Hallo flipool,
wenn Sie noch nichts unterschrieben haben, sollten Sie es auch nicht ueberstuertzen. Von den Tag an wo Sie die Schluessel vom Vermieter fuer die Wohnung erhalten haben, beginnt in der Regel ein Mietverhaeltnis. Somit hat Ihr Vermieter Ihnen eventuell eine "Mietentschaedigung" fuer Ihre Renovierung gegeben (Anfang April bis 15. April) Achten Sie darauf das Ihr Vermieter Ihnen schriftlich den Zustand (vor der Renovierung) der Wohnung im Uebergabeprotokoll bestaetigt. Mit einen entscheidenen Vermerk im Mietvertrag das Sie bei Auszug die Wohnung nicht renovieren muessen, koennen Sie sich weitere Kosten ersparen.
Die fehlenden Sockelleisten am besten im Uebergabeprotokoll vermerken mit Datum wann diese vom Vermieter angebracht werden. (Unterschrift vom Vermieter nicht vergessen)
Sie haben die Aufgaben der Renovierung uebernommen und somit mit kann es schwierig sein, das Sie dafuer entschaedigt werden. Die oben genannten Tipps sind fuer die "Zukunft".
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I