Beiträge von Bokiwi

    Hallo heutz,

    es stellt Sie laut Ihrer Darstellung die Frage wie es moeglich ist das Sie noch Hauptmieter sind obwohl ein Hauptmieter gekuendigt hat ?

    Denn ein Mietvertrag wird von allen Hauptmietern gekuendigt und danach bleibt es fuer den Vermieter frei einen "neuen" Mietvertrag mit den verbleibenden Mieter zu vereinbaren.
    Wenn die Kuendigung von Ihren Vermieter akzeptiert wurde und Sie einen "neuen Mietvertrag" erhalten haben, dann hat Ihr Vermieter Sie und den anderen Hauptmieter aus den ersten Mietvertag entlassen.
    Dabei wird in der Regel auch ein Wohnungsabnahme Protokoll gefuehrt. Und hier werden dann event. noch auszufuehrende Taetigkeiten aufgelistet. Bsp. Mieter muss noch Zimmer ausfegen, usw.
    Wenn kein schriflichen Beweis darueber besteht, dass ist das in der Regel ein Problem fuer den Vermieter.
    Und nicht mehr fuer den verbleibenden ex.Hauptmieter, da mit der ordnungsgemaessen Kuendigung kein ( alter ) Mietvertrag mehr besteht.
    Ihr neuer Mietvertrag bezieht sich nicht auf die Vergangenheit und ist mit den ( neuen ) Mietbeginn gueltig fuer die Zukunft.

    Hallo blue-wulf951,

    da es sich um ein Haus mit drei Wohnungen handelt ist es nicht so einfach fuer einen Vermieter oder Kaeufer Ihren Mietvertrag wegen Eigenbedarf zu kuendigen.

    Es bestehen somit ersteinmal zwei denkbare Moeglichkeiten.

    Ihr aktueller Vermieter moechte Sie kuendigen um ein "leeres" Haus zu einen anderen Preis verkaufen zu koennen.
    > Hier muss Ihr Vermieter schon sehr gute Gruende haben, warum er Sie kuendigen moechte. Allein wegen den Kaufpreis ? Schwer vorstellbar das dieser Grund ohne weiteres akzeptiert werden koennte ( Aber moeglich !)

    Ihr aktueller Vermieter verkauft das Haus ohne Sie zu kuendigen. Und der neue Eigentuemer moechte Sie kuendigen.
    > Hier gilt ersteinmal ein Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht". Und wenn der neue Eigentuemer ausgerechnet Ihre Wohnung haben moechte, muessen auch dafuer nachvollziehbare Gruende vorhanden sein.
    Sollten die Gruende fuer eine Eigenbedarfkuendigung ausreichen, dann muss Ihr neuer Vermieter ( wenn vorhanden ) eine freistehende Wohnung im gleichen Objekt anbieten ( Anbietpficht ).

    Darueber bestehen noch weiter Moeglichkeiten dagegen zu reagieren
    In Kurzfassung
    > Kuendigungssperrfrist
    > Soziale Haertegruende
    > Stillschweigende Verlaengerung ( Paragraf 545 BGB )
    usw.
    Um alles genau zu erlaeutern muss ersteinmal abgewartet werden, wann, wie und mit welchen Inhalt Sie die Kuendigung erhalten.
    Tipp: Suche Sie nach den Erhalt der Kuendigung unmittelbar einen Fachmann / -frau auf ( Mieterschutzbund / Rechtsanwalt ) da es sicherer ist angemessen darauf zu reagieren.

    Geben Sie den Vermieter keinen Anlass Sie zu kuendigen, bleiben Sie weiterhin ein Mieter der seine Pflichten erfuellt insbesondere die puenkliche und vollstaendige Zahlung der Miete

    Hallo Holsten,
    hier ein paar Tipps, schriftlichen Widerspruch einlegen. Sich die Abrechnung vom Vermieter erklaeren lassen. Am besten schriftlich die Fragen stellen und mit Nachweis an den Vermieter senden. Und darauf bestehen das die Antworten auch schriftlich erfolgen.
    Wenn Sie die Nachzahlungen nicht sofort zahlen erhoeht es die Interesse des Vermieters das Problem zu klaeren. Um auf Sicherheit gehen am besten nur Ihren Anteil, den Sie selbst errechnen koennen, unter Vorbehalt zahlen.

