Beiträge von Bokiwi

    Hallo flipool,
    wenn Sie noch nichts unterschrieben haben, sollten Sie es auch nicht ueberstuertzen. Von den Tag an wo Sie die Schluessel vom Vermieter fuer die Wohnung erhalten haben, beginnt in der Regel ein Mietverhaeltnis. Somit hat Ihr Vermieter Ihnen eventuell eine "Mietentschaedigung" fuer Ihre Renovierung gegeben (Anfang April bis 15. April) Achten Sie darauf das Ihr Vermieter Ihnen schriftlich den Zustand (vor der Renovierung) der Wohnung im Uebergabeprotokoll bestaetigt. Mit einen entscheidenen Vermerk im Mietvertrag das Sie bei Auszug die Wohnung nicht renovieren muessen, koennen Sie sich weitere Kosten ersparen.
    Die fehlenden Sockelleisten am besten im Uebergabeprotokoll vermerken mit Datum wann diese vom Vermieter angebracht werden. (Unterschrift vom Vermieter nicht vergessen)
    Sie haben die Aufgaben der Renovierung uebernommen und somit mit kann es schwierig sein, das Sie dafuer entschaedigt werden. Die oben genannten Tipps sind fuer die "Zukunft".

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    Hallo heimatlos,
    das Uebergabeprotokoll ist ja in der Regel von Ihnen bestaetigt worden. Alles weitere ist aus den Vertrag zu erkennen. Wenn Sie aber noch guterhaltende Tapeten an den Waenden haben, koennen Sie eine fruehzeitige Wohnungsabnahme mit Ihren Vermieter durchfuehren um gegebenfalls bei Nicht - Interesse des Vermieters an den Tapeten, diese dann anschliessend entfernen. Da besteht aufgrund auch Ihres Paragraf 9 kaum eine Chance auf sog. angemessene Kostenerstattung in Bezug auf die noch "jungen" Tapeten. Eine andere Moeglichkeit, Ihr Nachmieter uebernimmt die Wohnung so wie sie ist (Verhandlungssache) und das mit der Erlaubnis Ihres Vermieters.

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    Hallo phi,
    wenn die Wohnungsabnahme mit Ihnen und den Vermieter bzw. der Berechtigten und Bevollmaechtigten Person durchgefuehrt wurde, hat diese Person das Wohnungsabnahmeprotokoll mit unterschrieben und somit die Ordnungsmaessigkeit bestaetigt. Sie sind hoffentlich im Besitz des Abnahmeprotokoll. Wenn dann keine weiteren Forderung (Bekos, Mietrueckstand etc.) aus den abgeschlossenen Mietverhaeltnis bestehen, ist damit eine Rueckzahlung/Freigabe der Kaution der naechste Schritt.
    Bitte achten Sie darauf, das Sie ein "glasklaren" Vermerk darueber haben, das (wenn alles OK ist) keine weiteren Forderung gegen Sie bestehen( Wohnungsmaengel etc.).
    Ansonsten das was "Mainschwimmer" geschrieben hat mit beachten.

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    Hallo Mama 2011,
    im Bezug auf das "Mietrecht" versuche ich Ihnen ein paar Tipps zu geben.
    Ob der der zuerst kam (wohnt) mehr Rechte hat, kann man stark bezweifeln. In Ihren Fall sollten Sie den Vermieter noch einmal schriftlich ueber dieses Problem informieren und Ihn zu einer Stellungsnahme bitten. Zu den sog. Nebenpflichten des Vermieters gehoert auch die "Durchsetzung des bestimmungsgemaessen Gebrauch" Das bedeutet, das Ihr Vermieter dafuer Sorgen muss, das alle anderen Mitbewohner durch den Kinderwagen im Hausflur nicht gestoert werden. Desweiteren kann die "Verkehrssicherungspflicht" zu tragen kommen. Da der Kinderwagen so im Hausflur steht (laut Ihrer Beschreibung) das eine Behinderung incl. Gefahr besteht an diesen vorbeizugehen. Hier sollte Ihr Vermieter eine Loesung fuer alle Mitbewohner finden.

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    Hallo Sunday86,
    ich versuche Ihnen mit meiner Erfahrung zu helfen. Das Wichtigste vorab "unterschreiben Sie nicht, was Sie nicht verstehen!"
    Wenn Sie die Miete zahlen koennen, haben Sie gute Chance. > Vermieter benoetigt eventuell ein Nachweis darueber ob Sie die Miete zahlen koennen.

