, ausstehende Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen. Du mußt Dich also hier mit dem Vermieter auseinander setzen und von ihm den von Dir zu viel gezahlten Versicherungsbeitrag zurück fordern, wenn seine Forderungen unberechtigt sind und vielleicht tatsächlich bestehendes verjährt sein könnte. Das ist allerdings nur mein Bauchgefühl, keine gesicherte Erkenntnis (wie sie andere hier sicher haben).
Danke an alle. Die Ruhezeit ist bei uns im Mietvertrag festgelegt. Von 19:00 Uhr - 7:00 Uhr früh. Und mIttags von 13:00 - 15:00 Uhr.
Da würde mich interessieren, ob 19 Uhr Bestand haben kann, sollte es zu Streitigkeiten kommen.
Ich habe kein Problem damit, aber in meiner Nebenkostenabrechnung des alten Vermieters zum 30.06.2019 spielt das eine Rolle. Ich muss jetzt sowieso prüfen, ob diese Abrechnung zu Recht erfolgt ist, da evtl. der neue Vermieter andere Werte benutzt. Das müßten ja die sein, welche Du zugrunde legst.
Ich versuche gerade, mich durch die Bestimmungen für die NK Abrechnung bei Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraumes zu kämpfen. Und es ist sicherlich wichtig, wenn mir die richtigen Werte geläufig sind. Und da habe ich sogar in meinen alten Lehrbüchern von der Uni nachgeschaut wo das steht: "
Wärme (Wärmemenge) ist eine physikalische Größe. Sie kann sowohl mikroskopisch durch die Kinetische Theorie, als auch makroskopisch durch die Thermodynamik beschrieben werden. Q wird gemessen in Kalorien oder Joule, wie die Energie. c ist die spezifische Wärmekapazität; es ist eine Materialkonstante." Und nicht wundern: Ich war Spätstudierender ![]()
Nochmal sorry für meine Wortmeldung. Was ist denn bei der Abrechnung in einer Mietwohnung anders als in der Physik? Die Wärme ist ein Maß für die zugeführte oder abgegebene thermische Energie und wird in Joule (J), Kilojoule (Kj) oder Megajoule (Mj) berechnet ![]()
Knapp 7000 kWh sind durchaus realistisch für 60m2, wenn es kein Neubau ist.
Achtung! Besserwisserei!!
Bitte erlaubt mir eine (ich gebe zu, eine kleinliche) Begriffskorrektur. Während in kW die Leistung angegeben wird, wird in kWh eine Energiemenge (bzw. Arbeit) angegeben. 7000 kWh wäre also schon eine enorme Leistung, währen 7000 kW nach Schweinchenfans Meinung realistisch sind. Das will ich nicht bewerten ![]()
Ich vermute einmal, ...
Uups, geht also doch was. Hatte nicht mit Fruggel gerechnet ;-))
Ich vermute einmal, dass Du darauf hier keine Antwort erhalten wirst. M.E. nach wäre das nur durch eine Rechtsberatung zu machen, und das ist hier nicht erlaubt. Solltest Du von mir einen Rat annehmen: suche Dir einen Rechtsanwalt, für den Mietrecht und Ehescheidungen zum Spezialwissen gehören.
Laß es mich mal hart schreiben: mir kommt es vor, als würde Dein Leben recht unstrukturiert verlaufen. Und das Folgende hat nichts mit dem Thema Mietrecht zu tun, sondern mit dem Thema Bereits im zweiten Satz schreibst Du:
"Ich habe vom Jobcenter ein bescheid vom Januar 2019 das die miete übernommen wird bis Oktober 2019". Wenn Du also keine Anschlußleistung entweder beantragt hast oder Dir keine gewährt wurde, ist für November und Dezember keine Miete gezahlt worden, weder an Dich noch an den Vermieter. Wenn das JC die Miete an Dich gezahlt hat wußtest Du das, denn das Geld fehlt ja dann auf dem Konto und Du hast die Miete nicht an den Vermieter gezahlt. Es scheinen also eine Reihe von Versäumnissen zu bestehen. Was das JC betrifft, so wird Dir hier im Forum vermutlich niemand helfen können, es ist auch nicht Sinn dieses Forums. Wie darkshadow schon geschrieben hat, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen und Dir dafür einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.
Was das Mietrecht angeht so ist eigentlich alles gesagt:
Laut § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann, wenn:
eine fristlose und laut BGH auch eine doppelte Kündigung wegen Mietschulden ausgesprochen werden.
Entschuldige bitte, wenn ich jetzt mal nicht forenkonform antworte:
kauf Dir ne Dichtung ( Stückpreis ca 0,05 €, deshalb gibts die nur im Pack), stell das Wasser für die Küche ab und reparier das selbst. Denn 100 € erreichst Du auch mit Handwerker nicht, also mußt Du das eh selbst zahlen (oder tun).