    Hallo Schnoris,
    ein paar Infos zum Thema Betriebskosten / Nebenkosten.
    Der Vermieter hat generell den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Paragraf 556 BGB und Paragraf 560 BGB

    Sollten Sie es beweisen koennen bzw. es sich heraustellen das die Nebenkosten zu gering angesetzt wurden, dann ist das von Ihren Vermieter nicht "ordnungsgemaess" und legetim.
    Es sollte aber schon ein deutlicher Unterschied sein.
    Tipp.
    Vielleicht lassen, falls noch nicht erfolgt, Sie sich die Rechnungen von Vermieter zeigen und genau ueberpruefen. Alte Abrechnungen von den Nachbarn koennten event. nuetzlich sein.
    Ist dann alles in Ordnung, am besten die Vorauszahlungen anpassen.

    Hallo Pinselmaui,
    man darf einen einen Paragrafen aus den BGB nicht vergessen. Und zwar den Paragraf 573 BGB. Ordentliche Kuendigung des Vermieters. Darin steht unter anderen ... an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung ... gehindert ist... .
    In wie weit es auf die betroffenen Wohnung zu trifft, kann von hier aus nicht beantwortet werden.

    Kuendigungsschreiben in Bezug auf den Kuendigungsgrund genau ueberpruefen gegebenfalls in hinzunahme eines Fachmann/frau.
    Kuendigungfrist bei ordnungsgemaesser Kuendigung eines unbefristeten Mietvertrag durch den Vermieter bei eine Wohndauer von mehr als 10 Jahren > Neun Monate.

    Hallo Heiwei,
    es ist in der Regel nicht zwingend erforderlich den Beendigungstermin im Kuendigungschreiben anzugeben. Denn fehlt dieser oder ist dieser falsch angegeben, dann ist die Kuendigung meines Wissen nach aber trotzdem wirksam und dies zu den naechst zulaessigen Termin.

    Tipp: Ein Rechtsanwalt kann darauf eine sichere Antwort geben. Und diese Kosten sind im Verhaeltnis zu den Ihren "aktuellen" Kosten bestimmt geringer.

    Hallo ricobico,
    folgendes Beispiel soll Ihnen die "Problematik" der Eigenbedarfkuendigung aufzeigen.
    Angenommen Sie wohnen noch in der Wohnung / Haus. Ihr Nachbar ist schon ausgezogen und diese Wohnung / Haus somit leer. Sie erhalten eine Kuendigung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter. Sie koennen jetzt beweisen das die Wohnung / Haus neben Ihnen frei ist, vermietet war und event. noch den Vermieter gehoert.
    Dann sollte meines Wissen nach Ihr Vermieter die leere Wohnung Ihnen, mit den Kuendigungschreiben, Sie anbieten. Sog. Anbietpflicht. Macht er dies nicht, dann koennte die Kuendigung meines Wissen nach unwirksam werden.

    Wenn Ihr Vermieter aber schriftlich erklaert, das keine Vermietungsabsicht besteht, stellt sich die Frage warum ausgerechnet Ihre Wohnung / Haus wegen Eigenbedarf gekuendigt werden soll, obwohl die Wohnung / Haus nebenan frei ist.

    Dieses Beispiel soll nur klar machen, dass es nich so einfach ist eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf zu kuendigen.

    Tipp. Wenn Sie einen guten Kontakt zu Ihren Nachbarn haben, dann ist ein Rechtsanwalt fuer Sie und Ihr Nachbar eine gute Massnahmen.