    Sie koennen den Mietvertrag mit den Vermieter abschliessen und Ihr Freund darf (wenn die Wohnung nicht zu klein ist) trotzdem mit Ihnen als Partner wohnen. > Vermieter haben aber gerne zwei Mieter im Vertrag, aus Sicherheitsgruenden.

    Es gibt eigentlich kein grossen Anlass pessemitisch zu sein > ruhige Mieter, Partnerschaft, Zahlungsfaehig usw. gute Eigenschaften, eigentlich.

    Da Sie in ein paar Monaten planen eine Wohnung zu nehmen, machen Sie sich schlau via Internet, Mieterschutzbund usw. Je mehr Sie wissen, desto sicherer werden Sie. "Jeder hat mal angefangen" > Aber lassen Sie das nicht unbedingt Ihren Vermieter wissen.

    In der Regel beginnen Mietvertraege am Anfang eines Monats. Je nachdem wie und was man mit den Vermieter vereinbart.

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    Hallo Uwe -ohmeinsire-,
    ein Tipp zum Thema "Tuer". Lackieren von innen ist ok. Beachten Sie bitte, ob Sie Lack an den Tueren auftragen koennen. Gemeint ist damit, ob es sich um (bereits) lackierten Tueren handelt oder eventuell "Naturholz" Tueren sind, die Glasur statt Lack benoetigen.
    Wichtiger Passus - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - fälligen Arbeiten auszuführen.
    Das ist auch abhaengig von Ihrer letzten Schoenheitsreparatur, Beanspruchung usw.

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    Hallo Nessi1980,
    wenn Sie die vergangenen Abrechnung (letzten 3 Jahre) Ihre Nachzahlung oder auch Gutschrift unter "Vorbehalt" bezahlt bzw. angenommen haben, koennte es eine gute Chance fuer Sie sein. Desweiteren liegt im mietrechtlichen Sinne ein formeler Fehler Ihrer Abrechnungen vor und somit sind eventuell Ihre vergangenen Abrechnungen fehlerhaft und nichtig.
    Ihrer Schilderung zufolge, ist dieses Problem besser mit einen RA zu klaeren.

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    Hallo neschna,
    da Sie noch nicht so lange bei Ihren Mitbewohner (Hauptmieter) wohnen, sollten Sie mal ueberpruefen ob Sie noch ein Beleg ueber Ihre Mietzahlung haben. Es muss aber erkennbar sein, dass es sich um eine Mietzahlung fuer Ihr Zimmer incl. Adresse handelt.
    Sollte es so sein, dann kann ein Untermietvertrag ohne Schriftform bestehen. Und dass haette dann zur Folge, dass Ihr Mitbewohner (Hauptmieter) Sie eventuell mit Frist erst einmal schriftlich kuendigen muss. Kuendigungen von Wohnraummietvertraegen beduerfen der Schriftform. Unabhaengig davon ob Ihr Mitbewohner (Hauptmieter) eine Untermieterlaubnis von seinem Vermieter hat oder nicht, das ist "Seine" Aufgabe die Genehmigung einzuholen.

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    Hallo j-heubner,
    noch ein Tipp! Gehen Sie nicht in die Wohnung ohne den Vermieter. Machen Sie erst die Uebergabe gemaess Protokoll mit den Vermieter und dann wie "Berny" schon erwaehnt hat.( Das kann Ihnen eine Menge Aerger ersparen )
    Jeder noch so kleine Mangel schriftlich festhalten und gegebenfalls mit Datum bis wann der Mangel vom Vermieter behoben werden soll !!!
    Unterschrift vom Vermieter nicht vergessen.

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    Hallo j-heubner,
    gemaess der Erfahrung, ist es besser den Mietschutzbund in der Stadt zu nehmen wo man wohnt. Da der Mieterschutzbund verschiedene Sachverhalte vor Ort besser beurteilen kann (z.B.ortuebliche Vergleichsmiete usw). Dazu kommt dann noch der "kurze Weg" zu einen direkten Ansprechpartner/in.

