Hallo,
kurz vor Toreschluss habe ich wegen der bevorstehenden Mietendeckelung des Berliner Senats noch eine Mieterhöhung erhalten.
Ein erster Blick sagte, alles in Ordnung (Begründung usw.). Jetzt wollte ich schon unterschrieben und einwilligen, da fiel mir auf:
Der Brief mit dem Verlangen auf Einwilligung kam Mitte Juni. Die Mieterhöhung soll ab 1. August gelten.
Ist das richtig?
§558b sagt:
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
Ist das dann nicht erst zum 1. September? Und falls das so ist, wie verhalte ich mich in punkto Zustimmung?
Vielen Dank im Voraus