Hallo Lizzle,
die Antwort von "Mainschwimmer" ist bei Ihren geschilderten Bericht OK.
Da ich aber ein paar Ansaetze in Ihren Fragen in Bezug auf das Mietrecht erkennen kann, versuche ich Ihnen die ein oder andere Information zu geben.
Antwort zu
Frage 1: Heizkosten als Pauschale ist in der Regel nicht mehr erlaub. Das ist mit den Paragraf 2 HeizkV geregelt (siehe Paragraf 11 HeizkV - da keine weitere Information von Ihnen vorhanden sind) Heizkosten / Warmwasserkosten sind verbrauchsabhaengig abzurechnen.
Frage 2: Nein, wenn vertraglich alles OK ist, dann ist eine Erhoehung der Betriebkosten "Mieterhoehung" erlaubt. Genau so kann auch "Mietminderung" bei sinkenden Betriebskosten eintreten.
Frage 3: Wenn Ihre Heizkosten ordnungsgemaess abgerechnet werden, ist jede Erhoehung auch dann noch unangenehm.
Frage 4: Siehe Paragraf 2 HeizkV. (Verbrausabhaengig)
Frage 5: "Einigungen" kann man am besten der Person erzielen, mit der man sich einigen moechte.
Frage 6: Undichte Fenster sind in der Regel ein Mangel an der Mietsache. Und ein Mangel kann erst beseitigt werden, wenn Sie ihre Anzeigepflicht nachgekommen sind. Schriftlicher Hinweis an den Vermieter. Alle weiteren Aktionen vom Vermieter abwarten.
Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Falls schriftlicht schon erfolgt, dann erneutes Schreiben mit Fristsetzung zu Mangelbeseitigung. Sollte der Schimmel durch Ihr Wohnverhalten entstanden sein, dann sollte Sie diesen auch selbst schnell entfernen > Gesundheitsgefaerdung <
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
Danke fuer Rueckantwort
D-D-I