    Hallo duisrs,
    Kurze Antwort.
    Den schriftlichen Nachweis ueber die zugesagten Leistungen kopieren, Uebergabeprotokoll,( falls nicht vorhanden, dann nach Moeglichkeit einen Zeugen angeben, der die "Zusagen" bestaetigen kann ).
    Schriftlich per Brief mit Nachweis ( nicht E - mail ) den Vermieter um die Erfuellung der "Zusagen" bitten. Warten ca. 2 Wochen. Keine Reaktion dann erneutes Schreiben diesmal mit Fristsetzung. Warten bis Termin abgelaufen ist.

    Tipp: Druck kann am besten mit der Zurueckbehaltung von Geld erzeugen. Aber erst dann wenn der Vermieter in Verzug ist!!!!
    Ob das zurueck gehaltende Geld als Mietminderung verwendet werden kann, sollte besser ein fachkundiger Anwalt beantworten koennen.

    Hallo knolli,
    wenn nur das Wort Nebenkosten aufgefuehrt wurde, halte ich die Zahlung von Betriebskosten sehr fraglich.
    Ist z.B. der Hinweis von "Anlage 3 zu Paragraf 27 II BV oder Paragraf 2 BetrKV" dann macht es eine einzelne Auflistung der 17 Betriebskosten Arten nicht unbedingt erforderlich.
    Wenn einzelne Leistungen der Betriebskosten waehrend des Abrechnungszeitraum sich veraendern, dann erfolgt in der Regel am Ende des Abrechnungsjahr mit den Zugang der Abrechnung eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung. Und bei einer Pauschale auf die Betriebskosten ist das nur moeglich, wenn es schriftlich vereinbart wurde.

    Hallo unas,
    eine kurze Darstellung in Zahlen zur Nachvollziehbarkeit. Vorausgesetzt die fehlende Jahreszahl ist 2011 bzw.2012 und es wird nach dem Leistungsprinp abgerechnet.
    30.04.2011 > Mietverhaeltnis beendet (ohne Bedeutung fuer die Beko Abrechnungspflicht, da nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraum / Wirtschaftsjahr, 12 Monate, abgerechnet wird und nicht gemessen an das Auszugsdatum des Mieters!)
    01.01.2011 - 31.12.2011 > Abrechnungszeitraum ( Das Jahr in dem die Bekos beansprucht wurden )
    01.01.2012 - 31.12.2012 > Abrechnungsfrist ( Beko Abrechnung muss den Mieter ordnungsgemaess vorgelegt werden )
    Ab 01.01.2013 > Ab hier beginnt die Ausschlussfrist fuer den Vermieter. Nachforderungen sind vom Vermieter nicht mehr moeglich, es sei den er hat die Verspaetung nicht zu vertreten. ( Das sollte vom Vermieter nachgewiesen werden koennen )

    Hallo Mogli2012,
    wenn Ihr Vermieter mit Ihre Nachbesserung einverstanden und das Mietveraehltnis beendet ist, sollte eine Rueckzahlung bzw. eine Verrechnung moeglich sein. Am besten schriftlich mit Nachweis den Vermieter darueber informieren.
    Eigenbedarfkuendiung nach 4 Monate Mietzeit ???!!!

    Hallo cat74,
    ohne genauer auf Ihre Darstellung einzugehen kann ich Ihnen die Infos mitteilen die dann anwendbar ist, wenn eine starke Gefahr der Gesundheit des Mieters in Frage kommt. Es gibt den Paragrafen 569 BGB.
    Tipp: Eine "Gefaehrdung" der Gesundheit wegen Kaelte laesst sich im Winter besser nachweisen!

