BItte um kurze Info zu Problemen nach Einzug

  • Hallo,

    zunächst möchte ich kurz die Lage schildern:
    Wir sind zum 1.12.2011 zu zweit, als WG, in eine neu renovierte Wohnung in einem neu saniertem Wohnhaus gezogen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch einige Mängel bzw. gibt sie immer noch:

    - Wir mussten 4 Monate auf eine Duschtür warten (versprochen waren 3 Wochen)
    - Wir waren auf einen versprochenen Garten und Grillplatz (immer noch nicht vorhanden)
    - Wir warten auf die Nutzbarkeit des Kellers (immer noch nicht fertig)
    - Farbkleckse auf Laminat, Fußleisten (welche auch alle noch nicht fest gemacht worden sind)
    - Unsere Wohnungstür hat einen Spalt von ca 1,3cm - es zieht in die Wohnung und die Tür schließt nicht wirklich dicht/sicher.
    - Hinter den Heizkörpern ist keine Tapete
    - Die Treppenhausstufen zu unserer Dachgeschoss Wohnung sind teilweise abgesplittert/im schlechten Zustand
    - Das Wohnzimmer war von Januar bis Mai nicht nutzbar, da Wasser durch die zu kurz abgeschnittenen Dachziegel in die Wand kam. Laut Handwerker sollte alles neu gemacht werden. Daher haben wir es nicht eingerichtet. Nun wurde nur das Dach repariert und neu gestrichen.
    - Laut Mietvertrag/Hausordnung wird das Treppenhaus durch den Vermieter/andere Firmen gereinigt (über die Nebenkosten). Das Treppenhaus wurde seit Dezember nicht einmal gereinigt und 6 Monate lang lag eine dicke Staub und Dreckschicht auf den Treppen. Das Haus bzw. die Wohnungen werden immer noch saniert, obwohl dies auch Ende Januar fertig sein sollte.

    Wir zahlen Miete: 450€ / Nebenkosten: 120€.

    Der Vermieter wurde von uns regelmäßig! (bestimmt über 10 Schreiben/E-Mails) über die Mängel informiert. Er schickt Handwerksfirmen zur (leichten) Verbesserung, weicht aber einen Treffen aus. Auch wollten wir durch die ganzen Nachteile nett über ein finanzielles entgegenkommen mit Ihm reden. Dies klappt nur leider gar nicht.. Haben wir irgendwelche Chancen auf eine einmalige Erstattung oder sonstigen finanziellen Ausgleichen? Uns fehlt leider das rechtliche Basiswissen dafür..

    Vielen Dank an Alle, die sich Zeit für uns nehmen!:)

  • Hallo duisrs,
    Kurze Antwort.
    Den schriftlichen Nachweis ueber die zugesagten Leistungen kopieren, Uebergabeprotokoll,( falls nicht vorhanden, dann nach Moeglichkeit einen Zeugen angeben, der die "Zusagen" bestaetigen kann ).
    Schriftlich per Brief mit Nachweis ( nicht E - mail ) den Vermieter um die Erfuellung der "Zusagen" bitten. Warten ca. 2 Wochen. Keine Reaktion dann erneutes Schreiben diesmal mit Fristsetzung. Warten bis Termin abgelaufen ist.

    Tipp: Druck kann am besten mit der Zurueckbehaltung von Geld erzeugen. Aber erst dann wenn der Vermieter in Verzug ist!!!!
    Ob das zurueck gehaltende Geld als Mietminderung verwendet werden kann, sollte besser ein fachkundiger Anwalt beantworten koennen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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