Mir geht es fast so wie Kontio. Ich habe nun gerade durch einen Hausverkauf eine neue Vermieterin bekommen und deshalb achte ich gerade auf Schäden in der Wohnung, die ich seit jetzt 12 Jahren inne habe. Auch bisher habe ich bei einem sehr guten Verhältnis zum Hausbesitzer/Vermieter kleinere Schäden sofort abgestellt, u.a. gelockerte Türscharniere, Türgarniturenschrauben, defekte Wasserhähne usw, und ich bin von Handwerkerkenntnissen meilenweit entfernt. Ich habe nicht erst nachgeschaut, was ich laut Mietvertrag machen muss, sondern reparierte das, was mich selber störte. Und nach den Erfahrungen mit der neuen Hausbesitzerin/Vermieterin werde ich das künftig noch kleinlicher tun, ihr aber Schäden, die ich nicht selbst beheben kann, sofort melden und um Abstellung bitten. Deshalb, entschuldige bitte Mietikus, ist mir nicht alles verständlich.
Nun denn, es bleibt jetzt abzuwarten, was passiert. Dass wie alle, also Enkeltochter und auch wir, und nach Wohnungen umschauen, ist klar. An dieser Stelle herzlichen Dank für alle Ausführungen zu den vielen Fragen, die ich hier gestellt habe.
Wenn diese Zerrüttung ein Kündigungsgrund sein kann, dann kann doch jeder Vermieter eine solche Situation herbeiführen und sich dann bei einer Kündigung darauf berufen. Oder nicht? (ja, ich weiß, kommt auf die Umstände an)
Meine Enkeltochter (und damit eigentlich ich) hat inzwischen einen Anwalt aufgesucht. Die Folge war, dass die fristlose Kündigung zum 15.12. nicht mehr aufrecht erhalten wird, stattdessen eine weitere zum 31.12. angekündigt (wenn...dann) und eine fristgerechte Kündigung zum 31.3.2020 ausgesprochen wurde.
Wir hatten der Vermieterin auf deren Einwand, es erfolge keine artgerechte Tierhaltung, mitgeteilt, dass in dem Raum der als Küche deklariert wird, aber keinerlei Kücheneinrichtungen enthält, mitgeteilt, dass der Hund in diesem Raum lebe. Das sind immerhin riesige ca 8 qm (Achtung, Ironie).
Mit keinerlei Kücheneinrichtung meine ich, dass hier nur ein Wasserablaufrohr und ein -zulaufrohr in der Wand sind, aber keinerlei weitere Einrichtung, z.B. für Warmwasser.
Nun schreibt der Anwalt der Vermieterin: " Es handelt sich um einer widerrechtliche Zweckentfremdung (...), die Küche wird zweckentfremdet als Hundezwinger genutzt. Ja, muss man denn einen Raum so benutzen, wie er im Mietvertrag bezeichnet wird? Wenn in der "Küche" eine Waschmaschine angeschlossen wird, ist das eine Zweckentfremdung als Waschküche?
Fur die fristgerechte Kündigung wird angeführt, dass die für ein Mietverhältnis erforderliche Vertrauensgrundlage [...] zerrüttet sei.
Ich habe zwar schon von einem Scheidungsgrund wg. Zerrüttung der Ehe gehört, aber noch nie bzgl. einer Mietwohnung. Kennt das jemand?
Ich möchte nunnicht wegen jeder Formulierung den Anwalt befragen und schreibe dies deswegen hier.
Bitte entschuldigt, wenn ich in einer an und für sich ernsthaften Sache doch wegen dieser beiden Passagen eher zum Lachen gereizt werde.
Sorry, wenn ich nochmal nachhake.
Es sind keine Wohnungswasserzähler, sondern die mit der Hauptwasserleitung verbundenen Zähler für jede Wohneinheit. Also die vom Versorger eingebrachten. Es gibt keine gemeinsamen Wasserverbraucher, jeder verbraucht nur sein eigenes Wasser über seinen Zähler. Nicht mal der zwangsfestgetzte wöchentliche Putzdienst kann irgendwo Wasser zapfen. Muss er wohl mitbringen.
Aber ich will da nur nichts übersehen.
In unserem Mietshaus mit 7 Wohneinheiten hat jede Einheit einen eigenen Wasserzähler. Es wäre doch dann möglich und imo sinnvoll, daß jede WE ihren Wasserverbrauch direkt mit dem Versorger abrechnet. Hier ist es allerdings so, daß der Wasserverbrauch über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird. Gibt es da auch irgendwo eine Verordnung, oder ist das allgemein üblich?
Ich fühlte mich bisher fair behandelt, aber ob das bei der neuen Hauseigentümerin so bleibt ? Ich möchte irgendwie vorbereitet sein.
Bzgl. des Rauchens habe ich durch googeln das hier gefunden. Es gibt dazu auch noch andere Aufsätze.
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