    Hallo Dorfnkb,
    meines Wissen nach ist die Person ein Mieter die sich von einen Vermieter eine Wohnung mietet. Das bei ist es unabhaengig ob Student, Arbeiter, Kuenstler usw ist.
    Es gibt sowohl "Ausnahmeregelungen" bei Studenten im Bezug auf Kuendigungsfristen oder bei Arbeitern, Angestellte bei Werkswohnungen usw.
    Desweiteren kann ein Mietvertrag auch muendlich zustande kommen. Dabei sind die "gleiche" Rechten und Pflichten wie bei einen schriftlich fixierten Mietvertrag zu beachten.
    Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag besteht, dann ist das nicht unbedingt zum Nachteil fuer den Mieter !
    Ihre geschilderte Raeumungsfristverlaengerung kann auch als Verlaengerung der Kuendigungszeit gedeutet werden. Und wenn Sie somit eine Verlaengerung erhalten, dann setzt sich das vormals bestehende Mietverhaeltnis fort. Wenn das Mietverhaeltnis dann endlich beendet wird, tretet somit in der Regel die 3 Monate Kuendigungsfrist ein.
    Achtung: Mietvertraege muessen in der Regel aber schriftlich gekuendigt werden !

    In Ihren Fall muessen aber andere Punkte beruecksichtigt werden wie z.B die Bedingungen der Mietvertraege fuer Studenten so wie deren Verlaengerung.

    Hallo Bumdi,
    ohne Bezug darauf zu nehmen welche Rechte Sie haben, schilder ich Ihnen kurz was Sie beachten ist, wenn der Mieter nicht auszieht und Sie davon Kenntis haben.
    Nachdem Ihr Mieter Sie angrufen hat, sind Sie in Kenntnis gesetzt worden, dass das Mietverhaeltnis "stillschweigend verlaenger wird". Wenn Sie innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen ab Ihre Kenntnisnahme der Fortsetzung des Mietverhaeltnis nicht deutlich widersprechen, besteht die Moeglichkeit das das Mietverhaeltnis sich auf unbestimmte Zeit verlaengert.
    Siehe auch Paragraf 545 BGB.
    Tipp. Schauen Sie in den Mietvertrag nach den event. Ausschluss des Paragrafen.

    Hallo chil,
    wenn man den Gebrauch von einen Wohnungsnotunterkunft macht, dann ist das eine nette Geste von der Person die diesen Vertrag anbietet und ermoeglich. Daher sollte man als Mieter sich auch als "guter" Mieter verhalten. Ob eine Kuendigungfrist vorhanden ist, laesst sich am besten aus den Vertrag erkennen oder den Vermieter darauf ansprechen. Denn sofort kuendbar ist schon sehr ungenau im Bezug auf eine Kuendigungszeit.

    Hallo Blechi,
    es gilt ein Grundsatz und dieser lautet: Kauf bricht nicht Miete.
    Das bedeutet, das mit den Hausverkauf der neue Eigentuemer auch der neue Vermieter wird ( Aber erst, wenn dieser im Grundbuch steht! ).
    Die Mietvertraege werden in der Regel nicht geaendert ( Achtung, wenn neuer Vermieter neue Mietvertraege abschliessen moechte !! Oft zu anderen Bedingungen und das ist nicht so einfach moeglich !! ) In der Regel wird sich dann der neue Vermieter sich bei Ihnen melden und Ihnen die neue Bankverbindung mitteilen. Sollte eine Kaution bezahlt worden sein, so hat der neue Vermieter diese. Ansonsten hat mit den Uebergang der neue Vermieter die gleichen Rechte und Pflichten wie der "alte" Vermieter.
    Fuer Sie als Mieter aendert sich "ersteinmal garnichts". Wenn der neue Vermieter Eigenbedarf ankuendigt bedarf er schon gute Gruende dafuer. Selbst wenn es soweit kommt ist eine Ueberpruefung der Kuendigung durch einen Experten ( Anwalt, Mieteschutzbund ) zu empfehlen.

    Hallo delvin 2010,
    Sie haben eine sog. Duldungspflicht. Das bedeutet Ihr Vermieter darf sich die Wohnung anschauen. In der Regel alle zwei Jahre und das auch mit Ankuendigung. Im Notfall jederzeit, gegenfalls auch ohne Ankuendigung.

    Vermieter haben "immer" ein Interesse daran, ob die Wohnung noch OK ist. Sauberkeit ist relativ.

