Beiträge von Fruggel

    Bei einer fristlosen Kündigung hat der Vermieter einen Schadenersatzanspruch. Dieser beinhaltet durchaus auch die Miete für 3 Monate, die man bei einer fristgerechten Kündigung noch zahlen muss. Man sollte daher die Kündigung prüfen (oder prüfen lassen) ob diese denn überhaupt wirksam ist.

    Ohne den genaueren Sachverhalt zu kennen habe ich so gewisse Zweifel, ob die Kündigung wirksam ist. Denn laut Gesetz muss die Miete nicht bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter angekommen sein, sondern mann muss bis zum 3. Werktag die Überweisung veranlasst haben. Die Banklaufzeit kommt also dann noch dazu. Außerdem muss für eine fristlose Kündigung die Schuld deutlich mehr als eine Monatsmiete betragen oder sich ein Betrag angehäuft haben, der zwei Monatsmieten ausmacht.

    Auch wenn die Sache für dich klar erscheint, so steht am Anfang dennoch erst mal die Belegeinsicht an. Dies dient ja nicht nur um den Betrag zu vergleichen, sondern auch, wie die Versicherung das Gebäude bewertet hat. Manchmal gibt es für Gewerbeflächen eine andere Berechnung und manchmal ist diese gleich als wie wenn es eine Wohnung wäre.

    Erst dann kann man seine Einwände gegen die Abrechnung dem Vermieter mitteilen, denn dies muss ordentlich begründet werden.

    Wenn die Versicherung keinen Unterschied macht zwischen Wohnung und Gewerbe, dann muss der Vermieter nach dem Verhältnis der Nutzfläche abrechnen. Dies kann er nicht einfach so nach Belieben abändern.

    Wenn der Fehler bekannt ist, dann kann man als Mieter den korrekten Betrag selbst ausrechnen und nur diesen Nachzahlungsbetrag schuldet man dann dem Vermieter. Ein Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, eine korrigierte Abrechnung zu senden, außer der Fehler ist so gravierend, dass man es nicht selbst ausrechnen kann.

    All das Erklärte gilt aber nur, wenn die Abrechnung grundsätzlich formell wirksam ist. Wenn nicht, wäre es wieder eine anere Sitution.

    Achte darauf, ob der Vermieter einen angemessenen Betrag für die Erwärmung des Warmwassers in der Abrechnung abzieht, also die zu verteilenden Kosten entsprechend reduziert sind. Wie er das machen muss, kann man nicht allgemein sagen, denn da gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann daher nur in der Abrechnung prüfen, ob das in Ordnung ist, wie es der Vermieter gerechnet hat.

    den Differenzbetrag der Umlage zwischen Wohnfläche und 3 Parteien von der Nachzahlung abziehen werde und habe mich auf sein geschriebenes Wort vom 20.06.21 berufen

    Wenn ein anderer Verteilerschlüssel vereinbart ist und du das offenbar auch nachweisen kannst da schriftlich erfolgt, dann gilt das so. Da kann sich der Vermieter dann nicht heraus reden. Was mit den anderen Wohnungen ist, ist das Problem des Vermieters, das betrifft dich nicht. Der Vermieter muss sich die Auswirkungen vorher überlegen, wenn er irgend welche Zusagen macht.

    Aber nun auf einmal 700 € mehr abrechnen wollen

    Die spannendere Frage ist, wofür genau war diese Rechnung, was steht da drauf. Wichtig ist, dass nur die laufend wiederkehrenden Arbeiten umlagefähig sind, also z.b. Rasen Mähen, Bäume, Hecken schneiden, naturgemäß kaputt gegangende Pflanzen ersetzen. Nicht umlagefähig sind Reparaturen oder auch die Umgestaltung oder Neuanlage von Teilen des Gartens. Dahingehend sollte man sich die Rechnung genauer anschauen.

    Und wenn der Vermieter die Arbeiten auffällig häufig durchführen lasst, viel häufiger als nötig, z.b. Rasen mähen, dann kann man sich überlegen, ob er vielleicht das Gebot der Wirtschaftlichkeit missachtet hat.

    Die Größe des Zimmers ist nur ein Aspekt. Wichtiger ist aber (was Schweinchenfan auch angedeutet hat), ob es sich um ein Studentenwohnheim im Sinne des Gesetzes handelt. Denn wenn ja, dann gelten hier einige Regelungen des Mietrechts nicht und der Betreiber kann seine Hausordnung haben. Viele Objekte nennen sich Studentenwohnheim, sind es aber juristisch gesehen gar nicht. Das können wir hier aber nicht beurteilen für das Haus, in dem du wohnst, weshalb wir leider nur eingeschränkt helfen können.

    Der Vermieter kann nur dann Schadenersatz verlangen, wenn man als Mieter die Verstopfung verursacht hat, z.b. indem Gegenstände im Rohr waren, die nicht in den Abfluss gehören. Ebenfalls gehören Fette wie z.b. von der Friteuse auch nicht in den Abfluss. Andernfalls ist das eine normale Instandhaltungspflicht des Vermieters. Ablagerungen im Laufe der Zeit sind was völlig normales, je nach Rohrsystem mal mehr oder weniger.

    Hier ein paar allgemeine Infos zur Bedeutung der Sätze.

    Wie ist "fachgerecht" zu verstehen?

