Beiträge von Fruggel

    Er pocht darauf, dass es kein Recht gibt früher ausziehen zu dürfen!

    Man bleibt für das Mietverhältnis verpflichtet bis zum letzten Tag, nicht nur was die Mietzahlung betrifft. Aber den Umzug kann ein Vermieter nicht verbieten. Nur weil man eine Wohnung mietet, bedeutet das nicht, dass man darin wohnen muss. In deinem Fall war es natürlich gut, dass du den Mietbeginn der neuen Wohnung verschieben konntest, um keine doppelte Miete zu haben. Das geht aber meistens nicht.

    dass er dem Nachmieter gesagt hat, er kann nicht ab 01.06. einziehen und mir hat er gesagt der Nachmieter will nicht ab 01.06. einziehen.

    Das ist das große Problem, wenn man die Dinge nur mündlich abspricht. Mündliche Verträge sind zwar gültig, aber oftmal ist die Beweisbarkeit schwierig. Deshalb sollte man schon lieber alles schriftlich fixieren, besonders wenn man die Vermutung hat, dass der Vertragspartner etwas "vergesslich" ist.

    im rechtlichen Rahmen uns beide mehrfach anzulügen. Ist das korrekt?

    Der Vermieter hat einen Vertrag zu erfüllen. An den muss er sich halten. Aber wenn man darüber streiten kann, wann das Vertragsende ist, weil es nichts Schriftliches gibt, wird es schwierig.

    Sollte ich vielleicht doch zur Polizei gehen?

    Nein, die Polizei kann hier nicht helfen. Denn dort kann man nicht festellen, wie die vertragliche Situation ist. Man würde dich an einen Anwalt verweisen.

    Der Nachmieter sollte nun darauf bestehen, die Wohnung übergeben zu bekommen. Der Rest klärt sich dann noch.

    meinst du, es wäre schriftlich doch besser?

    Zumindest zusätzlich zum Gespräch, würde ich es schon schreiben. Er hat dann komplett alle Dinge aufgeführt, und kann nachher nicht sagen, du hättest ihm irgend was nicht mitgeteilt. Was man erzählt bekommt ist halt doch eher schneller wieder vergessen.

    Von einem Anwalt musst du ja nichts erwähnen. Wenn du mit dem Vermieter sprichst, formuliere das Ganze nicht als Beschwerde, sondern als eine Sorge, bei der du den Vermieter gern um seine Hilfe bitten möchtest. Meistens erfährt man dann eher ein Entgegenkommen und Hilfe, denn helfen wollen tut man gern, helfen müssen, weniger gern.

    und wie könnte man dem Vermieter begegnen

    Informiere den Vermieter zunächst sachlich über die Zustände. Schreibe ihm einen Brief oder E-Mail und beschreibe ausführlich, was alles vor sich geht. Aber das sollte eigentlich normal und selbstverständlich sein, ihn in Kenntnis zu setzen, sodass er die Möglichkeit hat, etwas zu unternehmen.

    Der Begriff Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung ist nach der Rechtsprechung zulässig. Jedoch muss man dabei beachten, dass es im Sinne der Betriebskostenverordnung dabei in erster Linie um die Kosten der Beleuchtung gehen darf. Es wäre daher gut, wenn du dich nochmal etwas genauer umschauen kannst, was alles an den allgemein zugänglichen Steckdosen hängt. Vielleicht hat dort ein Mieter ein Gerät angeschlossen. Die Garagentore gibt es ja sicherlich schon länger, also schon als die Kosten noch geringer waren, weshalb das wahrscheinlich nicht der Grund der Kostensteigerung sein kann.

    nicht damit rechnen das dort in naher Zukunft noch etwas wesentliches passiert was den jetzigen Zustand ändert

    Du scheinst die Frage nicht richtig gelesen zu haben. Schau sie dir bitte nochmal an. Dort ist gar nicht vom bisherigen Eigentümer die Rede, sondern das Gespräch lief mit dem neuen Eigentümer (der offenbar bereits gefunden wurde). Die Anmerkung ist daher nicht so ganz hilfreich.

    Und ob das eine evtl. neuer Vermieter dann in angriff nimmt, muß sich zeigen.

