Muss der Handwerker SEIN Dreck weg machen?

  • Also heute kam Abwasser (u.s.w.!) durch den Abfluss im Badezimmer Waschbecken .Ich ruf die Hotline Nr.vom Vermieter an und die schicken mir ein Handwerker,gut und schön so weit. Der findet erstmal das Werkzeug vom Vorgänger(der vor ein paar Monaten dar war) ,hat tierisch schlechte Laune,mault mich an.Schickt mich in den Keller an den Rohren Hörren und Spritzt mein gesamtes Bad mit scheisse voll(da Abwasser- und Kloh-Ror zusammen laufen).Als ich ihm sage,dass solle er weg machen meint er,er währ Handwerker und keine Putze und ist gegangen.Der Abfluss ist zwar frei S....und Dreck kommt auch nicht mehr raus dafür musste ich aber drei std. mein Bad desinfizieren!Ist das inordnung so?Darf der das???????

  • Ich such ja auch keine Putze hier,sondern Antworten!!Aber trotzdem DANKE!!


    Ich würde das sofort reklamieren beim Auftraggeber des Handwerkers und beim Vermieter.

  • Hallo Ratlose,
    das hat nicht wirklich etwas mit den "Mietrecht" zu tun. Am besten, wie "Berny" schon erwaehnt hat, schriflich (Einschreiben / Rueckschein) die Vorgehensweise des Handwerkers genau schildern und zu einer Stellungnahme den Auftraggeber des Handwerkers und am besten Ihren Vermieter auffordern. Wenn Sie Zeugen haben, dann diese mit erwaehnen.
    Danach die Reaktion abwarten und gegebenfalls weitere Massnahmen einleiten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • D-D-I:

    "Am besten, wie "Berny" schon erwaehnt hat, schriflich (Einschreiben / Rueckschein) die Vorgehensweise des Handwerkers genau schildern"
    Ich würde mit normaler Post schicken. Einschreiben mit Rückschein lässt den Empfänger auf eine gewisse Naivität des Absenders schliessen, ausserdem sind hier (noch) keine Termine zu beachten.
    "Schildern" nennt sich übrigens treffender "rügen".

    "und zu einer Stellungnahme den Auftraggeber des Handwerkers und am besten Ihren Vermieter auffordern."
    ... und den VM auffordern, diese Schweinerei zeitnah i.O. zu brngen.
    Musst ja nicht sagen, dass Du es schon selbst gemacht hast.

    "Wenn Sie Zeugen haben, dann diese mit erwaehnen."
    Nein! Zeugen behält man in der Hinterhand...:) für den Fall der Fälle.

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