Bei Einzug Ölübernahme oder Heizung wird abgestellt

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,
    folgender Sachverhalt: Ich bin mit meiner Familie an diesem Wochenende in ein Einfamilienhaus gezogen. Miete und Küchenübernahme wurden Vertraglich geregelt. Bei der Übernahme am Freitag kam der Lebendgefährte der Vermieterin, wohl der Verwalter mit der Forderung, dass wir das Öl im Tank abkaufen müssen, tun wir das nicht stellt er uns die Heizung ab.
    Nun hat das haus schon mehr gekostet als wir eigentlich ausgeben wollten (1350€ Kaution, 1500€ Maklergebühr und 2000€ Küche) unser Erspartes ist somit aufgebraucht und abzahlen tun wir nun die Küche, mehr geht nicht.
    Jetzt meine Frage:
    1. Vertraglich ist bezüglich des Öls nichts geregelt worden im Übernahmeprotokoll steht lediglich drin, dass sich die Parteien einigen
    2. Bin ich gezwungen das Öl abzukaufen oder muss sich der Vermieter auch darauf einlassen, dass ich bei Auszug soviel im Tank lass, wie jetzt drin ist?
    3. Kann der Vermieter uns die Heizung abstellen?

  • Du hast Punkt 4. vergessen.

    Der Vermieter kann das Öl abpumpen, dann steht ihr ohne da und müsst neues zum hohen Preis kaufen. Eine gütliche Einigung wäre unter diesem Gesichtspunkt sicherlich besser und billiger.

  • Bei der Übernahme am Freitag kam der Lebendgefährte der Vermieterin, wohl der Verwalter mit der Forderung, dass wir das Öl im Tank abkaufen müssen, tun wir das nicht stellt er uns die Heizung ab.
    3. Kann der Vermieter uns die Heizung abstellen?


    Letzteres darf er m.E. nicht, denn das wäre wohl verbotene Eigenmacht. Auf dem mitgemieteten(?) Grundstück bzw. in der Mietsache selbst hat er nichts zu suchen..
    Über das vorhandene Öl solltet Ihr Euch einigen.
    Ich würde die VM auch mal fragen, wie sie sich das weitere Mietverhältnis in Bezug auf den profilierungssüchtigen Lebensgefährten so vorstellt.

  • Hallo lesina,
    zu Frage
    1. "...dass sich die Parteien einigen" = Zwang ist keine Einigung !
    2. zwingen kann man nicht unbedingt jemanden. Wenn Sie ueber den Auszug und Oeltaninhalt keine Vereinbarung ( schriftl. ) getroffen haben ist es schwer zu sagen wie Sie sich am Tag des Auszug einigen. Sie koennen event. jetzt schriftlich mit den Vermieter eine Einigung ueber den Tankinhalt in Kombination > Ein- und Auszug < regeln.
    3. Da halte ich problematisch fuer Ihren Verwalter. Da Sie im Besitz des Tank / Grundstuecks sind, kann Ihr Verwalter nicht so einfach darueber bestimmen. Sollte es doch tun, koennen Sie Ihn event. nach seine ( schriftliche ) Berechtigung fragen. Ein Vermieterpfandrecht ist das nicht unbedingt.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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