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    Hallo Engel_maus,
    leider kann man nicht genau auf Ihre Fragestellung antworten. Es sind zu wenig Informationen in Bezug auf Ihr Heizverhalten, auf die Heizunganlage usw. vorhanden. Es ist noch zu beachten, das Mietminderungen keine Selbstlaeufer sind und man benoetigt schon sehr nachvollziehbare und berechtigte Gruende dafuer.
    In Bezug auf Ihre Heizkosten koennen Sie eventuell bei Ihrer Gemeinde/Stadt nach Heizkostenzuschuss Moeglichkeiten fragen.

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    Hallo Koiahnung,
    da Sie von "Unser künftiger Vermieter..." schreiben, kann man eventuell annehmen, dass es noch kein Mietverhaeltnis besteht. Hier am besten den Beitrag von "Kolinum" lesen und schriftlich von Vermieter den Mangel bestaetigen lassen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und oder den Schluessel zur Wohnung annehmen! Danach entsteht eine neue Konstellation deren Darstellung jetzt nicht relevant ist, da keine genauen Informationen ueber den aktuellen Stand in Bezug auf Ihren Mietvertrag bekannt sind.

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    Hallo Pepe,
    eine Ergaenzung in Bezug auf die Kaution nach ein gekuendigtes Mietverhaeltnis. Die Kaution kann auch noch bis zu sechs Monaten vom Vermieter festgehalten werden, um sicher zu gehen das keine Ansprueche mehr aus dem gekuendigten Mietvertrag bestehen. Und oder bis zur Abrechnung der Betriebskosten / Heizkosten und danach erfolgt erst die Auszahlung der Kaution incl.Zinsen. In Ihren Fall haette der Vermieter aber noch die Moeglichkeit die Ansprueche gegen die anderen (Mit) Hauptmieter gelten zu machen.

    Dabei den Mietvertrag in Bezug auf Auszahlung der Kaution hin ueberpruefen.

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    Hallo Sindy,
    Sie haben doch Ihre Kuendigungsbestaetigung noch ?! Das Ihre Vermieterin Sie nicht nach Ihren Vorstellung gehen lassen moechte, kann man nachvollziehen. Ein "Schriftstueck" kann eventuell staerker sein, als eine Wuschvorstellung.
    Haben Sie Ihre Vermieterin auf Ihre Kuendigungsbestaetigung (mit der Unterschrift der Vermieterin und Ihrer Unterschrift) hingewiesen?

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    Hallo Ratlose,
    das hat nicht wirklich etwas mit den "Mietrecht" zu tun. Am besten, wie "Berny" schon erwaehnt hat, schriflich (Einschreiben / Rueckschein) die Vorgehensweise des Handwerkers genau schildern und zu einer Stellungnahme den Auftraggeber des Handwerkers und am besten Ihren Vermieter auffordern. Wenn Sie Zeugen haben, dann diese mit erwaehnen.
    Danach die Reaktion abwarten und gegebenfalls weitere Massnahmen einleiten.

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    Hallo Camilka,
    Mietminderungen sind keine sog. "Selbstlaeufer". Bevor eine Mietminderung in Betracht kommt, sollte ersteinmal ueberprueft werden, was gegen den "Mangel" unternommen wurde.
    Wenn im Mietvertrag steht "einen Waschplatz..." dann ist das in der Regel eine schriftliche Vereinbarung.
    Leider ist nicht bekannt ob Sie den Mangel schon vor Vertragsabschluss kannten und bereits Zusagen (schriflich) zur Beseitigung des Mangels gemacht wurden oder ob man Ihnen den Mangel verschwiegen hat.

    Da fehlen genaue Angaben um hier Tipps geben zu koennen.

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    Hallo bonselmeier,
    wenn die aufgefuehrten Begruendungen die Gruende sind, fuer die Mieterhoehung, dann stellt sich die eventuell die Frage ob es sich um eine individuell vereinbarte Mieterhoehung handelt.

    Leider zu wenig Information, wie Sie die Mitteilung der Mieterhoehung erhalten haben und wie diese angekuendigt wurde!

    Ansonsten gilt das, was "Mainschwimmer" geschrieben hat.

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    Hallo dant.kane,
    wie schon oben geschrieben worden ist, ist durch die wenige Information ueber Ihren MV keine Antwort moeglich.
    Nur eine Ergaenzung zur Kaution. Vermieter haben auch die Moeglichkeit die Kaution noch festzuhalten, da event. Betriebskostenabrechnungen etc. noch anstehen und wenn alles OK ist, erfolgt in der Regel die Rueckzahlung incl. Zinsen.
    Wie schon erwaehnt, zu wenig Information ueber Ihren MV.

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