Hallo michianso,
zu Ihrer Randnote. Da Sie in einer ETW wohnen, besteht keine gesetzl. Pflicht Sie als Mieter ueber ein Verkauf zu informieren. Anderes gilt, wenn Sie in eine ( nicht ETW ) Mietwohung wohnen und die Wohnung in eine ETW umgewandelt wird. Dann haben Sie ein gesetzl. Vorkaufsrecht und muessen darueber schriflich informiert werden.
Tipp: Denke Sie auch an ( falls geleistet ) an Ihre Kaution. Diese geht in der Regel mit den Verkauf auf den neuen Eigentuemer / Vermieter ueber.
Falls Betriebskostenvorauszahlungen geleistet werden am besten genau nachschauen ob Ihr neuer Vermieter auch diese Eins zu Eins erhalten ( vom Verkaeufer ) hat.
Wenn Sie kuendigen wollen, sollten Sie die Adresse von Ihren neuen Vermieter ( und nicht die aus den "vormaligen" Mietverhaeltnis ) in der Kuendigung erhalten sein zzgl. das von Ihn erhaltende Schreiben in Form einer Kopie.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I