    Fachgerecht bedeutet, dass man es in annähernd ähnlicher Qualität ausführen muss, wie es ein Maler tun würde. Wenn du das nicht hin bekommst, müsstest du jemanden um Hilfe bitten.

    oder wird sie durch das "im allgemeinen" aufgeweicht

    So ist es. Es bedeutet, dass für dich andere Fristen gelten könnten je nach Zustand der Wohnung.

    Hat diese Prozentuale Aufschlüsselung Bestand?

    Nein, in den allermeisten Fällen ist eine solche Quotenregelung unwirksam. Die eventuelle Pflicht zur Durchführung der Schönheitsrenovierungen ist aber davon nicht berührt und bleibt bestehen.

    Die Wohnung wird renoviert vermietet und muss auch renoviert zurückgegeben werden.
    Kann der Vermieter das so pauschal festhalten?

    Nein, so pauschal geht das nicht. Es muss von Zustand abhängig sein, ob renoviert werden muss. Eventuell könnte dieser Satz die gesamte Renovierungsklausel unwirksam machen. Frage dazu bei einem Anwalt nach.

    eine Wand knallrot gestrichen. Bin ich verpflichtet diese wieder in einen neutralen Zustand zu versetzen?

    Ja, denn so etwas gilt wie eine Beschädigung und hat nichts mit den Schönheitsrenovierungen an sich zu tun.

    Natürlich haben wir auch unserer Vermieterin Bescheid gegeben, die aber bereits 80 Jahre alt ist und davon überhaupt nichts hören will.

    Es wäre aber ihre Pflicht, sich darum zu kümmern. Wenn sie altersbedingt nicht mehr so kann, dann muss sie sich helfen lassen. Man könnte mit einer Mietminderung (Höhe mit einem Anwalt absprechen) Druck ausüben.

    Ansonsten bleibt doch nur der Rechtsweg, indem man eine Unterlassungsklage gegen die Nachbarin führt.

    Da die Nahbarin einen Anwalt an ihrer Seite hat, solltest du auch einen aufsuchen. Zumindest nur mal für ein Beratungsgespäch. Ob man dann weitergehend etwas unternimmt kannst du dann noch entscheiden.

    Man sollte sich auch immer darüber Gedaken machen, wie streng man sein möchte, Recht hin oder her. Es könnte ja irgend wann mal die Situation kommen, wo man froh ist, wenn der Vermieter nicht zu streng ist und sich auch kulant zeigt. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Wenn der Vermieter den Grundsteuerbescheid selber erst kürzlich bekommen haben sollte (was durchaus vorkommen kann), wäre es in Ordnung und er dürfte die Kosten noch ansetzen. Falls er den Bescheid aber schon länger hat und nur vergessen hat, ist es zu spät, da die 12 Monate Frist überschritten sind.

    Wenn man keine Zeugen hat, dann könnte ja unterstellt werden, wir erfinden das.

    Das ist erst mal egal. Zunächst geht es darum, deine Vermieterin (oder die Hausverwaltung, sofern diese mit den Mietangelegenheiten beauftragt wurde) detailliert zu informieren. Am Ende wirft man dir sonst vielleicht noch vor, dass man etwas unternehmen hätte können, wenn man informiert gewesen wäre.

    vor allem dann, wenn es nur mutwilliges "Gepoltere" mit Gebell ist.

    Du hast selber schon ein ungutes Gefühl, dich da einzumischen. Und gleichzeitig hast du hier die Empfehlung bekommen, das nicht zu tun. Da gibts doch eigentlich nichts mehr zu überlegen! Außer es ist ohne Zweifel jemand in Gefahr, dann ist es was anderes.

    Oder man fragt mal die Nachbarn, die über diesen Nachbarn wohnen, was die mitkriegen.

    Das könntest du durchaus mal tun, das kann nicht schaden.

    ist aber auch nicht meine Aufgabe, dies herauszufinden

    So ist es.

    unter Datenschutz, mir von Seiten der Hausverwaltung die Info zu verweigern wenn ich mich nach einem Eigentümer einer bestimmten Wohnung erkundige?

    Ja. Die Auskunft kann dir verweigert werden.

    Meine Vermieterin täte doch auch nichts anderes, als sich zunächst an den Eigentümer der obigen Wohnung zu wenden.

    Ist aber deren Aufgabe, sich mit den anderen Eigentümern zu verständigen, nicht die Deine.

    Zum Schluss ist es gar keine häusliche Gewalt sondern "nur" Krach und Gepöbele.

    Genau hier ist das Problem, wenn du nichts Genaueres weißt. Du kannst dich nicht einmischen, außer man würde euch um Hilfe bitten. Damit erreicht man gar nichts und das nachbarschaftliche Verhältnis wird nur belastet. Wenn die Frau ganz eindeutig in akuter Gefahr sein sollte, dann muss man natürlich die Polizei rufen, aber andernfalls sollte man sich raus halten. Beschränke dich darauf, die Lärmbelästigung dem Vermieter mitzuteilen.

    Die Rückgabe der Mietsache vor Mietsende ist umstritten

    Ja das ist es. Aber nicht in einer Situation wie hier. Denn die vorzeitige Rückgabe ist aus dem Grund umstritten, weil der Mieter neben der Mietzahlung auch eine Obhutspflicht für die Wohnung hat. Mit der vorzeitigen Übergabe würde der Vermieter den Mieter von der Pflicht entlasten und hätte selbst die Aufgabe. Wenn aber ein neuer Mieter die Wohnung zeitnah übernehmen möchte, hat dieser dann die Obhutspflicht und der Vermieter keinen Grund mehr, die Rücknahme zu verweigern.

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