    Tipp. Vorhandene Schaeden oder mangelnde Schoenheitrepartueren ( falls faellig ) sind oft ein Streitpotenzial.
    Und einen Tipp vom Vermieter haben Sie schon erhalten "Wassehahn"

    Hallo charodas,
    ergaenzend zu den Beitraegen. Am besten schriftlich mit Nachweis den Vermieter um Stellungnahme bitte. Wie es sich denn begruendet, ein Stellplatz zu vermieten und zu verrechnen den es garnicht gibt.
    Gegebenfalls Rueckerstattung der geleisteten Stellplatzbetraege verlangen, da Ihre Nichte anscheinend "getaeuscht" wurde.
    Achtung: Ihre Nichte, da Sie Mieterin ist, muss das Schreiben unterzeichnen.
    Tipp: Es scheint so, als ob es mehrere "Baustellen" im Mietvertrag, Nebenkosten vorhanden sind. Sie sind ja schon im Forum angemeldet....

    Hallo Dopsch,

    ein paar Infos koennen Ihnen event. helfen die ganze Problematik besser zu verstehen.
    Der unbefristete Mietvertrag kann vom Vermieter gekuendigt werden. Paragraf 573 BGB. Aber Ihr Vermieter muss ein sog. berechtigtes Interesse an die Kuendigung haben. Und Eigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse besonders stark gewichtet wenn Familienangehoerige mit ins "Spiel" gebracht werden.
    Jetzt kommt es auf die Kuendigung vom Vermieter an. Genau genommen geht es um die Art und Weise. Die Kuendigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an den Mieter/n gerichtet sein, der, die im Mietvertrag als Mieter stehen. Die Kuendigung muss begruendet und nachvollziehbar sein. Nur aus dem Gesetzesbuch abgeschrieben oder wegen "Eigenbedarf" kann schwer werden fuer den Vermieter, da das in der Regel als Grund nicht ausreicht koennte. Fazit: Nachvollziehbar und begruendet !
    Die Person um der es sich handelt sollte im Kuendigungsschreiben enthalten sein.
    Wenn die Kuendigung nicht ordentlich ist, muss diese wiederholt werden, nachschieben der Gruende kann problematisch werden.
    Ein Widerspruchrecht sollten Sie von Vermieter erhalten. Entweder muendlich, im Kuendiungsschreiben oder sep. Brief. Habe Sie diese nicht erhalten, dann besteht die Moeglichkeit noch im ersten Raeumungstermin ( nach gueltigen Rechtstitel ) diese zu wiedersprechen.
    Ein Widersruchrecht des Mieters ist unter Paragraf 574c BGB unter Sozialehaerte zu finden. Dann sollte die Kuendigung bei Widerspruch durch Sozial Haerte zwei Monate vor Beendigung des Mietverhaeltnis den Vermieter schriftlich ( mit Nachweis ) und begruendet zugehen.

    Fazit: Sie haben die Information darueber, dass Sie gekuendigt werden. Jetzt liegt es an Ihnen ob Sie mit ein vernuenftigen Miteinander das Mietverhaeltnis beenden oder Sie verhalten sich "korrekt" in Bezug auf die Art und Weise der Kuendiung. Ein fachkundiger Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund kann bei Unsicherheit bestimmt weiter helfen.

    Hallo lesina,
    zu Frage
    1. "...dass sich die Parteien einigen" = Zwang ist keine Einigung !
    2. zwingen kann man nicht unbedingt jemanden. Wenn Sie ueber den Auszug und Oeltaninhalt keine Vereinbarung ( schriftl. ) getroffen haben ist es schwer zu sagen wie Sie sich am Tag des Auszug einigen. Sie koennen event. jetzt schriftlich mit den Vermieter eine Einigung ueber den Tankinhalt in Kombination > Ein- und Auszug < regeln.
    3. Da halte ich problematisch fuer Ihren Verwalter. Da Sie im Besitz des Tank / Grundstuecks sind, kann Ihr Verwalter nicht so einfach darueber bestimmen. Sollte es doch tun, koennen Sie Ihn event. nach seine ( schriftliche ) Berechtigung fragen. Ein Vermieterpfandrecht ist das nicht unbedingt.

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