    Darum geht es nicht, ob der neue Eigentümer was macht. Denn offenbar will er nichts machen, wenn er die Parkplätze los werden will, das ging aus der Frage schon hervor. Die Frage war, ob er die Parkplätze aus dem Vertrag nehmen kann oder nicht, nicht mehr und nicht weniger.

    Er meinte, er würde die Stellplätze aus dem Vertrag heraus lösen

    Wenn Stellplätze laut Mietvertrag fest zum Vertragsbestandteil dazu gehören, dann hat ein Vermieter so gut wie keine Möglichkeiten, diese heraus zu lösen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Mieters. Eventuell könnte er andere Stellplätze an anderer Stelle zuweisen, sofern es je nach örtlicher Lage Platz dafür gibt.

    Es wäre noch interessant, ob der neue Mieter den Vertrag bereits unterschrieben hat. Denn wenn ja, ist man ab Vertragsbeginn nach §537 Abs.2 BGB von der weiteren Mietzahlung befreit. Es braucht dann gar keinen Aufhebungsvertrag.

    Ansonsten gilt laut Rechtsprechung eine Entschädigung für einen Aufhebungsvertrag von bis zu 80€ meistens als angemessen. Abweichungen je nach Richter natürlich möglich.

    Endabrechnung bzgl NK2021 gestellt und von mir überwiesen

    Alternativ hätte man als Mieter auch die Verrechnung mit der Kaution erklären können. Aber das muss man aktiv tun. Der Vermieter muss das nicht von selbst tun.

    über Inhalt kann man streiten: Parkett verkratzt / Türzargen teilweise vermackt

    Bitte erkläre genauer, warum man darüber streiten kann? Macken in Türzargen entstehen normal nicht bei üblicher Benutzung der Wohnung.

    Eine Abrechnung im Sinne des Gesetzes muss zwingend nachvollziehbar sein, also dass man rechnerisch nachvollziehen kann, wie der Vermieter auf den Betrag gekommen ist. Dazu ist es außerdem erforderlich, die Einzelpositionen aufzuführen, da man sonst nicht prüfen kann, inwieweit diese umlagefähig sind. Ist das nicht gegeben, ist eine Abrechnung formell unwirksam, also gegenstandslos.

    Ein FI Schalter springt selten einfach so raus, also ohne dass ein Fehler vorliegt. Es war daher so oder so angebracht, einen Elektriker zu rufen, um die Installation zu prüfen. Er hätte durch Messungen die Ursache finden können, wenn es eine gibt. Scheinbar hat der Elektriker halbe Sachen gemacht und ist nach Feststellung des Schalters wieder gegangen.

    Normalerweise schon. Aber nicht wenn man (wie hier offenbar) der festen Annahme ist, dass etwas an der Beleuchtung defekt sein muss.

    Darum geht es aber doch überhaupt nicht bei der juristischen Betrachtung. Es geht darum, wo das fahrlässige Verhalten liegt?

    Nicht in den Sicherungskasten zu schauen hat nichts mit Fahrlässigkeit zu tun. Dadurch allein entsteht juristisch kein Anspruch. Und die Hausverwaltung zu kontaktieren kann sicherlich keine Fahrlässigkeit sein. Genauso hätte ja auch die Hausverwaltung fragen können, ob man schon die Sicherungen angeschaut hätte.

    Ich kann keine Rechtsgrundlage für die Forderung des Vermieters erkennen. Aber das muss nichts heißen, vielleicht übersehe ich sie.

    Die Kosten des Elektrikers ist ein Schaden, den der Vermieter ersetzt bekommen möchte. Und für einen Schadenersatz muss nach dem Gesetz schuldhaftes oder (mittleres) fahrlässiges Verhalten vorliegen. Genau das kann ich aber nicht erkennen. Denn du warst ja der festen Annahme, dass an der Beleuchtung im Badzimmer etwas kaputt sein muss. Dass nur der FI Schalter raus ist, das hattest du daher nicht in Erwägung gezogen und das kann man auch nicht unbedingt erwarten. Und wenn es zutreffend sein sollte, dass eines deiner Geräte Defekt ist, dann müsste man das erst mal feststellen und man kann das nicht einfach behaupten. Und dann müsste dir auch noch bewusst gewesen sein, dass das Gerät nicht in Ordnung ist und du es wissentlich benutzt, um eine Fahrlässigkeit zu begründen.

    Hat der Elektriker denn feststellen können, wodurch genau der FI Schalter ausgelöst hat?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!